Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen
Auftraggeber:
Konventionelle gewerbliche Bewachung der Lüttich-Kaserne Köln
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung,
Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 3: Verteidigung, militärische Verteidigung und zivile
Verteidigung
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: 50737 Köln
NUTS-Code DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Jahren: 4
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder
Beschaffungsvorhabens:
Abschluss eines Rahmenvertrages über die konventionelle gewerbliche Bewachung der Lüttich-Kaserne Köln.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche
Aufträge (CPV)
79713000 Bewachungsdienste, 79715000 Streifendienste
II.1.7)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Der Bieter muss im Angebot alle Auftragsteile, die er möglicherweise an Dritte zu vergeben gedenkt, sowie alle vorgeschlagenen Unterauftragnehmer und die
Gegenstände der Unteraufträge angeben
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der
Auftragsausführung ergeben
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über
Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Abschluss eines Rahmenvertrages über die Bewachung und Absicherung von Anlagen und Einrichtungen der Bundeswehr, hier in der Lüttich-Kaserne Köln mit
persönlich zugewiesener Waffe P 8 oder dem bei der Bundeswehr eingeführten Nachfolgemodell.
Laufzeit des Vertrages: 01.08.2024 bis 31.07.2028
mit der Option, die Vertragslaufzeit einmalig um bis zu 3 Jahre zu verlängern (maximale Gesamtvertragslaufzeit insgesamt 7 Jahre).
Anforderung:
Wachkategorie B - personelle Wachleistung mit Fahrzeugen, Sicherheitsüberprüfung SÜ 1 erforderlich. Die Wachaufgabe ist zu erfüllen mit einer Aufsichtführenden Wachperson (24/7)
plus 2 Torposten/Eingreifkraft (12/5) Tagesschicht und 3 Torposten/Eingreifkraft (12/5) Nachtschicht, 24 Std. Wochendende/dienstfreie Tage im 12 Stunden-Schichtdienst.
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Voraussichtlicher Zeitrahmen für Folgeaufträge bei verlängerbaren Liefer- oder Dienstleistungsaufträgen:
in Monaten: 36 (ab
Auftragsvergabe)
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der
Auftragsausführung
Beginn 1.8.2024. Abschluss 31.7.2028
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Keine
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und
Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Gemäß Bewerbungsbedingungen (Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B))
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der
Auftrag vergeben wird:
gesamtschuldnerisch haftend
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen für die
Auftragsausführung, insbesondere bezüglich der Versorgungs- und Informationssicherheit:
III.1.5)Angaben zur Sicherheitsüberprüfung:
Bewerber, die noch keine Sicherheitsüberprüfung absolviert haben, können die Sicherheitsbescheinigung erlangen bis: 31.7.2024
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder
Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: - Nachweis über die Freigabe im Bewacherregister (der
Nachweis muss zwingend folgende Daten enthalten: Name des Unternehmens, Gewerbe-ID, Status "freigegeben", Datum der Erstellung/ des Auszuges).- Eigenerklärung zum Nachweis des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 23 u. 24 VSVgV i.V.m §§ 123, 124, 147 GWB (vgl. BAAINBw-B- V 034) mit fortgeschrittener bzw. qualifizierter elektronischer
Signatur.
Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder
Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: siehe Angaben zu III.2.1)
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: - Versicherungsnachweis Berufshaftpflicht (VSVgV § 26)
bzw. Eigenerklärung, dass eine entsprechende Versicherung im Falle der Zuschlagserteilung abgeschlossen wird. Bei nicht ausreichender Deckungssumme ist die Deckungszusage des
Versicherers erforderlich.
- Falls zutreffend: Erklärung betreffend Gründung einer Bewerbergemeinschaft
(BAINBw-B-V 047) mit fortgeschrittener bzw. qualifizierter elektronischer Signatur.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Deckungssummen Betriebshaftpflicht:
a) für Personenschäden 1.500.000,00 €,
b) für Sachschäden
350.000,00 €,
c) für das Abhandenkommen bewachter Sachen 20.000,00 €,
d) für Vermögensschäden
15.000,00 €.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: siehe Angaben zu III.2.2)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: siehe Angaben zu Mindestfordung III.2.2)
III.2.3)Technische und berufliche
Leistungsfähigkeit
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
- Formlose
Eigenerklärung, dass § 28 Waffengesetz beachtet wird (mit fortgeschrittener bzw. qualifizierter elektronischer Signatur).
-
Eigenverpflichtungserklärung über die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD) und Merkblatt BAAINBw-B 096a/04.2015 ,
letzte Seite ausfüllen (mit fortgeschrittener bzw. qualifizierter elektronischer Signatur).
- Eigenerklärung, dass die Anforderungen gem.
Ziffer 2.2 des Geheimschutz- handbuches des BMWK akzeptiert und eingehalten werden (mit fortgeschrittener bzw. qualifizierter elektronischer Signatur).
- Formlose Eigenerklärung, dass nur Personen mit der Leistungserbringung befasst werden, die mit Sicherheitüberprüfung SÜ 1 einverstanden sind (mit fortgeschrittener
bzw. qualifizierter elektronischer Signatur).
- Eigenerklärung (mit fortgeschrittener bzw. qualifizierter elektronischer Signatur), dass
ausschließlich Personal eingesetzt wird, das körperlich, geistig und sprachlich zur Erfüllung der vertraglichen Bewachungsleistungen geeignet ist, wobei sprachlich geeignet
bedeutet, dass das Personal sich in Wort und Schrift in deutscher Sprache verständigen kann, für das ein Nachweis über die Freigabe im Bewacherregister vorliegt (Einsatzart: Schutz
besonders gefährdeter Objekte), das eine entsprechende Erste-Hilfe-Ausbildung erhalten hat und das über eine fundierte Waffen- und Schießausbildung entsprechend den vertraglichen
Vorgaben verfügt.
Der Teilnehmer im Auftragsfall auf Verlangen des Auftraggebers die vorstehenden Einzelnachweise vor Leistungsbeginn bzw. vor
dem ersten Einsatz des betreffenden Mitarbeiters vorlegen wird und als Aufsichtführende Wachperson nur solche Mitarbeiter einsetzen wird, die im Hinblick auf die dabei erforderlichen
besonderen Aufgaben hinreichend ausgebildet und geschult sind.
- Referenzen der wesentlichen in den letzten fünf Jahren erbrachten
vergleichbaren Dienstleistungen gem. Vordruck "Referenzbescheinigung". Insgesamt sind genau drei erfolgreiche Referenzen des Dienstleistungsempfängers vorzulegen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
- Referenzen:
Es wird ausdrücklich
darauf hingewiesen, dass genau drei Referenzbescheinigungen einzureichen sind. Bei Leistungen an öffentliche Auftraggeber ist eine von der zuständigen Behörde ausgestellte
Bescheinigung vorzulegen. Bei Leistungen in militärischen Liegenschaften ist die zuständige Stelle mindestens der Kasernenkommandant/ Standortälteste. Bei Leistungen an private
Auftraggeber ist eine von diesen ausgestellte Bescheinigung oder, falls eine solche Bescheinigung nicht erhältlich ist, eine einfache Erklärung vorzulegen.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
siehe Angaben zu
III.2.3)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
siehe Angaben zu Mindestforderungen
III.2.3)
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für
Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung
verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich
sind: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Nichtoffen
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der
Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer 7
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Es
wird eine zweigliedrige Prüfung und Bewertung der Teilnahmeanträge vorgenommen. Die Prüfung erfolgt wie nachstehend beschrieben: Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs wird anhand der
einzureichenden Erklärungen und Nachweise zunächst die Eignung der Bewerber geprüft. Kann ein Unternehmen die geforderte Eignung nicht nachweisen, wird es nicht zur Angebotsabgabe
aufgefordert. Werden mehr als 7 geeignete Bewerber ermittelt, wird eine Reihung der Bewerbungen gemäß nachfolgender Bewertungsmatrix vorgenommen:
- militärische Liegenschaft oder kritische Infrastruktur jeweils mit Waffe und mehr als 10 Wachpersonen durchschnittlich = 4 Punkte;
- militärische Liegenschaft oder kritische Infrastruktur jeweils mit Waffe und 6 bis 10 Wachpersonen durchschnittlich = 3 Punkte;
- militärische Liegenschaft oder kritische Infrastruktur jeweils mit Waffe und bis zu 5 Wachpersonen durchschnittlich = 2 Punkte;
- Sicherheitsdienstleistung mit Waffe = 1 Punkt.
Zu berücksichtigen ist die durchschnittliche Anzahl der je Schicht eingesetzten
Wachpersonen (Durchschnitt pro Woche -ohne Berücksichtigung von Feiertagen).
Beispielrechnung: Mo-Fr: 3 WP Tagschicht /5 WP Nachtschicht und
Sa/So: 5 WP Tag- und Nachtschicht [5 (Schichten Mo-Fr) x 3 (WP)] + [9 (Schichten Mo-So) x 5 (WP)] = 15 + 45 = 60. 60 /14 (Schichten pro Woche) = 4,29 Wachaufgaben (somit 5 WP als
durchschnittliche Anzahl = 2 Punkte).
Infrastrukturen gelten dann als kritisch, wenn sie für die Funktionsfähigkeit moderner Gesellschaften von
wichtiger Bedeutung sind und ihr Ausfall oder ihre Beeinträchtigung nachhaltige Störungen im Gesamtsystem zur Folge hat.
(Auszug Nationale
Strategie zum Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS-Strategie)
Die sieben Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe
aufgefordert. Soweit eine Begrenzung auf 7 Bieter wegen Punktegleichheit an der 7. Stelle nicht möglich ist, wird der Bieterkreis um die Anzahl der punktgleichen Bieter
erweitert.
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer
im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien
1. 1 Preis. Gewichtung 40
2. 2 Qualitätskriterien. Gewichtung 60
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen
Auftraggeber:
6002535234-BwDLZ Köln
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben
Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs-
und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder
Teilnahmeanträge
25.10.2023 - 13:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder
Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Der Bieter kann (optional) in der Lüttich-Kaserne Köln einen Ortstermin wahrnehmen.
Das Zeitfenster für
Ortsbesichtigungen wird mit den Vergabeunterlagen bekannt gegeben (geplant 44. bis 46. Kalenderwoche 2023). Zum Ortstermin sind max. 3 Personen als Vertreter des Bieters
zugelassen.
Details sind bei weiterer Teilnahme am Vergabeverfahren den dann zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu
entnehmen.
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot, ermittelt aus der Summe von Punkten für Preis und Qualitätskriterien unter
Berücksichtigung der jeweiligen Gewichtung von Preis und Qualität.
Die Leistung betrifft die Wachkategorie B2 - personelle Wachleistung mit
Fahrzeugen Gewichtung = 40 % Preis und 60% Qualität. Maximal erreichbare Punktzahl = 1000.
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese
werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung
gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit
(www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch
die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der
Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für
Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3)
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt
unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz
2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von
Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
7.9.2023