Building-cleaning services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45825996) | ||
| ||
| Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Haren (Ems) Номер конкурса: 45825996 Дата публикации: 06-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
Gebäudereinigung Stadt Haren/Ems
Referenznummer der Bekanntmachung: Projekt 1064Unterhalts- und Grundreinigung im Bereich der Stadt Haren/Ems.
Stadtgebiet Haren + östlich der Autobahn
Los-Nr.: 1Stadt Haren (Ems) Neuer Markt 1 49733 Haren
Unterhalts- und Grundreinigung in Schulen - Stadtgebiet Haren + östlich der Autobahn
optionale Verlängerung 2 x jeweils 12 Monate möglich.
westlich der Autobahn + Wesuwe
Los-Nr.: 2Stadt Haren (Ems) Neuer Markt 1 49733 Haren
Unterhalts- und Grundreinigung in Schulen und weiteren Gebäuden der Stadt Haren/Ems - westlich der Autobahn + Wesuwe
optionale Verlängerung 2 x jeweils 12 Monate möglich.
300.000 Euro Mindestumsatz in den letzten 3 abgelaufenen Kalenderjahren (2020-2022) im Bereich Gebäudereinigung (Eigenerklärung)
Einwandfreie Bonität - Nachweis erfolgt durch Bankauskunft zur Bonität durch die Hauptbankverbindung. Umsätze der letzten 3 Jahre mit Bestätigung des Steuerberaters bzw. Wirtschaftsprüfers.
Nachweise können formlos erfolgen. Die Nachweise sind dem Angebot beizufügen!
Der Bewerber muss mindestens 3 aktuelle Referenzen vergleichbarer Aufträge benennen, die alle geforderten Angaben (s. o.) enthalten. Dabei sind nur Referenzen zulässig, die von der gleichen Niederlassung betreut werden, die laut Angebot für die Ausführung des ausgeschriebenen Auftrags vorgesehen ist. Aktuell ist eine Referenz, deren Vertragszeitraum zum Abgabezeitpunkt des Teilnahmeantrags noch nicht beendet ist. Vergleichbar ist ein Auftrag dann, wenn er die folgenden Mindestanforderungen erfüllt: Auftraggeber = Öffentlicher Auftraggeber mit vergleichbaren Gebäuden (Schulen, Verwaltungsgebäude, Kindertagesstätten u. a. kommunale Einrichtungen), Art der Leistung = Unterhaltsreinigung ggf. mit Grundreinigung (Lose 1 und 2) Jahresauftragswert (netto) = 100.000 EUR (Lose 1 und 2). Jahresreinigungsfläche = 1.000.000 m², Ausführungsbeginn = mind. 1 Jahr vor dem Abgabezeitpunkt des Angebotes.
Nur elektronische Angebote zulässig!
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:Bieter sind nicht zugelassen
Bieter sind nicht zugelassen
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.