School cleaning services (Германия - Тендер #45824801) | ||
| ||
| Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Номер конкурса: 45824801 Дата публикации: 06-09-2023 Сумма контракта: 21 646 439 (Российский рубль) Цена оригинальная: 366 712 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
Rahmenvereinbarung für Glas- und Rahmenreinigung an diversen Schulen und Sportstätten - 2 Lose
Reference number: Schul 11095-11096 OV 2023 VgVRahmenvereinbarung für Glas- und Rahmenreinigung an diversen Schulgebäuden und Sportstätten in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg - 2 Lose
Rahmenvereinbarung für Glas- und Rahmenreinigung in diversen Schulgebäuden und Sportstätten
Lot No: 1Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Glas- und Rahmenreinigung an 66 Standorten in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit um jeweils 12 Monate kann bis zu 2 Mal (auf insgesamt
maximal 48 Monate) durch den Auftraggeber erklärt werden. In jedem Fall endet die
Rahmenvereinbarung spätestens am 14.08.2027 oder mit dem Erreichen des geschätzten
Auftragsvolumens.
Für Los 1 erhalten 3 Bieter nach dem Zuschlagskriterium Preis den Zuschlag.
Die Leistungsabrufe der Einzelaufträge erfolgen gemäß § 3a der Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung für Glas- und Rahmenreinigung für ein Schulgebäude / Internat
Lot No: 2Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Glas- und Rahmenreinigung an 2 Standorten in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 05.09.2025.
Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit um jeweils 12 Monate kann bis zu 2 Mal (auf insgesamt
maximal 48 Monate) durch den Auftraggeber erklärt werden. In jedem Fall endet die
Rahmenvereinbarung spätestens am 14.08.2027 oder mit dem Erreichen des geschätzten
Auftragsvolumens.
Für Los 2 erhält ein Bieter den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß den Zuschlagskriterien Preis und Qualität.
Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand der Berechnungsmethode und Bewertungsmatrix gemäß Punkt 14.5 der Leistungsbeschreibung ermittelt. Die Beurteilung der Qualität erfolgt bzgl. der einzureichenden Antworten zum Fragenkatalog (Punkt 14.4 Leistungsbeschreibung).
Aktueller Ausdruck, d. h. nicht älter als 6 Monate zum Ende der Angebotsfrist, der
Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des
jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist; in Deutschland das Handelsregister.
Dieser ist im Falle einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern getrennt vorzulegen.
Mindestanforderung: Versicherungsschutz während des gesamten, Auftragszeitraums mit
folgenden jährlichen Mindestdeckungssummen:
Personenschäden 3,0 Mio. Euro (pro Schadensfall)
Sachschäden 3,0 Mio. Euro (pro Schadensfall)
Sonstige Vermögensschäden 1,0 Mio. Euro (pro Schadensfall)
Verlust von vom Auftragnehmer überlassenen Gegenständen (Schlüssel) 250.000 Euro (pro Schadensfall)
Beleg: Formfreie Eigenerklärung(-en) über das Vorliegen einer entsprechenden
Betriebshaftpflichtversicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss spätestens zum
Zeitpunkt der Auftragserteilung. Diese ist im Falle einer Bewerbergemeinschaft für alle
Mitglieder getrennt vorzulegen. (Verbindlicher Nachweis vor Vertragsschluss).
nur elektronische Angebote
Für Los 1 erhalten 3 Bieter nach dem Zuschlagskriterium Preis den Zuschlag.
Die Leistungsabrufe der Einzelaufträge erfolgen gemäß § 3a der Rahmenvereinbarung
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Vergabekammer des Landes Berlin