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Conference-room furniture (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46039510)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Koelnmesse GmbH
Номер конкурса: 46039510
Дата публикации: 12-09-2023
Сумма контракта: 109 202 621 (Российский рубль) Цена оригинальная: 1 850 000 (Евро)
Источник тендера:


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Регистрация
2023090720230929 10:00OtherContract noticeSuppliesRestricted procedureEuropean UnionSubmission for all lotsThe most economic tenderOther01B0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Koelnmesse GmbH
      Messeplatz 1
      Köln
      50679
      Germany
      E-Mail: T.EU-Beschaffung@koelnmesse.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.subreport.de/E66169363
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.subreport.de/E66169363

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Andere: Messegesellschaft
    5. Haupttätigkeit(en):
      Andere Tätigkeit: Messen, Event und Veranstaltungen
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Möbellieferung für das Konferenzzentrum Confex

      2. CPV-Code Hauptteil:
        39153000
      3. Art des Auftrags:
        Lieferauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Gegenstand der Beauftragung ist die Ausstattung des Kongresszentrums Confex mit Mobiliar. Hierzu zählen Konferenzstühle und -tische, Garderobenständer, Barstühle und -tische, Müll- und Aschbehälter, Stellwände und Schwerlastregale.

      5. Geschätzter Gesamtwert:
        Wert ohne MwSt.: 1 850 000.00 EUR
      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Der Auftraggeber benötigt eine Mobiliarausstattung des Konferenzzentrums Confex.

      5. Zuschlagskriterien:
        Qualitätskriterium - Name: Bemusterung / Gewichtung: 35 %
        Qualitätskriterium - Name: Lieferkonzept / Gewichtung: 15 %
        Preis - Gewichtung: 50 %
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
        Laufzeit in Monaten: 48
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:

        Die Wertung der Zuschlagskriterien erfolgt nach der sog. erweiterten Richtwertmethode gemäß UfAB. Der Schwankungsbereich beträgt 10 %.

  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Der Bieter muss nachweisen, dass bei ihm keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Er hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zum

        Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abzugeben. Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.

        - Eigenerklärung Russland-Bezug: Für die Teilnahme am Vergabeverfahren haben die Bieter ihren Bezug zu Russland zu erklären. Hierzu ist die Eigenerklärung „Russland-Bezug“ ausgefüllt und unterschrieben

        einzureichen. Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.

        - Eigenerklärung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Für die Teilnahme am Vergabeverfahren haben die Bieter zu erklären, dass keine Geldbußen nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gegen ihr Unternehmen verhängt worden sind und dass keine Gründe vorliegen, die einen Ausschluss des Unternehmens von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen. Hierzu ist die Eigenerklärung „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ ausgefüllt und unterschrieben einzureichen. Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.

        - Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister: Der Bieter erklärt, dass er in ein Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        - Bonitätsauskunft

        - Mindestumsatz

        - Betriebshaftpflichtversicherung

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        - Bonitätsauskunft: Der Bieter weist durch Vorlage einer aktuellen (Nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist) Bonitätsauskunft die folgenden Mindestanforderungen nach:

        Maximaler Wert von 2,5 bei Creditsafe oder Maximaler Wert von 270 bei Creditreform

        - Mindestumsatz: Der Bieter erklärt, dass er in mindestens einem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einen Mindestumsatz von 2.000.000 € (netto) erreicht hat

        - Betriebshaftpflichtversicherung: Der Bieter verfügt über eine aktuell bestehende, angemessene und gültige Betriebshaftpflichtversicherung

        Mindestdeckungssummen je Versicherungsfall:

        Personenschäden 2.500.000 EUR

        Sachschäden 2.500.000 EUR

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        - Referenzen

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Der Bieter muss mit dem Angebot mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei Jahren zu der mit diesem Auftrag ausgeschriebenen Leistung durch Vorlage einer entsprechenden Referenzliste als Eigenerklärung nachweisen.

        Hinsichtlich der Referenzaufträge gilt die Anforderung, dass es sich hierbei um die folgenden Leistungen handelt:

        - die Referenzaufträge müssen die Ausstattung von Gebäuden in denen Konferenzen/Tagungen/Kongresse stattfinden, betreffen

        - mindestens einer der genannten Referenzaufträge soll ein Gesamtauftragsvolumen von über EUR 1.500.000,00 (netto) gehabt haben

        - Ausführungsende des jeweiligen Referenzauftrags darf bei Ablauf der Frist für die Angebotsabgabe nicht länger als 36 Monate zurückliegen

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Nichtoffenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-09-29
      Ortszeit: 10:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
      Tag: 2023-10-11
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2024-04-30
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
    3. Zusätzliche Angaben

      Die Wertung der Zuschlagskriterien erfolgt nach der sog. erweiterten Richtwertmethode gemäß UfAB. Der Schwankungsbereich beträgt 10 %.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Rheinland
        Zeughausstrasse 2-10
        Köln
        50667
        Germany
        Kontaktstelle(n): 50667
        Telefon: +49 0221/147-2120
        Fax: +49 0221/147-2889
        Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        1) Die Koelnmesse GmbH bittet um einen unverzüglichen Hinweis über die Vergabeplattform, sollten Bewerber oder Bieter eine Anpassung der Auftragsunterlagen für notwendig erachten oder Fragen zu den Inhalten der Auftragsunterlagen bestehen. Nur so erhält Koelnmesse GmbH die Möglichkeit, etwaige Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler frühzeitig zu beseitigen.

        2) Die Bestimmungen des EU-Vergaberechts finden vorliegend keine Anwendung. Ohne, dass hierzu daher eine Rechtspflicht bestünde, weist der Auftraggeber außerdem auf die betreffende Fristenregelung hin. § 160 GWB lautet:

        § 160 Einleitung, Antrag:

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Auftragsunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung dem Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        1) Die Koelnmesse GmbH bittet um einen unverzüglichen Hinweis über die Vergabeplattform, sollten Bewerber oder Bieter eine Anpassung der Auftragsunterlagen für notwendig erachten oder Fragen zu den Inhalten der Auftragsunterlagen bestehen. Nur so erhält Koelnmesse GmbH die Möglichkeit, etwaige Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler frühzeitig zu beseitigen.

        2) Die Bestimmungen des EU-Vergaberechts finden vorliegend keine Anwendung. Ohne, dass hierzu daher eine Rechtspflicht bestünde, weist der Auftraggeber außerdem auf die betreffende Fristenregelung hin. § 160 GWB lautet:

        § 160 Einleitung, Antrag:

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Auftragsunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung dem Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

        Vergabekammer Rheinland
        Zeughausstrasse 2-10
        Köln
        50667
        Germany
        Kontaktstelle(n): 50667
        Telefon: +49 0221/147-2120
        Fax: +49 0221/147-2889
        Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de
    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-09-07

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