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Afforestation services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46039737)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern
Номер конкурса: 46039737
Дата публикации: 12-09-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023090720231012 10:00Body governed by public lawContract noticeServicesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderEnvironment01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern
      Fritz-Reuter-Platz 9
      Malchin
      17139
      Germany
      Telefon: +49 3994235-154
      E-Mail: rene.schlunze@lfoa-mv.de
      Fax: +49 3994235-400
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.vergabemarktplatz-mv.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18a6eb9a83c-df4a74d0832c021
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: http://www.vergabemarktplatz-mv.de

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Einrichtung des öffentlichen Rechts
    5. Haupttätigkeit(en):
      Umwelt
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Erstaufforstung einer Ackerfläche im Forstamt Schildfeld

        Referenznummer der Bekanntmachung: LAFO-2023-0072
      2. CPV-Code Hauptteil:
        77231600
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Die Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern vergibt Leistungen zur Erstaufforstung einer Ackerflächen im Herbst 2023 an Unternehmer.

        Die Leistung umfasst die Beschaffung, Lieferung und Pflanzung von Pflanzen verschiedener Baumarten sowie die Ausführung von Zaunbau-, Pflege- und weiteren Dienstleistungen.

        Für die eingebrachten Pflanzen wird eine Anwuchsgarantie von mindestens 80 % gefordert, ggf. ist eine Nachbesserung Leistungsbestandteil.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        77231600
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Leistungsort ist das Forstamt Schildfeld, Revier Vellahn, Gemarkung Kloddram.

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Die Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern vergibt Leistungen zur Erstaufforstung einer Ackerflächen im Herbst 2023 an Unternehmer.

        Die Leistung umfasst die Beschaffung, Lieferung und Pflanzung von Pflanzen verschiedener Baumarten sowie die Ausführung von Zaunbau-, Pflege- und weiteren Dienstleistungen.

        Für die eingebrachten Pflanzen wird eine Anwuchsgarantie von mindestens 80 % gefordert, ggf. ist eine Nachbesserung Leistungsbestandteil.

        Näheres regelt die Leistungsbeschreibung (Datei 11.0. der Vergabeunterlagen).

        https://www.vergabemarktplatz-mv.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18a6eb9a83c-df4a74d0832c021

      5. Zuschlagskriterien:
        Qualitätskriterium - Name: Pflanzensortimente / Gewichtung: 50,00
        Preis - Gewichtung: 50,00
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-11-13
        Ende: 2023-12-15
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Vorlage der Kopie einer Gewerbeanmeldung oder eines Auszugs aus dem Handelsregister. (Bei entsprechender Rechtsform), alternativ ist auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder einer Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnisses einer Auftragsberatungsstelle bzw. eines anderen Präqualifizierungsnachweises möglich.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        — das er/sie den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Versicherungsbeiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind und weiterhin werde/n,

        — das sich das Unternehmen weder in Insolvenz noch Liquidation befinde(n) oder ein entsprechendes Verfahren mangels Masse eingestellt wurde,

        — das keine rechtskräftige Verurteilung in den in § 123 Absatz 1 GWB angeführten Tatbeständen vorliegt,

        — dass das Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist und damit nicht die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Auftragsvergabe nach § 19 Abs. 1 und 3 MiLoG vorliegen,

        — dass weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach § 21 SchwarzArbG wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR oder nach § 6 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind. Straf- oder Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die genannten Gesetze, sind gegen mich/uns nicht anhängig,

        — über das Bestehen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3 000 000 EUR für Personenschäden und 1 000 000 EUR für Sachschäden,

        — Alternativ zu den vorgenannten Eigenerklärungen ist auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder einer Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer und Lieferantenverzeichnisses einer Auftragsberatungsstelle bzw. eines anderen Präqualifizierungsnachweismöglich,

        — Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zulassen(§45 und 48 VgV). Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47 VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47VgV Abs. 4). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen voll entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen.

        - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Russlandembargo)

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        — Vorlage einer gültigen und nach PEFC anerkannte Zertifizierungsbescheinigung für die angebotenen Technologien,

        — Der Auftraggeber fordert mindestens 2 Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten 2 Jahren mit einem Volumen von insgesamt mindestens 2 ha. Hierbei muss jede angegebene Referenz einen Leistungsumfang von mindestens 1 ha haben. Die Referenzen sind vergleichbar, wenn nachfolgende Leistungsinhalte zum Leistungsumfang der Referenzleistung gehörten:

        - Pflanzenbeschaffung, Lieferung und Pflanzung von Pflanzen

        - Zaunbau

        - Kulturpflege

        Die Referenzliste muss folgende Angaben enthalten: Leistung, Auftraggeber mit Benennung des Ansprechpartners des Auftraggebers mit Telefonnummer (§ 46VgV Abs. 3 Nr. 1)

        — Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 VgV Abs. 3 Nr. 10); Der Auftraggeber behält sich vor die Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragnehmer in schriftlicher Form sowie die unter Ziffer III.1.1), III.1.2) und III. 1.3) aufgeführten Eignungsnachweise, für jeden einzelnen Unterauftragnehmer anzufordern. Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47 VgV Abs. 4). Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zulassen (§45 und 48 VgV). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen voll entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten

        Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        - Der Bieter erklärt mit der Angebotsabgabe, seinen Beschäftigten bei der Ausführung der zu vergebenden Leistung mindestens das vergaberechtliche Mindeststundenentgelt i.H.v. 10,69 EUR (brutto) zu zahlen (Verpflichtungen zur Zahlung höherer Löhne aus anderen Rechtsgründen, insbesondere nach Tarifvertrag oder Bundesrecht, bleiben unberührt).

        - Die Leistungserbringung soll unter Einhaltung der ILO Kernarbeitsnormen erfolgen.

        - Projektsprache ist deutsch auf C2-Niveau.

        - Es wird vorausgesetzt, dass ein Mitarbeiter der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig ist und Kenntnisse der forstlichen Fachbegriffe besitzt. Dieser Mitarbeiter ist während der Arbeiten jederzeit Vor-Ort und stellt die Kommunikation mit dem Auftraggeber sowie mit Arbeitskräften des Auftragnehmers sicher, die ggf. nicht der deutschen Sprache mächtig sind.

        - Der Bieter verpflichtet sich vor Ort mindestens zwei Personen zu stellen, die zum Absetzen eines Notrufes in deutscher Sprache in der Lage sind und die benachrichtigten Rettungskräfte in deutscher Sprache zum Unfallort leiten können.

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-10-12
      Ortszeit: 10:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-11-09
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-10-12
      Ortszeit: 10:00
      Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

      entfällt

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Aufträge werden elektronisch erteiltDie elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiertDie Zahlung erfolgt elektronisch
    3. Zusätzliche Angaben

      entfällt

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammern beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
        Johannes-Stelling Straße 14
        Schwerin
        19053
        Germany
        Kontaktstelle(n): 19053
        Telefon: +49 385588-15164
        E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de
        Fax: +49 385588485-15817
        Internet-Adresse: www.mv-regierung.de
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Sofern sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

        Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Absatz 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

        Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Absatz 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

        Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.

        Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absenden der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Sofern sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

        Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Absatz 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

        Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Absatz 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

        Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.

        Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absenden der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-09-07

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