Surveying services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46039009) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Zentrale, Zentralstelle Vergabe- und Vertragsmanagement Номер конкурса: 46039009 Дата публикации: 12-09-2023 Сумма контракта: 1 876 337 139 (Российский рубль) Цена оригинальная: 31 787 000 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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TU BAF Kegel-/Rammler-Bau Umbau und Sanierung Bestandsgebäude, 2. Bauabschnitt, Bauvermessung und Gebäudeaufmaß nach Eckstein
Referenznummer der Bekanntmachung: 23D315006Vermessung
09599 Freiberg
Der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement plant den Umbau und die Sanierung des von der Technischen Universität Bergakademie Freiberg (TU BAF) genutzten Gebäudes, den Karl-Kegel-/Erich-Rammler-Bau, Leipziger Straße 28, in 09599 Freiberg.
Ziel des Verfahrens ist die Vergabe der Leistungen für die Bauvermessung nach HOAI 2021 Anlage 1 Nummer (Nr.) 1.4.7 sowie der Leistungen für das Gebäudeaufmaß nach Eckstein. Es ist eine Beauftragung zunächst mit den Leistungen der Leistungsphase (LPH) 2, 3 und dem Aufmaß des Bestandsgebäudes nach Eckstein sowie später optional stufenweise mit den Leistungen der LPH 5 sowie weiteren zusätzlichen vermessungstechnischen Leistungen vorgesehen.
Die Sanierung des Kegel-Rammler-Baus der TU Bergakademie Freiberg wird in zwei Bauabschnitten erfolgen. Der erste befasst sich als vorgezogene Leistung mit der Schaffung und Planung von Interims für Labor- und Büroflächen.
Der zweite Bauabschnitt befasst sich mit der Sanierung des Gebäudekomplexes und der damit verbundenen neuen Fluchttreppenanlage und neuen Aufzugsanlagen.
Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen (LPH) 5 gemäß (gem.) Anlage 1 Nr. 1.4 HOAI 2021 sowie weiterer zusätzlicher vermessungstechnischer Leistungen
0312152 E 1302
1) Angaben zum Bieter: Name, Sitz des Dienstleistungserbringers - bei unselbständiger Niederlassung auch Hauptsitz, Kontaktdaten, Rechtsform, Zeitraum des Bestehens.
2) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB.
3) Nachweis über die berufliche Befähigung/Berufsqualifikation des Bieters und/oder der Führungskräfte des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen. Folgende Angaben sind gefordert (gem. § 75 VgV): Name, berufliche Qualifikation, Studien- und Ausbildungsnachweis sowie Bescheinigung über die Erlaubnis zur Berufsausübung.
Ist der Bieter eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bieters zu Ziffer III.2.1 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bieter oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU) oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
4) Nachweis der Eintragung in ein Handelsregister (bei Eintragungspflicht): Hierzu Angabe von Register, Zeitpunkt der Eintragung, Nr. sowie Vorlage Handelsregisterauszug.
Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben zu Nr. 1, 2, 3 und 4 für alle Mitglieder einzeln darzulegen.
1) Es ist der ("spezifische") Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Leistungen für die Ingenieurvermessung nach HOAI 2021 Anlage 1 Nummer (Nr.) 1.4) in den letzten 3 Geschäftsjahren (jahresweise) in EUR netto anzugeben (§ 45 Absatz (Abs.) 4 Nr. 4 VgV.). Es wird ein Mindestjahresumsatz von 300.000 EUR netto gefordert.
2) Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 VgV mit Deckungssummen für Personenschäden von 3.000.000 EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 5.000.000 EUR für sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsabschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
3) Angaben zu wirtschaftlichen und/oder rechtlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen.
4) Angaben zur Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen gem. § 47 Abs. 1 VgV. Falls ja: Verpflichtungserklärung und Eigenerklärung des verpflichteten Unternehmens gem. Ziffer III.1.1 - Nr. 2 und 3, Ziffer III.1.2 - Nr. 1 und 3.
Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben zu Nr. 1, 3 und 4 für alle Mitglieder der Gemeinschaft einzeln darzulegen.
1) Es sind mindestens (mind.) zwei geeignete Referenzen (Ref.) über vom Bieter erbrachte Dienstleistungen anhand der nummerierten Referenzbögen aufzulisten. Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind (hier Ingenieurvermessung gem. Anlage 1 Nr. 1.4 HOAI und Gebäudeaufmaß nach Eckstein).
Ref., welche diese Bedingungen sowie die folgenden Bedingungen gem. a) bis d) nicht erfüllen, werden nicht gewertet.
a) Alle Ref. sind fertiggestellt, das heißt, die Leistung wurde beendet und der Vertrag ist schlussgerechnet (Datum der Schlussrechnung) bis spätestens zum Einreichungstermin gem. IV.2.2) der Bekanntmachung.
b) Bei allen Ref. ist die Fertigstellung nach dem 31.07.2018 erfolgt bzw. die Schlussrechnung gestellt.
c) Bei allen Ref. handelt es sich um Vermessungen in Bestandsgebäuden.
d) Bei allen Ref. handelt es sich um einen Auftragswert von mehr als 35.000 € netto.
Die Ref. müssen folgende Mindestbedingungen erfüllen:
e) Bei mind. einer Ref. handelt es sich um ein Gebäudeaufmaß nach Eckstein Stufe 3 (oder höher) mit mindestens 5.000 Quadratmeter (m²).
Wird die Mindestbindungen gem. e) nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss der Bewerbung.
Es werden gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur geforderte Angaben berücksichtigt:
Je Ref. sind nachfolgende Angaben gefordert:
- Objektbezeichnung mit Angaben zur Nutzung;
- Projektbeschreibung;
- Projektdarstellung;
- Angabe, ob Projekt ein Bestandsgebäude ist;
- Angabe, ob ein Aufmaß nach Eckstein Stufe 3 oder höher durchgeführt wurde;
- Art der Leistungserbringung;
- Objektgröße (Bruttogrundfläche (BGF) in m²);
- Auftragswert der Planungsleistungen netto;
- Datum Vertragsbeginn und Vertragsende/Schlussrechnung (der Vermessungsleistungen;
- Bauherr/Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer;
Die Ref. müssen folgende formale Bedingungen einhalten:
Je Ref. sollten 3 Seiten DIN A4 (zuzüglich Referenzbogen und gegebenenfalls (ggf.) Referenzbescheinigung) nicht überschritten werden.
2) Angabe zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens, aufgegliedert in Berufsgruppen (zum Beispiel Architekten, Ingenieure nach Fachgebiet, sonstiges Personal), und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Geschäftsjahren (jahresweise). Bei Bietergemeinschaften ist dies für alle Mitglieder der Gemeinschaft separat darzulegen.
3) Beabsichtigt der Bieter Teile des Auftrages im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, so hat er die vorgesehenen Unterauftragnehmer sowie den Umfang zu benennen und für sie und ggf. für noch weitere nachgeordnete Unternehmen mit der Bewerbung alle geforderten Angaben und Nachweise abzugeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist auf Anforderung nachzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist dies für alle Mitglieder der Gemeinschaft separat darzulegen.
§ 75 VgV: Zugelassen sind nur Bieter, die nach den Gesetzen der Bundesländer berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" zu tragen, oder die berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen und GbRs sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen Verantwortlichen benennen, der die angegebenen beruflichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bietergemeinschaften sind zugelassen als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaften (ARGE) mit bevollmächtigtem Vertreter. Es ist in diesem Fall eine Erklärung abzugeben, dass die Mitglieder der ARGE gesamtschuldnerisch haften. Der oder die bevollmächtigte(n) Vertreter ist/sind zu benennen. Die Vollmacht ist beizufügen. (Formblatt Anlage C07)
entfällt
entfällt
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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