Television and audio-visual equipment (Германия - Тендер #45824617) | ||
| ||
| Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landratsamt Cham Номер конкурса: 45824617 Дата публикации: 06-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
Beschaffung von Medientechnik für diverse Schulen
Reference number: Sg.93/AB931/54Lieferung und Montage von interaktiven Tafeln und Beamern für diverse Schulen im Landkreis Cham
Los 1 - Präsentationssysteme und Medientechnik
Lot No: 1in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung und Installation von mehreren Smart Boad 6000S (V3) mit Touchdisplays 86 Zoll für Joseph-von-Fraunhofer Gymnasium Cham.
Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis
Los 2 - Präsentationssysteme und Medientechnik
Lot No: 2in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung und Installation von Medientechnik mit standortbezogenen Anforderungen für drei Schulen im Landkreis Cham. Es werden interaktive Tafeln beschafft; bei diesen werden aufgrund der baulichen Gegebenheiten und der spezifischen Medienkonzepte, an de Displays besondere Anforderungen gestellt.
Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis
Los 3 - Beamer- Ultrakurzdistanz Laserprojektor
Lot No: 3in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Für die Berufsschule in Cham ist die Lieferung und Montage von Beamern des Herstellers Epson vorgesehen.
Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.
siehe Vorgaben im einzureichenden Vordruck L 124
Zur Verkürzung der Angebotsfrist wurde auf TED die Vorinformation 2023/S 132-421578 veröffentlicht (nur als Projekt Nr. wurde irrtümlich Nr.53 genannt; richtig ist Nr. 54 (Sg. 93/AB931/54).
Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.