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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Universitätsklinikum Tübingen AöR Номер конкурса: 45825852 Дата публикации: 06-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Krankenhausliquidation
Referenznummer der Bekanntmachung: UK Tübingen 01/2023Mit der gegenständlichen Ausschreibung sucht der Auftraggeber einen externen Dienstleister, der die Abrechnung von privat- und wahlärztlichen Leistungen für das Klinikum übernimmt. Der Auftrag bezieht
sich auf die Durchführung der gesamten Privatliquidation stationärer wahlärztlicher Leistungen und ambulanter Leistungen für verschiedene Fachbereiche des Klinikums.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
In Konkretisierung der Ziffer II.1.6) teilt die Vergabestelle mit, dass eine Bezuschlagung aller Lose an einen Bieter vorbehalten bleibt; d.h. Los 1-3
Fachbereichsgruppe 1
Los-Nr.: 1Mit dem Vergabeverfahren verfolgt das Universitätsklinikum Tübingen nachfolgende Ziele, die von den Bietern zur Kenntnis zu nehmen sind:
- Ermittlung, Bewertung sowie lückenlose/vollständige und korrekte Abrechnung aller erbrachten wahl- bzw. privatärztlichen Leistungen der liquidationsberechtigten Ärzte des Universitätsklinikums Tübingen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen und der Bestimmungen der gültigen Abrechnungstarife unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Rechtsprechung;
- Einhaltung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie der ärztlichen Schweigepflicht;
- Erhöhung der Liquidität durch Sicherstellung eines zeitnahen Forderungsmanagements;
- Forderungsabwicklung über die Bankkonten des Universitätsklinikums Tübingen - alternativ über ein Treuhandkonto - alternativ über ein verzinsliches Guthabenkonto des Auftragnehmers;
- Optimierung der Qualität der medizinischen und leistungsorientierten Dokumentation durch stetige Rückkopplung, Beratung und Entwicklung von Verbesserungsstrategien mit den Beteiligten des Universitätsklinikums Tübingen;
- Kurzfristiger Aktenzugriff bei der Abrechnungsart via Patientenakte.
Das Abrechnungsunternehmen muss dem Universitätsklinikum Tübingen ein umfassendes Honorarmanagement aus einer Hand gewährleisten, um so zu einem reibungslosen Ablauf der administrativen und finanziellen Prozesse des Universitätsklinikum Tübingen beizutragen. Zu diesem Zweck er-stellt das Abrechnungsunternehmen auf Basis von gesetzlichen Bestimmungen und weiteren Vorgaben der Gebührenordnung der Ärzte oder der Rechtsprechung, Rechnungen und versendet diese an die Patientinnen und Patienten. Mögliche Reklamationen der Patientinnen und Patienten im Zusammenhang mit der Rechnung werden von dem Abrechnungsunternehmen direkt geklärt. Ist die Klärung nur nach Rücksprache mit den leistungserbringenden Fachbereichen möglich, sind diese einzubinden.
Der Vertrag soll zunächst für eine Dauer von 48 Monaten abgeschlossen werden. Innerhalb des gesamten Zeitraumes dürfen die genannten Gebühren im Angebot durch den Bieter - später den Vertragspartner - nicht erhöht werden.
Los 1:
- Universitätsklinik für Allgemeine, Viszeral- und Transplantationschirurgie
- Universitätsklinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin
- Universitätsklinik für Hals-, Nasen- u. Ohrenheilkunde mit Poliklinik
- Universitätsklinik für Neurochirurgie und Neurotechnologie
- Orthopädische Universitätsklinik mit Poliklinik
- Universitätsklinik für Thorax-, Herz-, Gefäßchirurgie
- Universitäts-Frauenklinik
- Universitäts-Hautklinik
- Universitätsklinik für Urologie
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Dienstleistungsvertrag kann um ein Jahr verlängert werden. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Vertrag zu entnehmen.
siehe Vergabeunterlagen.
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen.
****
B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
****
C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Formblätter Anlage 2F2.1 ff. zur Eignung in den Vergabeunterlagen). Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen "Mustererklärung Mindestentgelt" und "Scientologyschutzerklärung" einzureichen, sofern unter Ziffer III dieser Bekanntmachung gefordert.
****
D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.
****
E) Die Formblätter zur Eignung (Anlage 2) sind auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2F2.1.) abgeben. Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2F2.1) abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will.
****
F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen.
Fachbereichsgruppe 2
Los-Nr.: 2Mit dem Vergabeverfahren verfolgt das Universitätsklinikum Tübingen nachfolgende Ziele, die von den Bietern zur Kenntnis zu nehmen sind:
- Ermittlung, Bewertung sowie lückenlose/vollständige und korrekte Abrechnung aller erbrachten wahl- bzw. privatärztlichen Leistungen der liquidationsberechtigten Ärzte des Universitätsklinikums Tübingen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen und der Bestimmungen der gültigen Abrechnungstarife unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Rechtsprechung;
- Einhaltung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie der ärztlichen Schweigepflicht;
- Erhöhung der Liquidität durch Sicherstellung eines zeitnahen Forderungsmanagements;
- Forderungsabwicklung über die Bankkonten des Universitätsklinikums Tübingen - alternativ über ein Treuhandkonto - alternativ über ein verzinsliches Guthabenkonto des Auftragnehmers;
- Optimierung der Qualität der medizinischen und leistungsorientierten Dokumentation durch stetige Rückkopplung, Beratung und Entwicklung von Verbesserungsstrategien mit den Beteiligten des Universitätsklinikums Tübingen;
- Kurzfristiger Aktenzugriff bei der Abrechnungsart via Patientenakte.
Das Abrechnungsunternehmen muss dem Universitätsklinikum Tübingen ein umfassendes Honorarmanagement aus einer Hand gewährleisten, um so zu einem reibungslosen Ablauf der administrativen und finanziellen Prozesse des Universitätsklinikum Tübingen beizutragen. Zu diesem Zweck er-stellt das Abrechnungsunternehmen auf Basis von gesetzlichen Bestimmungen und weiteren Vorgaben der Gebührenordnung der Ärzte oder der Rechtsprechung, Rechnungen und versendet diese an die Patientinnen und Patienten. Mögliche Reklamationen der Patientinnen und Patienten im Zusammenhang mit der Rechnung werden von dem Abrechnungsunternehmen direkt geklärt. Ist die Klärung nur nach Rücksprache mit den leistungserbringenden Fachbereichen möglich, sind diese einzubinden.
Der Vertrag soll zunächst für eine Dauer von 48 Monaten abgeschlossen werden. Innerhalb des gesamten Zeitraumes dürfen die genannten Gebühren im Angebot durch den Bieter - später den Vertragspartner - nicht erhöht werden.
Los 2:
- Universitätsklinik für Kinder- und Jugendmedizin, Abt. Allg. Pädiatrie, Hämatologie, Onkologie
- Universitätsklinik für Kinder- und Jugendmedizin, Abt. Neuropädiatrie, Entwicklungsneurologie, Sozialpädiatrie
- Medizinische Universitätsklinik, Kardiologie und Kreislauferkrankungen
- Medizinische Universitätsklinik, Hämatologie, Onkologie, Klinische Immunologie und Rheumatologie
- Medizinische Universitätsklinik, Diabetologie, Endokrinologie, Nephrologie
- Medizinische Universitätsklinik, Sektion Nieren- und Hochdruckkrankheiten
- Medizinische Universitätsklinik, Sportmedizin
- Medizinische Universitätsklinik, Internistische Intensivstation
- Medizinische Universitätsklinik, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
- Medizinische Universitätsklinik, Tropenmedizin und Humanparasitologie
- Medizinische Universitätsklinik, Gastroenterologie und Hepatologie
- Medizinische Universitätsklinik, Klinische Tumorbiologie und Zentrum für Neuroendokrine Tumore
- Notaufnahmezentrum
- Neurologische Universitätsklinik, Allg. Neurologie mit Schwerpunkt neurovaskuläre Erkrankungen
- Neurologische Universitätsklinik, Neurologie mit interdisziplinärem Schwerpunkt Neuroonkologie
- Neurologische Universitätsklinik, Neurologie mit Schwerpunkt Epileptologie
- Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie
- Universitätsklinik für Kinder- u. Jugendpsychiatrie
- Radiologische Universitätsklinik mit Kinderradiologie, Nuklearmedizin und
- Neuroradiologie
- PET/ CT Zentrum
- Universitätsklinik für Radioonkologie mit Poliklinik
- Institut für Medizinische Virologie und Epidemiologie der Viruskrankheiten (Laufzeit abweichend von Grundlaufzeit ein Jahr, wobei sich der Vertrag bei Nichtkündigung durch das Klinikum jeweils um ein Jahr verlängert bis eine Laufzeit von max. 5 Jahren erreicht ist.)
- Institut für Pathologie und Neuropathologie, Allg. Pathologie und Pathologische
Anatomie und Neuropathologie (Laufzeit abweichend von Grundlaufzeit ein Jahr, wobei sich der Vertrag bei Nichtkündigung durch das Klinikum jeweils um ein Jahr verlängert bis eine Laufzeit von max. 5 Jahren erreicht ist.)
- Therapiezentrum
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Dienstleistungsvertrag kann um ein Jahr verlängert werden. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Vertrag zu entnehmen.
siehe Vergabeunterlagen.
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen.
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B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
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C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Formblätter Anlage 2F2.1 ff. zur Eignung in den Vergabeunterlagen). Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen "Mustererklärung Mindestentgelt" und "Scientologyschutzerklärung" einzureichen, sofern unter Ziffer III dieser Bekanntmachung gefordert.
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D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.
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E) Die Formblätter zur Eignung (Anlage 2) sind auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2F2.1.) abgeben. Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2F2.1) abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will.
****
F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen.
Fachbereichsgruppe 3
Los-Nr.: 3Mit dem Vergabeverfahren verfolgt das Universitätsklinikum Tübingen nachfolgende Ziele, die von den Bietern zur Kenntnis zu nehmen sind:
- Ermittlung, Bewertung sowie lückenlose/vollständige und korrekte Abrechnung aller erbrachten wahl- bzw. privatärztlichen Leistungen der liquidationsberechtigten Ärzte des Universitätsklinikums Tübingen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen und der Bestimmungen der gültigen Abrechnungstarife unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Rechtsprechung;
- Einhaltung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie der ärztlichen Schweigepflicht;
- Erhöhung der Liquidität durch Sicherstellung eines zeitnahen Forderungsmanagements;
- Forderungsabwicklung über die Bankkonten des Universitätsklinikums Tübingen - alternativ über ein Treuhandkonto - alternativ über ein verzinsliches Guthabenkonto des Auftragnehmers;
- Optimierung der Qualität der medizinischen und leistungsorientierten Dokumentation durch stetige Rückkopplung, Beratung und Entwicklung von Verbesserungsstrategien mit den Beteiligten des Universitätsklinikums Tübingen;
- Kurzfristiger Aktenzugriff bei der Abrechnungsart via Patientenakte.
Das Abrechnungsunternehmen muss dem Universitätsklinikum Tübingen ein umfassendes Honorarmanagement aus einer Hand gewährleisten, um so zu einem reibungslosen Ablauf der administrativen und finanziellen Prozesse des Universitätsklinikum Tübingen beizutragen. Zu diesem Zweck er-stellt das Abrechnungsunternehmen auf Basis von gesetzlichen Bestimmungen und weiteren Vorgaben der Gebührenordnung der Ärzte oder der Rechtsprechung, Rechnungen und versendet diese an die Patientinnen und Patienten. Mögliche Reklamationen der Patientinnen und Patienten im Zusammenhang mit der Rechnung werden von dem Abrechnungsunternehmen direkt geklärt. Ist die Klärung nur nach Rücksprache mit den leistungserbringenden Fachbereichen möglich, sind diese einzubinden.
Der Vertrag soll zunächst für eine Dauer von 48 Monaten abgeschlossen werden. Innerhalb des gesamten Zeitraumes dürfen die genannten Gebühren im Angebot durch den Bieter - später den Vertragspartner - nicht erhöht werden.
Los 3:
- Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Abteilung für Mund- Kiefer- und Gesichtschirurgie
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Dienstleistungsvertrag kann um ein Jahr verlängert werden. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Vertrag zu entnehmen.
siehe Vergabeunterlagen.
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen.
****
B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
****
C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Formblätter Anlage 2F2.1 ff. zur Eignung in den Vergabeunterlagen). Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen "Mustererklärung Mindestentgelt" und "Scientologyschutzerklärung" einzureichen, sofern unter Ziffer III dieser Bekanntmachung gefordert.
****
D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.
****
E) Die Formblätter zur Eignung (Anlage 2) sind auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2F2.1.) abgeben. Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2F2.1) abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will.
****
F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen.
Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels
Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
***
1) Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV), mit Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als sechs (6) Monate.
***
2) Nur auf gesonderte Nachfrage der Vergabestelle: Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen des Bewerbers
***
Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels
Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
***
3) Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)
***
4) Mindestanforderung:
Der Bewerber weist in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens einen Nettoumsatz mit vergleichbaren Leistungen in Höhe von 1,0 Mio. Euro auf.
Der Bieter muss diesen Umsatz auf Nachfrage der Vergabestelle durch entsprechende Referenzen nachweisen.
***
5) Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Personenschäden in Höhe von 3 000 000 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1 000 000 EUR bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Versicherung muss die Leistungen, d. h. einschließlich der Leistungen seiner Nachunternehmer abdecken. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Entsprechender Versicherungsschutz ist durch Eigenerklärung gem. Formular zu bestätigen oder aber durch Nachweis mittels Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
***
6) Nur auf gesonderte Nachfrage der Vergabe-stelle: Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist
***
Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:4) Mindestanforderung:
Der Bewerber weist in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens einen Nettoumsatz mit vergleichbaren Leistungen in Höhe von 1,0 Mio. Euro auf.
Der Bieter muss diesen Umsatz auf Nachfrage der Vergabestelle durch entsprechende Referenzen nachweisen.
***
5) Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Personenschäden in Höhe von 3 000 000 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1 000 000 EUR bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Versicherung muss die Leistungen, d. h. einschließlich der Leistungen seiner Nachunternehmer abdecken. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Entsprechender Versicherungsschutz ist durch Eigenerklärung gem. Formular zu bestätigen oder aber durch Nachweis mittels Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
***
Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels
Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
***
7) Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV): Referenzliste des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft für vergleichbare Leistungen
***
8a) Mindestanforderung - Referenzen: Benennen und beschreiben Sie mindestens drei vergleichbare Projekt, welche den Tätigkeiten und dem Umfang dieses Projekts entspricht, das in den letzten drei Jahren von Ihrem Unternehmen oder den für die Tätigkeit vorgesehenen Unterauftragnehmern durchgeführt wurde (Anlage 2 F3 Formblatt Referenzen).
***
9) Qualitätsmanagement
Weisen Sie ein nachhaltiges Qualitätsmanagement nach. Dies kann über eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder einen vergleichbaren Nachweis erfolgen.
***
10) Das eingesetzte Personal muss mindestens über das Niveau C1 in Deutsch des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen verfügen.
***
11) Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von Dritten (sog. Nachunternehmer oder Subunternehmer) ausgeführt werden sollen: Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern nebst Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers.
***
12) Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben).
***
13) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV). Nachweis einer datenschutzrechtlichen Zertifizierung oder vergleichbar
***
Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:8a) Mindestanforderung - Referenzen: Benennen und beschreiben Sie mindestens drei vergleichbare Projekt, welche den Tätigkeiten und dem Umfang dieses Projekts entspricht, das in den letzten drei Jahren von Ihrem Unternehmen oder den für die Tätigkeit vorgesehenen Unterauftragnehmern durchgeführt wurde (Anlage 2 F3 Formblatt Referenzen).
***
10) Das eingesetzte Personal muss mindestens über das Niveau C1 in Deutsch des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen verfügen.
Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels
Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
***
14) Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB)
15) Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB)
16) Eigenerklärung zur Einhaltung des MiLoG
17) Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung
18) F513_EU_BVB_TariftreueMindestentlohnung
19) Eigenerklärung Russlandsanktionen
21) Erklärung zur Geheimhaltung
22) Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll.
***
Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen.
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B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
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C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Formblätter Anlage 2F2.1 ff. zur Eignung in den Vergabeunterlagen). Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen "Mustererklärung Mindestentgelt" und "Scientologyschutzerklärung" einzureichen, sofern unter Ziffer III dieser Bekanntmachung gefordert.
****
D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.
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E) Die Formblätter zur Eignung (Anlage 2) sind auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2F2.1.) abgeben. Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2F2.1) abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will.
****
F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen.
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Vergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe