Conference-room furniture (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46039510) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Koelnmesse GmbH Номер конкурса: 46039510 Дата публикации: 12-09-2023 Сумма контракта: 109 202 621 (Российский рубль) Цена оригинальная: 1 850 000 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Möbellieferung für das Konferenzzentrum Confex
Gegenstand der Beauftragung ist die Ausstattung des Kongresszentrums Confex mit Mobiliar. Hierzu zählen Konferenzstühle und -tische, Garderobenständer, Barstühle und -tische, Müll- und Aschbehälter, Stellwände und Schwerlastregale.
Der Auftraggeber benötigt eine Mobiliarausstattung des Konferenzzentrums Confex.
Die Wertung der Zuschlagskriterien erfolgt nach der sog. erweiterten Richtwertmethode gemäß UfAB. Der Schwankungsbereich beträgt 10 %.
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Der Bieter muss nachweisen, dass bei ihm keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Er hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zum
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abzugeben. Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.
- Eigenerklärung Russland-Bezug: Für die Teilnahme am Vergabeverfahren haben die Bieter ihren Bezug zu Russland zu erklären. Hierzu ist die Eigenerklärung „Russland-Bezug“ ausgefüllt und unterschrieben
einzureichen. Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.
- Eigenerklärung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Für die Teilnahme am Vergabeverfahren haben die Bieter zu erklären, dass keine Geldbußen nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gegen ihr Unternehmen verhängt worden sind und dass keine Gründe vorliegen, die einen Ausschluss des Unternehmens von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen. Hierzu ist die Eigenerklärung „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ ausgefüllt und unterschrieben einzureichen. Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.
- Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister: Der Bieter erklärt, dass er in ein Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
- Bonitätsauskunft
- Mindestumsatz
- Betriebshaftpflichtversicherung
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:- Bonitätsauskunft: Der Bieter weist durch Vorlage einer aktuellen (Nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist) Bonitätsauskunft die folgenden Mindestanforderungen nach:
Maximaler Wert von 2,5 bei Creditsafe oder Maximaler Wert von 270 bei Creditreform
- Mindestumsatz: Der Bieter erklärt, dass er in mindestens einem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einen Mindestumsatz von 2.000.000 € (netto) erreicht hat
- Betriebshaftpflichtversicherung: Der Bieter verfügt über eine aktuell bestehende, angemessene und gültige Betriebshaftpflichtversicherung
Mindestdeckungssummen je Versicherungsfall:
Personenschäden 2.500.000 EUR
Sachschäden 2.500.000 EUR
- Referenzen
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Der Bieter muss mit dem Angebot mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei Jahren zu der mit diesem Auftrag ausgeschriebenen Leistung durch Vorlage einer entsprechenden Referenzliste als Eigenerklärung nachweisen.
Hinsichtlich der Referenzaufträge gilt die Anforderung, dass es sich hierbei um die folgenden Leistungen handelt:
- die Referenzaufträge müssen die Ausstattung von Gebäuden in denen Konferenzen/Tagungen/Kongresse stattfinden, betreffen
- mindestens einer der genannten Referenzaufträge soll ein Gesamtauftragsvolumen von über EUR 1.500.000,00 (netto) gehabt haben
- Ausführungsende des jeweiligen Referenzauftrags darf bei Ablauf der Frist für die Angebotsabgabe nicht länger als 36 Monate zurückliegen
Die Wertung der Zuschlagskriterien erfolgt nach der sog. erweiterten Richtwertmethode gemäß UfAB. Der Schwankungsbereich beträgt 10 %.
1) Die Koelnmesse GmbH bittet um einen unverzüglichen Hinweis über die Vergabeplattform, sollten Bewerber oder Bieter eine Anpassung der Auftragsunterlagen für notwendig erachten oder Fragen zu den Inhalten der Auftragsunterlagen bestehen. Nur so erhält Koelnmesse GmbH die Möglichkeit, etwaige Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler frühzeitig zu beseitigen.
2) Die Bestimmungen des EU-Vergaberechts finden vorliegend keine Anwendung. Ohne, dass hierzu daher eine Rechtspflicht bestünde, weist der Auftraggeber außerdem auf die betreffende Fristenregelung hin. § 160 GWB lautet:
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Auftragsunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung dem Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
1) Die Koelnmesse GmbH bittet um einen unverzüglichen Hinweis über die Vergabeplattform, sollten Bewerber oder Bieter eine Anpassung der Auftragsunterlagen für notwendig erachten oder Fragen zu den Inhalten der Auftragsunterlagen bestehen. Nur so erhält Koelnmesse GmbH die Möglichkeit, etwaige Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler frühzeitig zu beseitigen.
2) Die Bestimmungen des EU-Vergaberechts finden vorliegend keine Anwendung. Ohne, dass hierzu daher eine Rechtspflicht bestünde, weist der Auftraggeber außerdem auf die betreffende Fristenregelung hin. § 160 GWB lautet:
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Auftragsunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung dem Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Vergabekammer Rheinland