Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
ESTW Weschnitztalbahn, KTB, Los 1: Birkenau und Los 2: Rimbach
Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI63673
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45314300 Kabelinfrastruktur
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45314300 Kabelinfrastruktur
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Hauptort der Ausführung:
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des
Abschlusses des Vertrags:
KTB ESTW Weschnitztalbahn Los 1 Birkenau
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung,
des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 03/04/2023
Ende: 03/09/2023
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen
Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 22FEI63673 _92321712_LÄA05
Bezeichnung des Auftrags:
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung
über die Konzessionsvergabe:
13/03/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des
Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Friedrich Duensing GmbH Hoch-, Tief- und Eisenbahnbau
Postanschrift: Kleeblattstraße 2
Ort: Neustadt
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 31535
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der
Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 340 684.65 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für
Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach
§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/09/2023
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den
Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
45314300 Kabelinfrastruktur
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45314300 Kabelinfrastruktur
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Hauptort der Ausführung:
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
KTB ESTW Weschnitztalbahn Los 1 Birkenau
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung,
des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 03/04/2023
Ende: 03/09/2023
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der
Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 14 200.00 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des
Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Friedrich Duensing GmbH Hoch-, Tief- und Eisenbahnbau
Postanschrift: Kleeblattstraße 2
Ort: Neustadt
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 31535
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
LÄA_05: Aufgrund von Kabelmangel, musste der AN KTB, zur Sicherstellung der Kabelverlegearbeiten, Kabel von diversen Standorten / Lagerstätten abholen und auf die Baustelle
transportieren. Dies erfolgt von Karlstein am Main / Donsheim und Blankenheim. Zur Kabelsicherung müssen zusätzliche Quertransporte zwischen Rimbach / Birkenau und retour
erfolgen.
Da der Diensthabende FDL keine zwei Baugleise gleichzeitig zuließ, kam es zu Stillstandkosten in der Nachtschicht 10./11.07.2023.
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie
2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Der Wechsel des Auftragnehmers brächte erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf und der Inbetriebnahme mit sich. Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung
und -betreuung würden verloren gehen und es könnte zu gegenseitigen Behinderungen kommen. Ebenfalls wäre nicht mehr hinreichend erkennbar bei welchem Arbeitnehmer man ggf.
Mängelansprüche geltend machen muss. Manche Positionen könnten auch aus technischen Gründen nicht an einen weiteren AN
weitergegeben werden, da diese Leistungen mit Leistungen aus dem Haupt-LV ineinandergreifen. Die zeitliche Verzögerung,
welche mit dem Wechsel des ANs einherginge, hätte enormen Einfluss auf den geplanten Bauablauf und der damit einhergehenden Inbetriebnahme, was zu erheblichen Schwierigkeiten und
Zusatzkosten führen würde.
VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU
der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 615 959.88 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 630 159.88 EUR