Installation of doors (Германия - Тендер #46039852) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Kempten Messe- & Veranstaltungsbetrieb Номер конкурса: 46039852 Дата публикации: 12-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Kornhaus Kempten – Umbau, Modernisierung und Instandsetzung Großer Kornhausplatz 1, 87439 Kempten (Allgäu) - Türen Holz
Einbau von Türen (Holz) im bestehenden Gebäude (Kulturdenkmal)
Kempten (Allgäu)
4 Stk Lieferung, Vorarbeiten & Neumontage von Glastrennwand inkl. Portaltür aus Glaselementen, Innen
3 Stk Lieferung, Vorarbeiten & Neumontage von Bogenelement inkl. Drehflügel mit Glaselementen, Seitenteilen und Oberlicht, Außen
Die Ausführung der Arbeiten erstreckt sich voraussichtlich über ca. 6 Wochen mit einer Arbeitsunterbrechung von ca. 12 Wochen.
Wegen komplexer Abhängigkeiten kann eine kontinuierliche Abwicklung nicht vorausgesetzt werden.
Beginn: 11. KW 2024
Ende: 28. KW 2024
Einzelfristen:
Vorarbeiten 11. KW - 12. KW 2024
Hauptarbeiten 25. KW – 28. KW 2024
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=276684
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- Eigenerklärung Bezug Russland
Stadt Kempten (Allgäu), Zentrale Vergabestelle, Kronenstraße 8, 87435 Kempten (Allgäu)
Information about authorised persons and opening procedure:Nur Vertreter des Auftraggebers
Nur Vertreter des Auftraggebers
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe.
Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe.
Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Stadt Kempten (Allgäu) – Zentrale Vergabestelle