Special-purpose motor vehicles (Германия - Тендер #45825769) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Wirtschaftsbetrieb Mainz AöR Номер конкурса: 45825769 Дата публикации: 06-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Lieferung Kanal-Inspektionsfahrzeug mit integrierter Spüleinrichtung
Lieferung eines Kanalinspektionsfahrzeugs mit integrierter Spüleinrichtung
Der Wirtschaftsbetrieb der Stadt Mainz beabsichtigt zur Inspektion und Dokumentation eine Kanal-TV-Inspektionsanlage zu beschaffen.
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124 LD Eigenerklärung zur Eignung ist in den
Vergabeunterlagen enthalten) einzureichen (bzw. innerhalb von 6 Kalendertagen auf Nachforderung durch den
Auftraggeber):
- Mitglied der zuständigen Berufsgenossenschaft
- Eintragung in das Berufsregister des Firmensitzes/Wohnortes
- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angaben zu schweren Verfehlungen in Bezug auf die Zuverlässigkeit
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen
Bieter, die in die engere Wahl kommen, haben Bestätigungen ihrer Angaben durch entsprechende
Bescheinigungen der zuständigen Stellen dem Auftraggeber, auf dessen Nachforderung hin, innerhalb der
gesetzten angemessenen Frist vorzulegen.
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124 LD Eigenerklärung zur Eignung ist in den
Vergabeunterlagen enthalten) einzureichen (bzw. innerhalb von 6 Kalendertagen auf Nachforderung durch den
Auftraggeber):
- Referenzliste über vergleichbare Leistungen in den Jahren 2020 bis 2022, mind. 4 Fahrzeuge/Jahr,
Die Abgabe der Referenzlisten ist ein verbindlicher Bestandteil der Leistungsbeschreibung und ist daher zwingend erforderlich. Wenn die geforderte Referenzliste nicht vollständig ist, kann die Leistungsbeschreibung nicht gewertet werden!
- Angaben zur Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren durchschnittlich beschäftigten
Mitarbeiter und Führungskräfte,
- Erklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt (ist in den Vergabeunterlagen enthalten).
Bieter, die in die engere Wahl kommen, haben Bestätigungen ihrer Angaben durch entsprechende
Bescheinigungen der zuständigen Stellen dem Auftraggeber, auf dessen Nachforderung hin, innerhalb der
gesetzten angemessenen Frist vorzulegen.
DIN EN ISO 9001: 2015 Qualitätsmanagement
DIN EN ISO 14001: 2015 Umweltmanagement
DIN EN ISO 50001: 2011 Energiemanagement
DIN EN ISO 27001: 2013 Datenschutzmanagement
1) Auf Anforderung sind vor Auftragsvergabe Angaben zur Kalkulation und vorgesehener Nachunternehmer,
sowie eine Urkalkulation in Form einer Kennwortgeschützten Excel-Datei zu erstellen.
2) Zahlung des Mindestlohnes nach dem Landestariftreuegesetz (LTTG);
Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV)
Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV)
§160 Absatz 3 GWB / Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber
gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
§160 Absatz 3 GWB / Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber
gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Vergabeprüfstelle bei der ADD Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion