Insurance services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45824748) | ||
| ||
| Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Номер конкурса: 45824748 Дата публикации: 06-09-2023 Сумма контракта: 80 546 909 (Российский рубль) Цена оригинальная: 1 364 544 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
Luftfahrtbetriebshaftpflichtversicherung inkl. Terrorhaftpflichtversicherung für den Flughafen BER 2024
Referenznummer der Bekanntmachung: EA-2023-0177 (EU)Luftfahrtbetriebshaftpflichtversicherung inkl. Terrorhaftpflichtversicherung per 01.01.2024 bis zum 31.12.2024.
.
Die Versicherungssumme der Luftfahrtbetriebshaftpflichtversicherung beträgt EUR 1,3 Mrd.inkl. einer Terrorhaftpflichtversicherung nach AVN52G in Höhe von USD 350 Mio. mit einem Selbstbehalt von 50.000 EUR.
FBB GmbH
Luftfahrtbetriebshaftpflichtversicherung inkl. Terrorhaftpflichtversicherung vom 01.01.2024 - 31.12.2024
.
Die Versicherungssumme der Luftfahrtbetriebshaftpflichtversicherung beträgt EUR 1,3 Mrd. inkl. einer Terrorhaftpflichtversicherung nach AVN52G in Höhe von USD 350 Mio..
.
Versichert wird die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, 12521 Berlin einschließlich aller bestehenden und neu hinzukommenden Tochtergesellschaften und rechtlich unselbständigen Betriebsstätten und Niederlassungen. Absicherung flughafenspezifischer Risiken insbesondere die Betriebs-Haftpflicht, die Bauherren-Haftpflicht, Luftfahrt-Veranstaltungen, die Privat-Haftpflicht bei Dienstreisen, die Jagdhaftpflicht, die Obhuts-Haftpflicht (für Luftfahrzeuge), Luftfahrt-Produkt-Haftpflicht und die Umwelt-Haftpflichtversicherung (Basis-Deckung).
Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der aufgeführten Mindestzahl von wertungsfähigen Angeboten das Vergabeverfahren einzustellen.
Option:
Veranstalterhaftpflichtversicherung für die Veranstaltung "ILA 2023".
Der Auftraggeber behält sich vor, die Veranstalterhaftpflichtversicherung für die Veranstaltung "ILA 2023" optional zu beauftragen.
Versicherungssumme für die Veranstalter-Haftpflichtversicherung: EUR 500.000.000 pauschal für Personen- und/oder Sachschäden je Schadenereignis einschließlich Regressverzicht gegen die Haftpflichtversicherer der Mitversicherten.
.
Die etwaige Ausübung der Option wird als ein einseitiges Ziehungsrecht des Auftraggebers ohne Anspruch auf Beauftragung und ohne Anspruch des Auftragnehmers auf Vergütungsausfall bzw. Schadensersatz vereinbart. Eine Verpflichtung zur Beauftragung seitens des Auftraggebers besteht nicht.
.
Diese Optionen muß bis spätestens ein Monat vor Beginn der Veranstaltung schriftlich beauftragt werden.
(1) Vergabeunterlagen:
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen Anlagen, die sich innerhalb des Sicherheitsbereichs nach LuftSiG befinden. Zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit des Flughafenbetriebs werden daher die Vergabeunterlagen (VU) nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt.
Der AG wird die VU erst mit der "Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes" zur Verfügung stellen.
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.
.
1)
Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer.
2)
Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen.
BewGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt Bewerbergemeinschaftserklärung zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
3)
Bewerber und - soweit für die jeweilige Leistung erforderlich - einzusetzende Dritte/Nachunternehmer können nur Versicherungsgesellschaften sein, die über die entsprechende Zulassung nach §§ 8 ff., 61 ff. Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) oder vergleichbarer Rechtsvorschriften anderer EU-Mitgliedstaaten verfügen und dies mit der Bewerbung entsprechend in dem zur Verfügung gestellten "Formular" erklären
4)
Der Bewerber hat zu erklären, dass er die Anordnungen und Grundsätze der Solvency II- Richtlinie (Richtlinie 2009/138/EG) zur Prüfung und Leistungsfähigkeit des Rückversicherungsunternehmens stets beachtet hat und auch künftig beachtet.
.
Der Auftraggeber stellt hierzu das Formular "wirtschaftliche Leistungsfähigkeit / voraussichtlicher Umfang eines Angebotes" zur Abgabe der Erklärungen zur Verfügung.
5)
Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum vertraulichen Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sämtlichen zugänglich werdenden Betriebsdaten, Unterlagen und sonstigen Informationen ("Vertrauliche Informationen"). Der AG stellt hierzu ein Formblatt Eigenerklärung - Vertraulichkeit und Datenschutz zur Verfügung.
6)
Dritte/Nachunternehmer können nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers für die Ausführung eingesetzt werden.
Der Bewerber hat grundsätzlich vorgesehene Dritte/Nachunternehmer unter Verwendung des Formblatts Erklärung zum Einsatz Nachunternehmer zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen der Dritten/Nachunternehmer beizubringen.
Leistungen der Schadensabteilung, wie insbesondere die Schadensbearbeitung, sowie die in Ziffer III.1.3) genannten Servicedienstleistungen sind entweder direkt vom Bewerber selbst oder von einem vom Bewerber kontrollierten konzernverbundenen Unternehmen vorzunehmen. Die Leistungserbringung durch (andere) Dritte/Nachunternehmer ist ausgeschlossen.
Eine Benennung von im Schadensfall einzubindenden Sachverständigen und Rückversicherern als Dritte/Nachunternehmer ist nicht erforderlich.
7)
Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichtsder Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Der AG stellt hierzu ein Formblatt Eigenerklärung zum Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 zur Verfügung.
8)
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Werden die o.g. Erklärungen nicht eingereicht, kann ein Ausschluss des Teilnahmeantrages wegen fehlender Eignung erfolgen.
(1) Rating
Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber eine Erklärung zu einem aktuellen Rating der Rating Agentur Standard Poor’s mit mindestens der Ratingstufe A- im Teilnahmeantrag abzugeben und zu versichern, dass eine Verschlechterung des Ratings innerhalb der letzten vergangenen sechs Monate nicht eingetreten ist. Falls der Bewerber nicht bei der Rating Agentur Standard Poor’s gelistet sein sollte, hat er dies zu erklären und unter Angabe einer anderen vergleichbaren Rating Agentur eine vergleichbare erzielte Rating Stufe anzugeben. Die Annahme der Vergleichbarkeit steht unter dem Vorbehalt der Prüfung durch den Auftraggeber.
Der Auftraggeber stellt hierzu ein entprechendes Formular zur Abgabe der Erklärungen zur Verfügung.
1) Unternehmenreferenz
Der Bewerber hat mindestens eine Unternehmensreferenz einzureichen, die den jeweils unten genannten Mindestanforderungen entspricht, unter Mitteilung der nachfolgenden Angaben:
a) Art der Versicherung / Versicherungsgegenstand
b) Führungsquote / Beteiligungsquote
c) Gesamtversicherungssumme
d) Name und Anschrift des Auftraggebers (sofern zulässig)
e) Ort
f) Versicherungsdauer - Dauer der Leistungserbringung (Beginn/Ende)
g) bei Führungsangebot: Schadensregulierung durchführenden Versicherer (ja/nein)
h) zu versicherndes Risiko innerhalb der EU / Europa (Kontinent) (ja/nein)
Der AG stellt hierzu das Formblatt "Projektbezogene Eignung"
zur Verfügung.
Der Auftraggeber behält sich vor, zu der angegebenen Referenz ggf. eigene Nachforschungen anzustellen und/oder ggf. Informationen mittels Kontaktierung des jeweiligen Auftraggebers der jeweiligen Referenz einzuholen. Stellt der Auftraggeber fest, dass die gemachten Angaben falsch sind oder der Bewerber eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung des betreffenden früheren Auftrags erheblich und/oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat, behält sich der Auftraggeber vor, den jeweiligen Bewerber von dem Verfahren mangels Eignung auszuschließen.
2) Eigenerklärung bei Führungsangeboten:
2.1) Erklärung Schadensabteilung
Bei Bewerbern für Führungsangebote muss eine Schadensabteilung vorhanden sein,
- die die Schadenbearbeitung unabhängig von der Höhe des Schadens auf Wunsch des Auftraggebers innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Abgabe der Meldung in die Wege leitet, wobei Schadenfälle dem Versicherer auch elektronisch gemeldet werden können,
- mit mindestens vier deutschsprachigen Mitarbeitern in Deutschland besetzt ist, wobei zwei von diesen vier Mitarbeitern festangestellte Juristen sein müssen und einer von den vier Mitarbeitern eine Qualifikation im Luftfahrtbereich (z.B. Luftfahrtingenieur, Pilotenschein o.a.) nachweisen muss,
- auf Wunsch des Auftraggebers einen festen und direkten Ansprechpartner für den Auftraggeber gewährleistet und diesen unter Angabe des Namens und der Kontaktdaten, insbesondere der Telefonnummer, dem Auftraggeber mitteilt.
.
Der Auftraggeber stellt hierzu ein entprechendes Formular zur Abgabe der Erklärungen zur Verfügung.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:zu (1) Referenz
1. Mindestanforderungen bei Führungsangeboten:
Vorlage einer Referenz, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllt:
1.1. Haftpflichtversicherungsleistungen inklusive Terrorhaftpflichtversicherung nach AVN52G für einen Verkehrsflughafen,
1.2. mit einer Gesamtdeckungssumme von über EUR 100 Mio.,
1.3. der Bewerber nimmt die Rolle des führenden Versicherers ein,
1.4. die Ausführung der Leistung hat nach dem 1. Juni 2010 begonnen und ist abgeschlossen oder der Vertrag läuft seit mindestens drei Monaten,
1.5. die Schadensregulierung wurde in Verantwortung des Bewerbers als führenden Versicherer durchgeführt,
1.6. das zu versichernde Risiko liegt innerhalb der EU / Europa (Kontinent),
1.7 die Beteiligungsquote beträgt mindestens 15%.
2. Mindestanforderungen bei Beteiligungsangeboten:
Vorlage einer Referenz, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllt:
2.1. Industriehaftpflichtversicherungsleistungen,
2.2. der Bewerber nimmt die Rolle des beteiligten Versicherers ein,
2.3. die Ausführung der Leistung hat nach dem 1. Juni 2010 begonnen und ist abgeschlossen oder läuft seit mindestens drei Monaten,,
2.4. das zu versichernde Risiko liegt innerhalb der EU / Europa (Kontinent),
2.5. die Beteiligungsquote beträgt mindestens 2%.
Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum
Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
gemäß Vergabeunterlagen
gemäß Vergabeunterlagen
Versicherer mit Führungsanteil muss vor Leistungsbeginn jeweils die nachfolgenden Bedingungen erfüllen:
Es muss eine Schadensabteilung vorhanden sein,
- die die Schadenbearbeitung unabhängig von der Höhe des Schadens auf Wunsch des Auftraggebers innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Abgabe der Meldung in die Wege leitet, wobei Schadenfälle dem Versicherer auch elektronisch gemeldet werden können,
- mit mindestens vier deutschsprachigen Mitarbeitern in Deutschland besetzt ist, wobei zwei von diesen vier Mitarbeitern festangestellte Juristen sein müssen und einer von den vier Mitarbeitern eine Qualifikation im Luftfahrtbereich (z.B. Luftfahrtingenieur, Pilotenschein o.a.) nachweisen muss,
- auf Wunsch des Auftraggebers einen festen und direkten Ansprechpartner für den Auftraggeber gewährleistet und diesen unter Angabe des Namens und der Kontaktdaten, insbesondere der Telefonnummer, dem Auftraggeber mitteilt.
.
(1) Vergabeunterlagen:
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen Anlagen, die sich innerhalb des Sicherheitsbereichs nach LuftSiG befinden. Zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit des Flughafenbetriebs werden daher die Vergabeunterlagen (VU) nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt.
Der AG wird die VU erst mit der "Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes" zur Verfügung stellen.
1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden.
2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werdeen.
3. Gemäß § 160 Abs. 3 NR. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
4. Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Verabekammer des Landes Brandenburg un ter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5. Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden.
2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werdeen.
3. Gemäß § 160 Abs. 3 NR. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
4. Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Verabekammer des Landes Brandenburg un ter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5. Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Bundeskartellamt