Environmental management (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46039358) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Номер конкурса: 46039358 Дата публикации: 12-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Treibhausgasbilanzierung nachgeordneter Bereich StMI
Referenznummer der Bekanntmachung: 0270.ZV-11-23-5Ausrollung der THG-Bilanzierung für alle Behörden des nachgeordneten Bereichs StMI (außer Polizeibereich und BVK): Festlegung/Ermittlung von System- und Bilanzgrenzen, Berechnung einer transparenten Bilanz, Aufzeigen von Reduktionspfaden. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Durchführung dieses Prozesses (einschl. Bereitstellung Berechnungstools, Emissionsfaktoren sowie Durchführung der notwendigen Berechnungen).
München
Gemäß BayKlimaG sollen die Behörden und Einrichtungen der unmittelbaren Staatsverwaltung des Freistaates Bayern klimaneutral werden. Vor diesem Hintergrund soll mit einem Auftragnehmer (AN) die Ausrollung der THG-Bilanzierung für alle Behörden des nachgeordneten Bereichs StMI (außer Polizeibereich und BVK) mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf erfolgen. Im Rahmen der Erstellung einer THG-Startbilanz ist im Vorfeld die Festlegung/Ermittlung der System- und Bilanzgrenzen erforderlich, d. h. Bestimmung der Organisationsgrenze (welche Bereiche werden in CO2e-Bilanz mit einbezogen) sowie Definition/Ermittlung der Emissionsquellen, die bilanziert werden (=Datenerfassung). Auf Grundlage dieser Daten soll eine transparente Bilanz berechnet werden sowie erste Reduktionspfade aufgezeigt werden. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Durchführung dieses Prozesses (einschl. Bereitstellung benötigter, benutzerfreundlicher Berechnungstools, Emissionsfaktoren sowie Durchführung der notwendigen Berechnungen) durch einen ext. Dienstleister mit Begleitung StMI.
Die weitergehenden Details bezogen auf die Prüfung und Wertung der Angebote, vergleiche hierzu auch die Ziffer II.2.5) ("Zuschlagskriterien"), lassen sich insbesondere den Anlagen "04.1_Wertungsmethode_Freie Verhältniswahl Preis_Leistung" und "04.2_Wertungskriterien_Freie Verhältniswahl Preis_Leistung" entnehmen.
Insbesondere ist zu beachten, dass ein Bieter ausgeschlossen wird, wenn bei der Gesamtbewertung der
Leistungskriterien nicht wenigstens die Hälfte der Maximalpunktzahl oder bei den einzelnen Leistungskriterien jeweils nicht mindestens folgend genannte Punktzahl erreicht werden:
- Einsatz qualifizierten Personals: 20 Punkte
- Personaleinsatzplan: 40 Punkte
- Darstellung der Organisation und Ablauf/Umsetzung der Auftragsdurchführung: 40 Punkte
Eigenerklärung gem. Formblatt L 124 EU Ziffer II, Seite 3 von 7 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister oder nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet, aber auf andere Weise die Erlaubnis zur Berufsausübung.
Eigenerklärung Mindestjahresumsatz gem. Formblatt L 124 EU Ziffer III, Seite 4 von 7 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages iHv 450.000 Euro (netto) im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
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Eigenerklärung Berufshaftpflicht- oder Betriebshaftpflichtversicherung gem. Formblatt L 124 EU Ziffer III, Seite 5 von 7 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
- Personenschäden iHv 3.000.000 €,
- Sachschäden iHv 2.000.000 €,
- Vermögensschäden iHv 2.000.000 €
im Rahmen einer Berufshaftpflicht- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
Die Versicherungshöhe muss jeweils das Zweifache der Summen je Versicherungsjahr betragen.
Eine entsprechende vorbehaltlose schriftliche Zusicherung der Versicherungsgesellschaft (, dass eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe im Auftragsfall abgeschlossen werden kann) oder einen entsprechenden Versicherungsnachweis (sofern eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe bereits besteht), wird auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eingereicht.
Mindestens 4 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen gem. Formblatt L 124 EU Ziffer IV, Seite 6 von 7 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
• Beschreibung des jeweiligen Dienstleistungsauftrags (maximal eine Seite DIN A4) als gesonderte Anlage (Name und Branche des Referenzgebers, Beschreibung des Projekts),
• Kontaktdaten des Referenzgebers (mit Ansprechperson, Telefonnummer und E-Mail-Adresse),
• im Rahmen des Auftrags erbrachte Anzahl an Personentagen sowie
• Erbringungszeitraum (von - bis, Monat/Jahr)
Referenzen müssen folgende Vorgaben zwingend erfüllen:
Referenzen über Aufträge in den Aufgabenfeldern
• Projektmanagement- und Projektunterstützungsleistungen zum Thema Klimaschutz,
• Erstellung und / oder Umsetzung von fachlichen Klimakonzepten,
• Treibhausgasbilanzierung.
Pro Aufgabenfeld ist mindestens 1 Referenz vorzulegen.
Der Referenzzeitraum beträgt drei Kalenderjahre vor Auftragsbekanntmachung. Die Aufträge dürfen vor dem Referenzzeitraum begonnen worden sein. Ein Teil der Leistung muss allerdings im Referenzzeitraum erbracht worden sein.
Mindestens zwei Referenzaufträge müssen gegenüber öffentlichen Stellen (Bundesverwaltung, Staatsverwaltung, kommunale Behörden oder Aufgaben im Bereich der mittelbaren Staatsverwaltung) erbracht worden sein oder noch erbracht werden.
Es können auch mehr als die o. g. Anzahl an Referenzen angegeben werden. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Zentrale Vergabestelle, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber eine Überprüfung der Referenzen beim jeweiligen Vertragspartner/Ansprechpartner vor.
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Eigenerklärung gem. Formblatt L 124 EU Ziffer IV, Seite 7 von 7 mit folgendem Inhalt:
Dem Bewerber/Bieter/Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist bekannt, dass die jeweils genannten und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle geforderten Bestätigungen oder Nachweise innerhalb der dann gesetzten Frist vorgelegt werden müssen.
Der/Das Bewerber/Bieter/Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bestätigt ausdrücklich, dass es über die vorstehend verlangten wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Ferner, dass er über die vorstehend verlangten personellen und technischen Mittel sowie über ausreichende Erfahrungen verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.
Ferner, dass ihm bekannt ist, dass ein Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren erfolgt, wenn in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungsnachweise Täuschungen begangen, Auskünfte zurückgehalten oder die erforderlichen Nachweise nicht übermittelt werden.
Die weitergehenden Details bezogen auf die Prüfung und Wertung der Angebote, vergleiche hierzu auch die Ziffer II.2.5) ("Zuschlagskriterien"), lassen sich insbesondere den Anlagen "04.1_Wertungsmethode_Freie Verhältniswahl Preis_Leistung" und "04.2_Wertungskriterien_Freie Verhältniswahl Preis_Leistung" entnehmen.
Insbesondere ist zu beachten, dass ein Bieter ausgeschlossen wird, wenn bei der Gesamtbewertung der
Leistungskriterien nicht wenigstens die Hälfte der Maximalpunktzahl oder bei den einzelnen Leistungskriterien jeweils nicht mindestens folgend genannte Punktzahl erreicht werden:
- Einsatz qualifizierten Personals: 20 Punkte
- Personaleinsatzplan: 40 Punkte
- Darstellung der Organisation und Ablauf/Umsetzung der Auftragsdurchführung: 40 Punkte
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Zentralen Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen [GWB]). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Zentralen Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt die Zentrale Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer Südbayern zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Zentrale Vergabestelle geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Zentrale Vergabestelle.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München, Telefon-Nr.: +49 (89) 2176-2411, Fax-Nr.: +49 (89) 2176-2847, E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de zu richten. Hinweise der Vergabekammer Südbayern im Internet: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Zentralen Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen [GWB]). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Zentralen Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt die Zentrale Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer Südbayern zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Zentrale Vergabestelle geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Zentrale Vergabestelle.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München, Telefon-Nr.: +49 (89) 2176-2411, Fax-Nr.: +49 (89) 2176-2847, E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de zu richten. Hinweise der Vergabekammer Südbayern im Internet: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.