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Software package and information systems (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45826498)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Oberfinanzdirektion Karlsruhe - LZfD
Номер конкурса: 45826498
Дата публикации: 06-09-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023090120231004 10:00Regional or local authorityAdditional informationSuppliesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderEconomic and financial affairs01B1401
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Oberfinanzdirektion Karlsruhe - LZfD
      Moltkestraße 80
      Karlsruhe
      76133
      Germany
      Telefon: +49 721/7215-2851
      E-Mail: Birgit.Koehler@ofdka.bwl.de
      Fax: +49 721/7215-2155
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation

      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt
    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
    5. Haupttätigkeit(en):
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Software MinIO_KONSENS

        Referenznummer der Bekanntmachung: 2023 -027
      2. CPV-Code Hauptteil:
        48000000
      3. Art des Auftrags:
        Lieferauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Rahmenvereinbarung für die dem KONSENS-Verbund angeschlossenen 16 Bundesländer mit einem Auftragnehmer über Lieferung, Pflege und Support sowie Schulungsleistungen von MinIO Enterprise Software.

        Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 3 Jahre und hat eine Verlängerungsoption um 1 weiteres Jahr.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
    2. Beschreibung
  • Abschnitt VI
    1. Zusätzliche Angaben
    2. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-09-01
    3. Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
      2023/S 119-372610
  • Abschnitt VII
    1. Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
      1. In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
        Abschnitt Nummer: II.1.4
        Stelle des zu berichtigenden Textes: II.1.4
        muss es heißen:

        Rahmenvereinbarung für die dem KONSENS-Verbund angeschlossenen 16 Bundesländer mit einem Auftragnehmer über Lieferung, Pflege und Support sowie Schulungsleistungen von MinIO Software. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 4 Jahre. Gegenstand der Ausschreibung ist:

        - Die Lieferung und Überlassung von dauerhaften Lizenzen für die benötigte MinIO Software

        - Die Pflege der MinIO Software

        - Der Support für die MinIO Software

        - Trainings und Schulungsleistungen

        Das Lizenzmodell erfordert die Einräumung von dauerhaften (unbefristeten) Nutzungsrechten für die Software (Source Code und Binaries) für den jeweiligen Bezugsberechtigten. Das Lizenzmodell darf dual gestaltet werden. Es kann aus einer dauerhaften Open Source basierten Lizenz und einer kommerziellen Lizenz für die Laufzeit der Abrufverträge bestehen. Die Lizenz ist einmalig bereitzustellen.

        Mit Ende der jeweiligen Abrufverträge wechselt das kommerzielle Lizenzmodell für alle im Einsatz befindlichen Komponenten auf das Open Source Modell. Hieraus dürfen keine weiteren Kosten entstehen. Sofern einzelne Komponenten in ihren Nutzungsrechten ausschließlich der kommerziellen Lizenz unterliegen, werden diese dauerhaft gewährt.

        Abschnitt Nummer: II.2.4
        Stelle des zu berichtigenden Textes: II.2.4
        Anstatt:

        Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung für die 16 Bundesländer für die in der Leistungsbeschreibung im Detail beschriebenen Liefer- und Dienstleistungen betreffend die MinIO Enterprise Software:

        - Die Lieferung und Überlassung von dauerhaften Lizenzen für die benötigte MinIO Enterprise Software

        - Die Pflege der MinIO Enterprise Software

        - Der Support für die MinIO Enterprise Software

        - Trainings und Schulungsleistungen

        Entsprechend der Ausführungen in der Leistungsbeschreibung sind alle Länder für die Beschaffung der MinIO Enterprise

        Software und der Zurverfügungstellung der MinIO basierten Objectstores selbst verantwortlich.

        Der Zeitpunkt für die Einführung der einzelnen KONSENS-Verfahren obliegt den Ländern unter Vorbehalt einer zentralen

        Einsatzplanung für KONSENS.

        Die Lieferadressen für die Software sind in Anhang A der Leistungsbeschreibung gelistet.

        Der Beschaffungsbedarf der Bundesländer wurde auf Basis einer zukunftsgerichteten Kapazitätsplanung ermittelt. Der Bedarf ist jedoch nicht verbindlich und abschließend festlegbar. Die in "Anhang B:" im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen stellen die geschätzte Abnahmemenge dar. Die tatsächlich zu erzielenden Mengen hängen vielmehr von den individuellen

        Beschaffungsbedarfen der bezugsberechtigten/abrufberechtigten Bundesländer ab. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die Leistungen in einer anderen Größenordnung abgerufen werden. Das Mengengerüst für die einzelnen

        Bundesländer ist detailliert Anhang B der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

        Der Bedarf des Landes Baden-Württemberg (geschätzte Datenmenge in TB aktuell 53 TB) stellt die garantierte Mindestabnahmemenge dar. Eine Verpflichtung der Bezugsberechtigten/Abrufberechtigten zur Abnahme der ausgeschriebenen Liefer- und

        Dienstleistungen aus der Rahmenvereinbarung besteht jedoch nicht (vgl. § 21 Abs. 1 S. 2 VgV).

        Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlag und beträgt drei Jahre mit einer Verlängerungsoption von einem Jahr.

        muss es heißen:

        Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung für die 16 Bundesländer für die in der Leistungsbeschreibung im Detail beschriebenen Liefer- und Dienstleistungen betreffend die MinIO Software:

        - Die Lieferung und Überlassung von dauerhaften Lizenzen für die benötigte MinIO Software

        - Die Pflege der MinIO Software

        - Der Support für die MinIO Software

        - Trainings und Schulungsleistungen

        Entsprechend der Ausführungen in der Leistungsbeschreibung sind alle Länder für die Beschaffung der MinIO Software und der Zurverfügungstellung der MinIO basierten Objectstores selbst verantwortlich.

        Der Zeitpunkt für die Einführung der einzelnen KONSENS-Verfahren obliegt den Ländern unter Vorbehalt einer zentralen

        Einsatzplanung für KONSENS.

        Die Lieferadressen für die Software sind in Anhang A der Leistungsbeschreibung gelistet.

        Der Beschaffungsbedarf der Bundesländer wurde auf Basis einer zukunftsgerichteten Kapazitätsplanung ermittelt. Der Bedarf ist jedoch nicht verbindlich und abschließend festlegbar. Die in "Anhang B:" im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen stellen die geschätzte Abnahmemenge dar. Die tatsächlich zu erzielenden Mengen hängen vielmehr von den individuellen

        Beschaffungsbedarfen der bezugsberechtigten/abrufberechtigten Bundesländer ab. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die Leistungen in einer anderen Größenordnung abgerufen werden. Das Mengengerüst für die einzelnen

        Bundesländer ist detailliert Anhang B der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

        Der Bedarf des Landes Baden-Württemberg (geschätzte Datenmenge in TB aktuell 53 TB) stellt die garantierte Mindestabnahmemenge dar. Eine Verpflichtung der Bezugsberechtigten/Abrufberechtigten zur Abnahme der ausgeschriebenen Liefer- und

        Dienstleistungen aus der Rahmenvereinbarung besteht jedoch nicht (vgl. § 21 Abs. 1 S. 2 VgV).

        Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlag und beträgt vier Jahre.

        Abschnitt Nummer: II.2.7
        Stelle des zu berichtigenden Textes: II.2.7
        Anstatt:

        Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlag und beträgt drei Jahre mit einer Verlängerungsoption von einem Jahr.

        muss es heißen:

        Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlag und beträgt vier Jahre.

        Abschnitt Nummer: IV.2.2
        Stelle des zu berichtigenden Textes: IV.2.2
        Abschnitt Nummer: IV.2.6
        Stelle des zu berichtigenden Textes: IV.2.6
        Abschnitt Nummer: IV.2.7
        Stelle des zu berichtigenden Textes: IV.2.7
      2. Weitere zusätzliche Informationen

        Aufgrund Bieterfragen wurden die Vergabeunterlagen nachgeschärft und präzisiert. Beschaffungsgegenstand bleibt derselbe (dauerhaft überlassene MinIO-Lizenzen (OSS) mit Pflege und Support) .

        Die angepassten Vergabeunterlagen wurden den Bietern zur Verfügung gestellt.

        Um auch Bietern, die bisher nicht am Verfahren teilgenommen haben bzw. Bietern die aufgrund der alten Vergabeunterlagen entschieden haben, von einer Beteiligung abzusehen, die Möglichkeit zu bieten, an der Ausschreibung teilzunehmen, wird die Angebotsfrist nochmals geändert und auf 30 Kalendertage verlängert. Die nachfolgenden Fristen verschieben sich entsprechend.


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