Works for complete or part construction and civil engineering work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45825388) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Gelsenkirchen Номер конкурса: 45825388 Дата публикации: 06-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Modulbau - Neubau eines Oberstufengebäudes, Europastraße 2, 45888 Gelsenkirchen
Referenznummer der Bekanntmachung: 10/4.2-2023-0225Gesamtleistung - Modulbau
Neubau eines Oberstufengebäudes an der Europastraße Europastraße 2 45888 Gelsenkirchen
Als gymnasiales Oberstufengebäude für ca. 200 Schüler*innen ist ein freistehender, eigenständiger, dreigeschossiger, nicht unterkellerter Gebäudekörper auf dem Nachbargrundstück der Kulturschule (Gesamtschule Sekundarstufe I), Flurstücke 1038 und 1323, in Modulbauweise geplant. Es handelt sich um eine klassische Flurschule.
Der Bau ist ca. 18x64m in seiner Dimensionierung und ca. 13m hoch.
Die 3-geschossige Gebäudekubatur des Schulkörpers sowie das äußere Erscheinungsbild orientieren sich,
wie vom Projektbeirat angeregt, an dem denkmalgeschützten Schalthaus als funktionaler Teil des Schulgebäudes der Sekundarstufe I. Zentral liegt eine hervorstehende Eingangshalle, welche sowohl die
zentrale Erschließung also auch Aufenthaltsbereiche umfasst. Eine angegliederte kleine Cafeteria mit einem Ausgabefenster befindet sich im Erdgeschoss. Die von dort abgehenden Unterrichts-, Personal- und Funktionsbereiche verfügen über eine 2-hüftige Erschließung mit Mittelflur. An den jeweiligen Stirnseiten befinden sich weitere Treppenräume.
Im Zuge der Erneuerung des öffentlichen Raumes wurden eine Parkplatzfläche errichtet sowie Bäume zwischen den Parkbuchten gepflanzt. Die Zuwegung sowohl auf das Gelände als auch zum Haupteingang wurde linear zur Europastraße verlängert, wo bereits eine Bordsteinabsenkung sowie ein taktiles Leitsystem realisiert wurden, weshalb die öffentliche Fläche nicht angepasst werden muss. Die erforderlichen Stellplätze sind auf dem eigenen Grundstück geplant.
Das Gebäude positioniert sich auf dem Grundstück an der östlichen Grundstücksgrenze, um in dem vorderen Bereich den Schulhof anzuordnen und somit einen Sichtbezug zu der benachbarten Sekundarstufe I (Kulturschule) zu schaffen.
Aus schallschutztechnischen Belangen wurden im Norden und Nordwesten massiv ausgebildete Fahrradstellplätze geplant, welche sich in Richtung Süden mehr und mehr auflösen.
Als vorläufiger Nachweis ist mit dem Angebot zunächst nur die Eigenerklärung der Bietenden auf dem in den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt 124 abzugeben. Die entsprechenden Bescheinigungen der zuständigen Stellen (Einzelnachweise) sind nur von den in die engere Wahl kommenden Bietenden auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen. Der Nachweis kann auch durch die Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis (PQ-Liste) geführt werden, sofern diese Bescheinigungen Bestandteil der PQ-Liste sind.
Einzureichende Unterlagen:
- Nachweis über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (T2-VOB/RV) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
- Nachweis über die Registereintragungen (T2-VOB/RV) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Vorlage Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, der Eintragung in die Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer - sofern eine Verpflichtung zur Eintragung in die genannten Register besteht.
Als vorläufiger Nachweis ist mit dem Teilnahmeantrag/Angebot zunächst nur die Eigenerklärung der Bewerber*innen/Bietenden auf dem in den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt 124_LD abzugeben. Die entsprechenden Bescheinigungen der zuständigen Stellen (Einzelnachweise) sind nur von den in die engere Wahl kommenden Bietenden auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen. Der Nachweis kann auch durch die Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis (AVPQ-Liste) geführt werden, sofern diese Bescheinigungen Bestandteil der AVPQ-Liste sind.
Einzureichende Unterlagen:
- Angabe der Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (netto) (T2-VOB) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe der Umsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (netto) im Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung).
- Nachweis zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen (T2-VOB/RV) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde, durch Vorlage der:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse. Falls das Unternehmen nicht beitragspflichtig ist, wird diesbezüglich um eine Mitteilung in Textform gebeten.
- Nur falls zutreffend - Vorlage des Insolvenzplans (T2-VOB/RV) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Nur falls ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde, ist ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan vorzulegen.
- Versicherungsnachweis - erhöhte Deckungssummen (T2-VOB/RV) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis einer erhöhten Haftpflichtversicherung auf Grund der feuergefährlichen / schadengeneigten Tätigkeiten, mit Mindestdeckungssummen von 10.000.000 EUR für Personen- und Sachschäden und 1.000.000 EUR für Vermögensschäden, jeweils pro Schadensfall und Schadensjahr.
In dem Fall, dass keine Versicherung in der geforderten Höhe vorliegt, ist eine Bestätigung einer Versicherung vorzulegen, die die Absicht bestätigt, im Auftragsfall eine Versicherung in der geforderten Höhe abzuschließen. Vor Ausführungsbeginn ist der Versicherungsabschluss mit den geforderten Mindestdeckungssummen nachzuweisen.
Als vorläufiger Nachweis ist mit dem Angebot zunächst nur die Eigenerklärung der Bietenden auf dem in den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt 124 abzugeben. Die entsprechenden Bescheinigungen der zuständigen Stellen (Einzelnachweise) sind nur von den in die engere Wahl kommenden Bietenden auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen. Der Nachweis kann auch durch die Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis (PQ-Liste) geführt werden, sofern diese Bescheinigungen Bestandteil der PQ-Liste sind.
Einzureichende Unterlagen:
- Angabe der Arbeitskräfte (T2-VOB) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
- Nachweis von 3 Referenzen (T2-VOB/RV) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): 3 Referenznachweise über die Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Kalenderjahren, bzw. dem in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Zeitraum, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit den im Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) geforderten Angaben.
Einzureichende Unterlagen:
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde (T2-VOB/RV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe im Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung), dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber*in oder Bieter*in in Frage stellt.
- Eigenerklärung - Sanktionen EU (T2-VOB-EU/RV-EU/VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Abgabe der Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5ki der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
Zentrale Vergabestelle - Stadt Gelsenkirchen
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:Die Bietenden oder ihre Bevollmächtigten dürfen nicht zugegen sein.
Die Bietenden oder ihre Bevollmächtigten dürfen nicht zugegen sein.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandung im Hinblick auf das Vergabeverfahren (gemäß § 160 Abs. 3 GWB) die Bewerber*innen/Bieter*innen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerber*innen/Bieter*innen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind, damit die Bewerber*innen/Bieter*innen für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bewerber/Bieter / die Bewerberin/Bieterin wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Absendung der Mitteilung des Auftraggebers über die beabsichtigte Vergabe (gemäß § 134 Abs. 2 GWB) muss ein Nachprüfungsverfahren spätestens innerhalb von 15 Kalendertagen vor der Vergabekammer beantragt werden. Bei Übermittlung der Mitteilung auf elektronischem Weg verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
Nach Ablauf der jeweiligen Fristen ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen sind ebenfalls bei der Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster erhältlich.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandung im Hinblick auf das Vergabeverfahren (gemäß § 160 Abs. 3 GWB) die Bewerber*innen/Bieter*innen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerber*innen/Bieter*innen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind, damit die Bewerber*innen/Bieter*innen für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bewerber/Bieter / die Bewerberin/Bieterin wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Absendung der Mitteilung des Auftraggebers über die beabsichtigte Vergabe (gemäß § 134 Abs. 2 GWB) muss ein Nachprüfungsverfahren spätestens innerhalb von 15 Kalendertagen vor der Vergabekammer beantragt werden. Bei Übermittlung der Mitteilung auf elektronischem Weg verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
Nach Ablauf der jeweiligen Fristen ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen sind ebenfalls bei der Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster erhältlich.
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster