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Wall-covering and wall-papering work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46039688)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Stadt Delbrück
Номер конкурса: 46039688
Дата публикации: 12-09-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023090720231010 11:30Regional or local authorityContract noticeWorksOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsLowest priceGeneral public services01A0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Stadt Delbrück
      Springpatt 3
      Delbrück
      33129
      Germany
      Telefon: +49 5250996-243
      E-Mail: vergabestelle@delbrueck.de
      Fax: +49 52511322736-243
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRNL6FM/documents
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRNL6FM

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Energetische Sanierung Gymnasium Delbrück, Malerarbeiten BT 1 - 2

        Referenznummer der Bekanntmachung: 10102023-1130
      2. CPV-Code Hauptteil:
        45432200
      3. Art des Auftrags:
        Bauauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Die Stadt Delbrück führt eine umfassende energetische und brandschutztechnische Sanierung des städtischen Gymnasiums durch.

        Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Malerarbeiten für die Bauabschnitte 1 und 2.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Stadt Delbrück Marktstraße 2 33129 Delbrück-Mitte

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Energetische Sanierung Gymnasium Delbrück:

        Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Malerarbeiten für die Bauabschnitte 1 und 2.

        Die hier ausgeschriebenen Malerarbeiten teilen sich wie folgt in die zwei Bauabschnitte auf:

        1.BA Leistungsumfang ca. 3/4 der hier aufgeführten Leistungen,

        2.BA Leistungsumfang ca. 1/4 der hier aufgeführten Leistungen.

        Nach Fertigstellung des 1.BA zieht ein Teil der Nutzer vom 2.BA in den 1.BA. Zwischen Fertigstellung im 1.BA und Neustart im 2.BA ist mit einer Pause von ca. 5 Monaten zu rechnen, ein genauer Zeitraum kann nicht vorgegeben werden. Der Bieter wird 4 Kalenderwochen vor dem Ausführungsstart der Arbeiten im 2.BA

        schriftlich informiert, der Bieter ist dann verpflichtet, die Arbeiten zu dem vorgegebenen Termin aufzunehmen.

        Ausführungszeiten:

        BA1

        Ausführungsstart KW.46.23

        Fertigstellung KW.09.24

        BA2

        Ausführungsstart KW.30.24

        Fertigstellung KW.44.24

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Ende: 2024-10-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

        Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot

        - entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (s. beigefügten Vordruck 124)

        - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)

        vorzulegen.

        Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.

        Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

        Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage folgender Nachweise bzw. Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen:

        - Referenznachweise mit folgenden in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben:

        Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige

        Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei

        Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung

        - Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert

        nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,

        - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,

        - rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes

        angegeben wurde),

        - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist,

        - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt

        eine solche Bescheinigung ausstellt,

        - Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz,

        - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.

        Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        s. III 1.1)

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        s. III 1.1)

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        Die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B wird verlängert auf 60 Tage.

        Es gilt der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültige Mehrwertsteuersatz.

        Dem Auftragnehmer werden folgende Pauschalen in % von der Bruttoabrechnungssumme des Gewerkes berechnet:

        - Baustrom 0,3 %

        - Bauwasser 0,1 %

        - Entsorgung 0,3 %

        - bauseitige Sanitäreinrichtungen 0,3 %

        - Bauwesenversicherung 0,3 %

        Der Auftraggeber behält sich vor, als Sicherheitsleistung eine Vertragserfüllungsbürgschaft i.H.v. 5 v.H. der Auftragssumme zu fordern. Als Sicherheitsleistung hat der Auftragnehmer eine Mängelansprüchebürgschaft über 3 v.H. der Abrechnungssumme zu stellen.

        Die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW sind zu berücksichtigen.

        Die Schule bleibt während der Bauarbeiten im Betrieb. Das bedeutet, dass besonders laute Arbeiten, wie z.B. Stemmen/Bohren in Gebäudeteilen, welche fest mit dem Baukörper verbunden sind und so den Schulbetrieb/-ablauf stören, nur nach den Schulkernzeiten ausgeführt werden dürfen (Schulkernzeit: ca. 7.55 Uhr bis 13.15 Uhr). Diesen Umstand bitte in der Kalkulation des Angebotes berücksichtigen.

        Der Schulbetrieb sowie die Aufrechterhaltung der Sicherheitsmaßnahmen haben absolute Priorität.

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-10-10
      Ortszeit: 11:30
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-11-17
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-10-10
      Ortszeit: 11:30
      Ort:

      Verwaltungsgebäude Springpatt 3, 33129 Delbrück-Westenholz, Zimmer C 17

      Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

      Bieter sind nicht zugelassen.

      Die Niederschrift über den Eröffnungstermin wird den Bietern unverzüglich elektronisch zur Verfügung gestellt.

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      Bieter sind nicht zugelassen.

      Die Niederschrift über den Eröffnungstermin wird den Bietern unverzüglich elektronisch zur Verfügung gestellt.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Westfalen
        Albrecht-Thaer-Straße 9
        Münster
        48147
        Germany
        Kontaktstelle(n): 48147
        Telefon: +49 251/411-1691
        E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de
        Fax: +49 251/411-2165
        Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.

        Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit

        - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,

        - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder

        - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden.

        Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.

        Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit

        - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,

        - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder

        - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden.

        Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-09-07

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