Sewage, refuse, cleaning and environmental services (Германия - Тендер #45825969) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Aachen - Zentrale Vergabestelle Номер конкурса: 45825969 Дата публикации: 06-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Beseitigung von Fahrbahnverunreinigungen 2024-2025
Reference number: FB60/310-2023/750-LEBeseitigung von Fahrbahnverunreinigungen 2024-2025
Stadtgebiet Aachen 00000 Aachen
Beseitigung von Fahrbahnverunreinigungen 2024-2025
Sicherheitsleistungen werden nicht gefordert
Mit der Angebotsabgabe sind folgende Nachweise und Erklärungen vorzulegen:
- Eigenerklärung des Unternehmens gemäß §§ 123, 124 GWB
- Referenzliste mit der Angabe der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen
(Angabe des Umfangs der Leistung/Auftragswert, Ausführungsort, Ausführungszeit, Auftraggeber mit Adressdaten (auf Anforderung sind Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie zur Konkretisierung des Auftrags die Auftrags-, Rechnungs- oder Kundennummer zu benennen))
- Nachweis der Eignung und der Erfüllung der Forderungen gemäß zuvor genannter Punkte 1 bis
23 ( einschließlich Unterpunkte) in Bezug auf Punkt 12 der Erläuterungen zur Ausschreibung (s. LV Seite 8 und 9)
- Formular 523 EU VHB NRW - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der Verordnung (EU) 2022/576
Eine Bieterbeteiligung ist nicht vorgesehen.
Sicherheitsleistungen werden nicht gefordert
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist zu rügen.
Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abzuhelfen, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB spätestens innerhalb von 15 Tagen einzulegen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist zu rügen.
Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abzuhelfen, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB spätestens innerhalb von 15 Tagen einzulegen.
Stadt Aachen - Zentrale Vergabestelle