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Tools (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45824743)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Karlsruher Institut für Technologie
Номер конкурса: 45824743
Дата публикации: 06-09-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023090120231004 12:00Body governed by public lawContract noticeSuppliesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderOther01B0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Karlsruher Institut für Technologie
      Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
      Eggenstein-Leopoldshafen
      76344
      Germany
      E-Mail: reinhard.kaiser@kit.edu
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y036P2T/documents
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y036P2T

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Einrichtung des öffentlichen Rechts
    5. Haupttätigkeit(en):
      Andere Tätigkeit: Forschung & Lehre
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Rahmenvertrag Werkzeuge

        Referenznummer der Bekanntmachung: 670 / 2111
      2. CPV-Code Hauptteil:
        44510000
      3. Art des Auftrags:
        Lieferauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Abschluss eines Rahmenvertrages über die Belieferung von Werkzeugen, d. h. Werkzeuge, Werkstatteinrichtungen, Verbrauchsmaterialien wie z. B. Bohrer, Senker, Sägeblätter etc., Messmitteln sowie Hand- und Kleingeräten über eCommerce.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Karlsruher Institut für Technologie Hermann-von-Helmholtz-Platz 1 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Karlsruher Institut für Technologie Kaiserstraße 12 76131 Karlsruhe, Helmholtz Institut Ulm Helmholtzstraße 11 89081 Ulm, Karlsruhe Institute of Technology KIT (IMK-IFU) Kreuzeckbahnstraße 19 82467 Garmisch-Partenkirchen

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Bereitstellung eines über die OCI-Schnittstelle von SAP anzuschließenden Webshops und Lieferung aller vom Karlsruher Institut für Technologie vordefinierten Produktspektren im zuvor genannten Warenbereich, deren Bestellungen online über das im Hause eingesetzte SAP-Procurement-System erfolgen sollen. Alle Produkte unterliegen generell der Freigabe des Karlsruher Instituts für Technologie.

        Das jährliche Auftragsvolumen wird auf ca. 250.000,- EUR geschätzt.

        Aufgrund o. a. Schätzung, die auf Basis des Vorjahres beruht, besteht jedoch kein Anspruch auf Ausschöpfung des genannten Wertes, da dieser unter- als auch überschritten werden kann.

      5. Zuschlagskriterien:
        Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
        Laufzeit in Monaten: 24
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        2-malige Vertragsverlängerung von jeweils einem Jahr. Die Ausübung der Option erfolgt spätestens 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit.

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Als Bestätigung der Eigenerklärungen kann das Karlsruher Institut für Technologie Bescheinigungen und Nachweise vor der Auftragsvergabe anfordern.

        Die in Ziffer III geforderten Angaben und Eigenerklärungen sind in der aufgeführten Reihenfolge (bitte Nummerierung angeben) vorzulegen:

        1.) Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist (§ 44 VgV).

        2.) Eigenerklärung darüber, dass Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB nicht vorliegen.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Anforderungen gemäß § 45 VgV:

        3.) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens für die letzten 3 Geschäftsjahre, jedoch mindestens seit Geschäftsaufnahme.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Anforderungen gemäß § 46 VgV:

        4.) Angaben zu Referenzen vergleichbarer Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, jedoch mindestens seit Geschäftsaufnahme.

        5.) Eigenerklärung über die Anzahl der derzeit Beschäftigten.

        6.) Eigenerklärung über das Vorhandensein des erforderlichen deutschsprachigen Servicepersonals.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
      Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-10-04
      Ortszeit: 12:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2024-01-31
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-10-04
      Ortszeit: 12:00
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Aufträge werden elektronisch erteiltDie elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiertDie Zahlung erfolgt elektronisch
    3. Zusätzliche Angaben

      Bekanntmachungs-ID: CXP4Y036P2T

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
        Durlacher Allee 100
        Karlsruhe
        76137
        Germany
        Kontaktstelle(n): 76137
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens kann bei der in Ziff. VI.4.1) genannten Vergabekammer beantragt werden. Das Verfahren vor der Vergabekammer richtet sich nach den §§ 155 ff GWB. Nach § 160 GWB gilt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

        Nach § 161 GWB gilt: (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens kann bei der in Ziff. VI.4.1) genannten Vergabekammer beantragt werden. Das Verfahren vor der Vergabekammer richtet sich nach den §§ 155 ff GWB. Nach § 160 GWB gilt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

        Nach § 161 GWB gilt: (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.

        Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
        Durlacher Allee 100
        Karlsruhe
        76137
        Germany
        Kontaktstelle(n): 76137
    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-09-01

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