Construction work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46039483) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Spital- und Spendfonds Überlingen, Stiftung des öffentlichen Rechts Номер конкурса: 46039483 Дата публикации: 12-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Rohbauarbeiten
Referenznummer der Bekanntmachung: 18/206 PLZ ÜberlingenRohbau- und Sondergründungsarbeitenarbeiten im Rahmen des Projekts "Neubau eines Pflegezentrums auf dem nördlichen Flurstück 1737 im Neubaugebiet "Südlich Härlen"" in Überlingen
Neubaugebiet "Südlich Härlen" Überlingen
Gegenstand der Vergabe sind Rohbau und Sondergründungsarbeiten im Rahmen des Projekts "Neubau eines Pflegezentrums auf dem nördlichen Flurstück 1737 im Neubaugebiet "Südlich Härlen"" in Überlingen.
Im Weiteren wird auf die Vergabeunterlagen/das Leistungsverzeichnis verwiesen.
Die Nachweise erfolgen jeweils in Form von Eigenerklärungen und Angaben/Anlagen gemäß den Formblättern in der Formularsammlung.
VON JEDEM BIETER VORZULEGEN:
1. Eigenerklärung zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A.
2. Eigenerklärung zum Verbot der Beteiligung russischer Unternehmen nach Maßgabe des 5. EU-Sanktionspakets in Verbindung mit Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
VON BIETERN, DIE NICHT IN DER LISTE DES VEREINS FÜR PRÄQUALIFIKATION VON BAUUNTERNEHMEN E.V. EINGETRAGEN SIND, ZUSÄTZLICH VORZULEGEN:
3. Nachweis (nicht älter als 6 Monate seit Veröffentlichung der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt) über die Eintragung in Berufs- bzw. Handelsregister (nur soweit für den Bieter Eintragungspflicht besteht) für den Wirtschaftsteilnehmer und - sofern vorgesehen - Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft, jeweils soweit entsprechende gesetzliche Registerpflichten bestehen (§ 6a EU Nr. 1 VOB/A).
Die Formularsammlung ist zu verwenden.
Die Nachweise erfolgen jeweils in Form von Eigenerklärungen und Angaben/Anlagen gemäß den Formblättern in der Formularsammlung.
VON JEDEM BIETER VORZULEGEN:
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre (§ 6a EU Nr. 2 S. 1 lit. c) S. 1 VOB/A).
Der Bieter muss in den drei letzten abgeschlossenen Kalenderjahren (2020, 2021, 2022) einen durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens 10 Mio. EUR netto generiert haben (§ 6a EU Nr. 2 S. 1 lit. c) S. 2 VOB/A). Der Mindestumsatz kann bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern gemeinsam erbracht werden (Addition).
2. Nachweis einer bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit den folgenden Mindesthöhen:
- 7,5 Mio. EUR für Personenschäden
- 7,5 Mio. EUR für Sachschäden
Die vorstehend genannten Deckungsbeträge müssen pro Versicherungsjahr mindestens zwei Mal zur Verfügung stehen.
Im Falle einer geringeren Deckung der Haftpflichtversicherung ist zunächst eine Eigenerklärung unter Verwendung der Formularsammlung ausreichend, dass im Auftragsfall die Deckungssumme entsprechend erhöht werden kann. Auf Anforderung ist eine entsprechende Bestätigung der Versicherung einzureichen.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Versicherungsnachweis für jedes Mitglied zu führen.
VON BIETERN, DIE NICHT IN DER LISTE DES VEREINS FÜR PRÄQUALIFIKATION VON BAUUNTERNEHMEN E.V. EINGETRAGEN SIND, ZUSÄTZLICH VORZULEGEN:
3. Unbedenklichkeitsbescheinigung / Nachweis über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (gültig bzw. nicht älter als 6 Monate seit Veröffentlichung der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt)
4. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse / Nachweis der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist (gültig bzw. nicht älter als 6 Monate seit Veröffentlichung der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt)
5. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt (gültig bzw. nicht älter als 6 Monate seit Veröffentlichung der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt)
Die Formularsammlung ist zu verwenden.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:s.o.
Die Nachweise erfolgen jeweils in Form von Eigenerklärungen und Angaben/Anlagen gemäß den Formblättern in der Formularsammlung.
VON JEDEM BIETER VORZULEGEN:
1. Bestätigung, dass der Bieter über ausreichend ausgebildetes Fachpersonal und die erforderliche technische Ausstattung zur ordnungsgemäßen Ausführung der zu übernehmenden Leistungen verfügt.
2. Eigenerklärung über mindestens 3 Referenzen der im Wesentlichen in den Jahren 2020 bis August 2023 erbrachten und abgeschlossenen vergleichbaren Leistungen.
Vergleichbar sind Rohbau- und Sondergründungsarbeiten in einem ähnlichen oder größerem Umfang gemäß Leistungsbeschreibung.
Maßgeblich ist, ob aus der Referenz entnommen werden kann, dass der Bieter in der Lage ist, den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ordnungsgemäß zu erfüllen.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss die Referenz durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht worden sein.
Die Formularsammlung ist zu verwenden.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:s.o.
Mit dem Angebot ist die Verpflichtungserklärung / Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) abzugeben. (Formblatt in der Formularsammlung)
Trifft nicht zu. Elektronische Submission nach Vier-Augen-Login.
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:Trifft nicht zu. Elektronische Submission nach Vier-Augen-Login.
Trifft nicht zu. Elektronische Submission nach Vier-Augen-Login.
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe