Plastering work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45825714) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, Niederlassung Mitte Zentrale Vergabe Номер конкурса: 45825714 Дата публикации: 06-09-2023 Сумма контракта: 10 350 401 (Российский рубль) Цена оригинальная: 175 346 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Geb 9, I und II Innenputz-, Trockenbau-, Malerarbeiten für Nachrüstung Damensanitärbereiche
Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0434-2023-1010Trockenbauarbeiten (DIN 18 340); Putz- und Stuckarbeiten (DIN 18 350); Maler- und Lackierarbeiten - Beschichtungen (DIN 18 363);
Gebäude 9
Los-Nr.: 1Alheimer Kaserne,
Dickenrückerstraße 30
36199 Rotenburg an der Fulda
Trockenbau, Innenputz und Malerarbeieten im Bestand
Gebäude I
Los-Nr.: 2Alheimer Kaserne,
Dickenrückerstraße 30
36199 Rotenburg an der Fulda
Innenputz, Malerarbeiten, Trockenbau
Gebäude II
Los-Nr.: 3Alheimer Kaserne,
Dickenrückerstraße 30
36199 Rotenburg an der Fulda
Innenputz, Trockenbau, Malerarbeieten
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://vergabe.hessen.de/NetServer/download/124-Bund_2019.pdf
Folgende sonstige Nachweise/Angaben sind mit dem Angebot vorzulegen:
Geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise: "Keine"
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://vergabe.hessen.de/NetServer/download/124-Bund_2019.pdf
Siehe Punkt III.2.1
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://vergabe.hessen.de/NetServer/download/124-Bund_2019.pdf
Siehe Punkt III.2.1
Zu der Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen.
Zu der Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen.
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.