Special-purpose machine tools (Германия - Тендер #46039899) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: DB Netz AG (Bukr 16) Номер конкурса: 46039899 Дата публикации: 12-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Lieferung & Inbetriebnahme eines elektrisch betriebenen Saugbaggers für den Gleisbau, DB Netz AG
Reference number: 23FEA68145Lieferung & Inbetriebnahme eines elektrisch betriebenen Saugbaggers für den Gleisbau, DB Netz AG
Die DB Netz AG plant ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt beim Gleisbau. Aktuell wird beim Einzelschwellenwechsel die Schwellenfächer im Gleis händisch vom Schotterbefreit, um die weiteren Arbeiten an den Schwellen ausführen zu können. Dieser Arbeitsschritt der Schotterentfernung soll zukünftig maschinell erfolgen: Die auszuwechselnden Schwellen sollen maschinell vom Schotter befreit werden, was über eine Saugeinrichtung erfolgen soll. Angedacht ist ein modularer Aufbau einer Maschine, welche als Ladung auf Schienenfahrzeugen und LKW abgelastet werden kann. Im weiteren wird vom Saugbagger gesprochen. Der Saugbagger kann aus mehreren Modulen bestehen. Beschafft wird das Arbeitsmodul ohne Trägerfahrzeug und ohne Generator. Der Saugbagger kann Schotter aus den Schwellenfächern (Schwellen-Zwischenraum im Gleis) und dem Kopfende der Schwelle (Vorkopfschotter) aufnehmen. Der Saugbagger kann neben Schotter auch Oberbaumaterialien wie Sand, Kies und Erde aus dem Gleisbereich und von Randwegen neben dem Gleis entfernen. Der Saugbagger kann auch für das Freilegen von Fundamenten oder bei Schacht- und Kanalarbeiten eingesetzt werden. Nach Entnahme des Schotters und der erfolgten Schwellenauswechselung bringt der Saugbagger den Schotter wieder an gleicher Stelle im Schwellenbereich ein. Dies erfolgt über ein integriertes Förderband oder ein Rohr auf der gleichen Geräteseite, wie die Schotterentnahme.
- Weiterführende Informationen zu den technischen Spezifikationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
- Neben der Lieferleistung soll auch die Instandhaltung der maschinellen Anlage beauftragt werden.
- Aktuell wird von einem festen Bedarf von 1 maschinellen Anlage ausgegangen (mit der Option auf 5 weitere Anlagen).
Lieferung über 5 weitere maschinelle Anlagen
-- Auszug aus dem Handelsregisterauszug, der Handwerksrolle, dem Berufsregister bzw. vergleichbares (gilt auch für Subunternehmer ab einen Leistungsanteil/Zulieferer von 20 %).
-- Der Bewerber hat über seine Mitgliedschaft eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft vorzulegen. Bewerber ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen. (gilt auch für Subunternehmer/Zulieferer ab einen Leistungsanteil von 20 %).
-- Bei einer Bietergemeinschaft ist entsprechend die Anlage "Bietergemeinschaftserklärung" (Anhang B5) einzureichen sowie eine Erklärung einzureichen, dass sämtliche Teilhaber einer Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften
--Erklärung hinsichtlich des Gesamtumsatzes des Unternehmens der letzten 3 Jahre – Angaben in EUR/ Jahr; Sollte in einem Geschäftsjahr kein Umsatz erreicht worden sein, so ist für dieses Geschäftsjahr 0 EUR anzugeben (gilt auch für Subunternehmer/ Zulieferer ab einen Leistungsanteil von 20 %).
-- Erklärung durch die Bewerber, dass sie zu der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist, bereits Aufträge in dieser Größenordnung erbracht haben.
-- Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquiditätsverfahren anhängig ist. Eine negative Erklärung führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren (gilt auch für Subunternehmer/Zulieferer ab einen Leistungsanteil von 20 %).
--- vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Anlage "Bietereigenerklärung" (Anhang B4)
-- Anlage "Lieferantenselbstauskunft"
-- Erklärung über das von ihm für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal mit Angabe ihrer beruflichen Qualifikation und Sprachkenntnisse
-- Schriftliche Erklärung über Referenzen der letzten 10 Jahre zu der besonderen Leistungsart: Entwicklung, Fertigung, Montage, Lieferung, Inbetriebnahme, Probebetrieb und Endabnahme von Saugbaggern oder vergleichbaren technischen Anlagen
-- Erklärung über eigene Patente zur Leistungsart und ob bei den vom Teilnehmer selbst genannten Referenzen zur Leistungsart Schutzrechte Dritter berührt werden.
-- Nachweise/Erklärungen zum Qualitätsmanagement, Bsp. DIN ISO 9001 ff. oder gleichwertig oder eine Erklärung/Nachweis, dass sich das interne Qualitätsmanagement an die DIN ISO 9001 ff. oder gleichwertig anlehnt.
-- Unterauftragnehmerverzeichnis (Anhang C5)
Diese Vertragsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.