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Refuse recycling services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45825942)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Abfallwirtschaft Landkreis Neuwied AöR
Номер конкурса: 45825942
Дата публикации: 06-09-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023090120231005 10:00Body governed by public lawContract noticeServicesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsLowest priceEnvironment01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Abfallwirtschaft Landkreis Neuwied AöR
      Carl-Borgward-Str. 12
      Neuwied
      56566
      Germany
      Telefon: +49 2631/803482
      E-Mail: vergabestelle@kreis-neuwied.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.subreport.de/E25576813
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.subreport.de/E25576813

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Einrichtung des öffentlichen Rechts
    5. Haupttätigkeit(en):
      Umwelt
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Verwertung von Grünabfällen für die Abfallwirtschaft Landkreis Neuwied AöR

        Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-39
      2. CPV-Code Hauptteil:
        90514000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Transport und Verwertung von Grünabfall für die Abfallwirtschaft Landkreis Neuwied AöR ab dem 01.01.2024 in

        2 Losen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung:

        Los 1: Transport und Verwertung von Grünabfall von den Umladestationen;

        Los 2: Beräumung, Transport und Verwertung von Grünabfall von den Astsammelplätzen.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        alle LoseMaximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Transport und Verwertung von Grünabfall von den Umladestationen

        Los-Nr.: 1
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        90514000
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Die Grünabfälle an den Umladestationen des Auftraggebers in Linkenbach, Neuwied und Linz zu übernehmen.

        Die Durchführung der Verwertungsleistung ist örtlich nicht beschränkt

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Transport und Verwertung von ca. 3.500 bis 5.500 Mg/a an Grünabfällen aus der Anlieferung an den

        Umladestationen des Landkreises Neuwied in Linkenbach, Neuwied und Linz, Übernahme an den

        Umladestationen, die Durchführung der Verwertungsleistung ist örtlich nicht beschränkt

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2024-01-01
        Ende: 2024-12-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        zweimalige einseitige Verlängerungsoption des Auftraggebers um jeweils 6 Monate, die Wahrnehmung der

        Option ist dem Auftragnehmer jeweils bis 4 Monate vor Ende des Leistungszeitraumes mitzuteilen

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
      14. Bezeichnung des Auftrags:

        Beräumung, Transport und Verwertung von Grünabfall von den Astsammelplätzen

        Los-Nr.: 2
      15. Weitere(r) CPV-Code(s):
        90514000
      16. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Die Grünabfälle sind an den Astsammelplätzen im Kreisgebiet des Landkreises Neuwied zu übernehmen.

        Die Durchführung der Verwertungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.

      17. Beschreibung der Beschaffung:

        Beräumung, Transport und Verwertung von ca. 3.500 bis 6.000 Mg/a an Grünabfällen von den

        Astsammelplätzen im Kreisgebiet des Landkreises Neuwied, die Durchführung der Verwertungsleistung ist

        örtlich nicht beschränkt

      18. Zuschlagskriterien:
      19. Geschätzter Wert:

      20. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2024-01-01
        Ende: 2024-12-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        zweimalige einseitige Verlängerungsoption des Auftraggebers um jeweils 6 Monate, die Wahrnehmung der

        Option ist dem Auftragnehmer jeweils bis 4 Monate vor Ende des Leistungszeitraumes mitzuteilen

      21. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      22. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      23. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      24. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      25. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      26. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Mit dem Angebot sind vorzulegen:

        — Eigenerklärungen des Bieters:

        - zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB, nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG),

        Mindestlohngesetz (MiLoG) und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG),

        - zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,

        - die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt

        zu haben,

        - keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen zu haben,

        - während der Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der angebotenen Leistungen zu

        verfügen,

        - die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen zu erfüllen,

        - zum Leistungsbeginn eine Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung mit den in den Besonderen

        Vertragsbedingungen genannten Deckungssummen vorzuhalten,

        - nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben zu haben,

        — Angaben zur Rechtsform des Bieters,

        — aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 12 Monate).

        Auf Verlangen sind folgende Nachweise zum Nichtbestehen von Ausschlussgründen vorzulegen:

        — Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 12

        Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise

        nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist),

        — Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen

        Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 12

        Monate),

        — aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft,

        Allgemein gilt für die Vorlage von der unter III.1.1), III.1.2) und III.1.3) geforderten Unterlagen:

        — Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle

        liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bieters, von

        vornherein vollständige Unterlagen einzureichen.

        — Die Bieter haben mit dem Angebot anzugeben, für welche Leistungsteile der Einsatz von

        Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern, die in die engere

        Wahl kommen, die verbindliche, schriftliche Erklärung von ggf. vorgesehenen Unterauftragnehmern einzuholen,

        dass diese für den Fall des Zuschlags die vorgesehene Leistung erbringen werden, die Eigenerklärungen der

        Unterauftragnehmer zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG,

        SchwarzArbG und § 124 GWB sowie die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer

        zu fordern, soweit es den Leistungsteil betrifft, der durch den Unterauftragnehmer erbracht werden soll.

        — Für die in einem zertifizierten Präqualifizierungsverzeichnis gem. § 48 Abs. 8 VgV (z. B. Amtliches

        Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)) enthaltenen und geprüften Nachweise wird

        nach Angabe der Zertifikatsnummer und des Zugangscodes auch die Eintragung des Bieters in das

        Präqualifizierungsverzeichnis akzeptiert. Für Referenzen gelten jedoch die unter III.1.3) genannten

        Mindeststandards.

        — Interessenten aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und

        Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich

        anerkannte Übersetzung beifügen.

        — Bei Bietergemeinschaften sind der aktuelle Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 12 Monate)

        sowie die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG,

        SchwarzArbG und § 124 GWB (hier unter III.1.1)) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im

        Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Mit dem Angebot sind vorzulegen:

        — Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen

        Leistungen und über die Bilanzsumme, jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,

        — Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung in beliebiger Höhe,

        — Im Falle der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haben der Bieter/

        Auftragnehmer und das andere Unternehmen zu erklären, dass sie für die Auftragsausführung entsprechend

        dem Umfang der Eignungsleihe gesamtschuldnerisch haften.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Mit dem Angebot sind vorzulegen:

        — Auflistung von repräsentativen Referenzaufträgen der letzten drei Jahre für mit den angebotenen Leistungen vergleichbare Leistungen in Bezug auf die Entsorgung / Verwertung von Grünabfällen, mit Benennung von durchgeführter Dienstleistung, Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers (auf Verlangen: Ansprechpartner inkl. dessen Telefonnummer) und Leistungsumfang.

        — Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation für die Leistung des Sammelns, Beförderns oder Verwertens von Bioabfällen (AVV 20 02 01, AVV 20 01 08, AVV 20 03 01 – getrennt erfasste Bioabfälle – oder AVV 20 03 99 – getrennt erfasste Bioabfälle);

        — Erklärung über die Zahl der Beschäftigten (Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre).

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        — Anforderungen an die Referenzen für beide Lose:

        Es ist eine Referenz der letzten drei Jahre vorzulegen für die Verwertung von Grünabfällen (AVV 200201) oder sonstigen Bioabfällen (AVV 200108 oder 200301 – getrennt erfasste Bioabfälle bzw. AVV 200399 - getrennt erfasste Bioabfälle).

        Mindestvertragsdauer: 12 Monate, die Anforderung der Mindestvertragsdauer von zwölf Monaten ist auch erfüllt, sobald das Ende des entsprechenden Vertrages innerhalb der letzten 3 Jahre liegt;

        Mindestleistungsumfang: 500 Mg/a je Referenz;

        Mindestanzahl Referenzen: 1.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und

        Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben des Landes Rheinland-Pfalz (Landestariftreuegesetz – LTTG).

        Als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag hat der Auftragnehmer Sicherheit

        durch eine Bürgschaft in Höhe von 5 % der Brutto-Auftragssumme nach näherer Maßgabe der Besonderen

        Vertragsbedingungen (Teil F der Vergabeunterlagen) zu stellen.

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-10-05
      Ortszeit: 10:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-12-15
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-10-05
      Ortszeit: 10:00
      Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

      Bieter sind nicht zugelassen

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      Bieter sind nicht zugelassen

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
        Stiftsstraße 9
        Mainz
        55116
        Germany
        Kontaktstelle(n): 55116
        E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
        Fax: +49 6131/16-2113
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der

        Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem

        Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalen-dertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der

        Information durch den Auftraggeber.

        § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:

        „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        […]

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

        Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen

        gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

        zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

        dem AG gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

        zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,

        vergangen sind.“

        Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten

        eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den

        Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen

        Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht

        hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-,

        Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die

        Vergabekammer wenden.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der

        Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem

        Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalen-dertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der

        Information durch den Auftraggeber.

        § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:

        „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        […]

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

        Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen

        gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

        zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

        dem AG gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

        zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,

        vergangen sind.“

        Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten

        eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den

        Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen

        Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht

        hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-,

        Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die

        Vergabekammer wenden.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-09-01

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