Maintenance and repair of reprographic machinery (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46039215) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Rhein-Sieg-Kreis Номер конкурса: 46039215 Дата публикации: 12-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Fullservice-Mietvertrag für ein Produktionsdrucksystem
Referenznummer der Bekanntmachung: 23-0370-11-VgVFullservice-Mietvertrag für ein Produktionsdrucksystem (Gestellung Hard- und Software, Fullservice zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs) für den Zeitraum vom 01.03.2024 - 28.02.2029
Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat, Allgemeine Dienste Kaiser-Wilhelm-Platz 1 53721 Siegburg
Fullservice-Mietvertrag für ein Produktionsdrucksystem, bestehend aus zwei Farbsystemen (mit der dazugehörigen Software)
1. Ergänzende Ausstattung eines Systems mit einem Broschürenfinisher mit Dreiseitenbeschnitt (Hinweis: Eine nachträgliche Austattung eines der beiden Systeme muss auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein)
2. zusätzliche Falzmöglichkeit: Architektenfalz (keine Mindestanforderung)
Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durch Eigenerklärung (Bestandteil des Angebotsformulars) zu erklären. Die Erklärung ist - auf Verlangen der Vergabestelle - für alle vorgesehenen Nachunternehmer fristgerecht vorzulegen.
Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) mit folgendem Regelungsinhalt abzugeben:
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
c) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Mehrfachangebote von Einzelbietern und/oder Bietern als Mitglied einer oder mehrerer Bietergemeinschaften sind nicht zulässig und führen automatisch zum Ausschluss.
Die Bietergemeinschaftserklärung ist mit Abgabe des Angebots in Textform und im Laufe des weiteren Vergabeverfahrens ggf. auf Verlangen der Vergabestelle in einer durch alle Mitglieder der Bietergemeinschaft unterzeichneten Ausfertigung vorzulegen.
Eine auch auf Anforderung nicht vollständig ausgefüllte oder unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Für die Abgabe der Bietergemeinschaftserklärung wird die Verwendung des entsprechenden Formblattes empfohlen - dieses ist auf dem Vergabeportal eingestellt.
Nachweis einer aktuellen Betriebshaftpflichtversicherung (nur vom vorgesehenen Auftragnehmer bzw. den in der engeren Auswahl befindlichen Bieter)
Zum Nachweis der Eignung sind mit Angebotsabgabe folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
Referenzangaben unter Angabe des Auftraggebers (Name und Anschrift) sowie Name und Telefonnummer des zuständigen Ansprechpartners, des Jahresauftragswertes, Angabe der eingesetzten Systemhauptkomponenten sowie des Vertragszeitraums.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Es sind mindestens drei Referenzprojekte mit den entsprechenden Angaben aufzuführen.
Mindestanforderungen an alle Referenzprojekte:
- vergleichbar mit der angebotenen Leistung (mind. 50 % des Jahresauftragswertes, vergleichbare Konfiguration des Systems)
- Auftraggeber aus dem Bereich der Öffentlichen Verwaltung
- Referenzzeitraum 01.09.2020 bis zum Ablauf Angebotsfrist, Mindestvertragslaufzeit im Referenzzeitraum: 1 Jahr (hierbei ist es unerheblich, wenn der Vertragsbeginn vor dem Referenzzeitraum lag oder das Vertragsverhältnis nach Ablauf des Referenzzeitraums beendet wurde oder noch andauert).
Referenzen, welche die vorgenannten Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden nicht anerkannt. Die Erklärungen zu den Referenzen werden stichprobenartig geprüft. Falsche Angaben führen zum vollständigen und ersatzlosen Ausschluss des jeweiligen Referenzprojektes.
Sofern hierdurch die Mindestanzahl der geforderten Referenzprojekte unterschritten wird, muss das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden.
Eine Nachbesserung bereits abgegebener Referenzen (z. B. durch den Austausch von Referenzen) ist unzulässig.
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Bieter die ggf. notwendigen Genehmigungen zur Weitergabe personenbezogener Daten von den Betroffenen eingeholt hat und diese dem Auftraggeber auf Verlangen kurzfristig vorgelegt werden können.
1. Der Abschluss des Integritätsvertrags ist zwingende Voraussetzung für die Erteilung des Auftrages. Dieser ist der Vergabestelle auf Verlangen in unterzeichneter Ausfertigung vorzulegen.
2. Eintragungen im Wettbewerbsregister und im Gewerbezentralregister können zum Ausschluss führen. Die Abfrage wird vom Auftraggeber veranlasst und auf den engeren Kreis der Bewerber beschränkt.
Es sind nur Vertreter des Auftraggebers zur Teilnahme am Eröffnungstermin zugelassen.
Es sind nur Vertreter des Auftraggebers zur Teilnahme am Eröffnungstermin zugelassen.
Hat ein Bewerber/Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertags nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der oben genannten Vergabekammer eingeht. Wenn oder soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig.
Im Übrigen wird auf § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.
Hat ein Bewerber/Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertags nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der oben genannten Vergabekammer eingeht. Wenn oder soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig.
Im Übrigen wird auf § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.