Miscellaneous special-purpose machinery (Германия - Тендер #46039742) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V., IKTS Номер конкурса: 46039742 Дата публикации: 12-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Lithografie‐basierte additive Zwei‐Materialien Fertigungsanlage
Reference number: PR344936Im Rahmen des Offenen Verfahrens wird eine Lithografie‐basierte additive Zwei‐Materialien Fertigungsanlage (2K-DLP-3D-Druck) ausgeschrieben.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Fraunhofer IKTS ist eine der führenden Forschungseinrichtungen Europas im Bereich Keramiken und beschäftigt sich seit mehr als 10 Jahren intensiv mit inzwischen sechs verschiedenen Verfahren der Additiven Fertigung (Additive Manufacturing, AM). Neben der Bauteilentwicklung stehen dabei vor allem die Qualifizierung von keramischen Werkstoffen, aber auch Hartmetallen und Gläsern sowie die Optimierung der Prozesse entlang der gesamten Prozesskette für die verschiedenen AM-Verfahren im Fokus.
Einen besonderen Schwerpunkt bildet dabei die lithografiebasierte Additive Fertigung. Mit diesen Verfahren lassen sich Bauteile mit einer sehr hohen Präzision und herausragenden Eigenschaften realisieren. Innerhalb der letzten 8-10 Jahre wurde dabei ein umfangreiches Portfolio an eigenen Suspensionen am IKTS entwickelt, wobei der Fokus auf Materialien lag, deren Photopolymerisation bei Bestrahlung mit Licht von einer Wellenlänge im Bereich von 445-460 nm durch ein DLP-Modul erfolgte. Die Intensität der Lichtquelle am Fokuspunkt betrug dabei zunächst ca. 33 mW/cm², später wurde diese dann auf ca. 56 mW/cm² erhöht, um so auch stärker streuende bzw. absorbierende Werkstoffe verarbeiten zu können. Im Zuge dessen konnte das IKTS in den letzten Jahren bereits ein breites Materialportfolie für verschiedenste Keramiken, u.a. Al2O3, ZrO2, ATZ, TiO2, AlN, Si3N4, Porzellan oder Glas entwickeln, um hier nur einen Auszug zu nennen. Die bisher verwendeten Energiemengen für die Belichtung einer Schicht des Bauteils, die überwiegend eine Dicke von 25 µm betrug und auf die auch die im am IKTS entwickelten Suspensionen optimiert sind, bewegen sich dabei je nach verwendetem Material in einem Bereich von 120-600 mJ/cm². Die genutzte “bottom-up”-Schichtbildungsmethode, bei der die photohärtbaren Suspensionen von unten belichtet werden, hat den Vorteil, dass die Teile auf dem Kopf stehend aufgebaut und so nur geringfügig in die Suspension eingetaucht werden. Auf diese Weise wird nur sehr wenig Material verbraucht, was die Materialkosten und die Aufbereitungsdauer in der Entwicklungsphase reduziert.
Ein weiteres Betätigungsfeld des Fraunhofer IKTS ist die Formgebung und die thermische Co-Prozessierung von Multimaterialbauteilen. Die im Bereich der konventionellen Formgebung erarbeiteten Kompetenzen werden nun auch auf AM-Verfahren übertragen.
Im Rahmen des Vergabeverfahrens beschafft das Fraunhofer IKTS eine dem aktuellen Stand der Technik entsprechende, funktionstüchtige und bereits erprobte AM-Anlage, deren Arbeitsprinzip auf der Lithografie basieren muss und die für die Herstellung von Multimaterial-Grünteilen (2K) geeignet ist.
Da zum einen das Portfolio an IKTS-eigenen Suspensionen auch solche umfasst, die speziell für Industriekunden entwickelt und optimiert wurden und zum anderen schon viele verschiedene Bauteile für Industrieanwendungen hergestellt wurden, muss auch bei der Multimaterial-Anlage sichergestellt sein, dass diese bereits existierenden Suspensionsrezepturen auf der Anlage verarbeitbar sind und die gleichen Bauteileigenschaften wie auf 1K-Anlagen erreicht werden können, um die Anforderungen der Partner zu erfüllen.
Der Fokus im Sinne der Fertigung liegt auf der additiven Formgebung von Grünkörpern bestehend aus mindestens zwei verschiedenen Materialien, wobei das Material sequenziell über den Bauprozess innerhalb des Bauteils in Baurichtung und insbesondere lateral innerhalb einer Bauschicht variiert werden kann mit dem zukünftigen Ziel, auf diese Weise keramische Komponenten zu realisieren, welche nach der Sinterung mindestens eine der folgenden Eigenschaftskombinationen in sich vereinen:
• dicht-porös,
• elektrisch leitfähig-isolierend,
• thermisch leitfähig-isolierend,
• hart-duktil,
• bioresorbierbar-bioinert,
• magnetisch-nichtmagnetisch oder
• transparent-opak
Die Übersicht der einzureichenden Nachweise und Erklärungen zur Bietereignung entnehmen Sie den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Dokument "04_Fragebogen_zur_Eignungspruefung.pdf":
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (02_Eigenerklärungen-Selfdeclaration_2023-01-01.pdf)
- Eigenerklärung zur Export-Klassifizierung (03_Export Classification Request Form.pdf)
- Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktion EU Nr.833-2014 (07_Eigenerklärung-Selfdeclaration - (EU) Nr. 833-2014.pdf)
- Schriftliche Erklärung der Bank, dass nach Zuschlagserteilung, eine Bankbürgschaft gemäß Ausschreibungsmuster Dokument 007_BankbürgschaftBankguarantee.pdf, ausgestellt wird
Minimum level(s) of standards possibly required:vollständig ausgefüllte Unterlagen gemäß Dokument "04_Fragebogen_zur_Eignungspruefung.pdf", Einreichung mit dem Angebot von:
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (02_Eigenerklärungen-Selfdeclaration_2023-01-01.pdf)
- Eigenerklärung zur Export-Klassifizierung (03_Export Classification Request Form.pdf)
- Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktion EU Nr.833-2014 (07_Eigenerklärung-Selfdeclaration - (EU) Nr. 833-2014.pdf)
- Schriftliche Erklärung der Bank, dass nach Zuschlagserteilung, eine Bankbürgschaft gemäß Ausschreibungsmuster Dokument 007_BankbürgschaftBankguarantee.pdf, ausgestellt wird.
Die Übersicht der einzureichenden Nachweise und Erklärungen zur Bietereignung entnehmen Sie den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Dokument "04_Fragebogen_zur_Eignungspruefung.pdf":
Gefordert sind mindestens drei vergleichbare Referenzen (vergleichbare Leistungen/vergleichbare Projekte) mit Kurzbeschreibung des Leistungsgegenstandes, Benennung des Auftraggebers (Kunden), Referenzen nicht älter als aus dem Jahr 2020
Minimum level(s) of standards possibly required:vollständig ausgefüllte Unterlagen gemäß Dokument "04_Fragebogen_zur_Eignungspruefung.pdf", Einreichung mit dem Angebot, gefordert ist:
Gefordert sind mindestens drei vergleichbare Referenzen (vergleichbare Leistungen/vergleichbare Projekte) mit Kurzbeschreibung des Leistungsgegenstandes, Benennung des Auftraggebers (Kunden), Referenzen nicht älter als aus dem Jahr 2020
siehe Vergabeunterlagen
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.