Architectural, engineering and planning services (Германия - Тендер #45824458) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal Номер конкурса: 45824458 Дата публикации: 06-09-2023 Сумма контракта: 36 943 247 (Российский рубль) Цена оригинальная: 625 855 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Fachplanung HLS, Realschule Leimbacher Str. 4, Wuppertal
Reference number: F-0219-23Fachplanung HLS, Realschule Leimbacher Str. 4, Wuppertal
Wuppertal
Fachplanung HLS, Realschule Leimbacher Str. 4, Wuppertal. Detaillierte Beschreibungen sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
Für den Fall, dass der Vertrag gekündigt oder anderweitig beendet wird, behält sich der Auftraggeber vor, die Durchführung des Auftrags bzw. der verbleibenden Leistungen den übrigen Bietern - in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses und grundsätzlich zu den von diesen im Ausschreibungsverfahren angebotenen finanziellen Konditionen - anzubieten. Der Auftraggeber stellt dabei sicher, dass der neue Auftragnehmer ebenfalls im Sinne des Ausschreibungsverfahrens geeignet und nicht nach §§ 123, 124 GWB auszuschließen ist.
Der Auftraggeber gewährt dem neuen Auftragnehmer einen angemessenen Zeitraum zur Vorbereitung auf die Vertragsumsetzung. Dabei können dem neuen Auftragnehmer auch notwendige Abweichungen von etwaig angebotenen Vertragsfristen gestattet werden.
Der Auftraggeber und der neue Auftragnehmer können einen neuen Preis unter Berücksichtigung der Mehr- und Minderkosten vereinbaren, die aus einer etwaigen Verkürzung bzw. Verlängerung des Vertrags oder einer Verschiebung von sonstigen Vertragsfristen resultieren.
Der Auftraggeber wird vor Zuschlagserteilung von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter einen Wettbewerbs- und ggf. Gewerbezentralregisterauszug anfordern.
Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise gemäß Angaben im Vertragsentwurf. Aus der Beauftragung der Leistungen einer Stufe können weder eine Verpflichtung oder ein Anspruch auf direkte oder zukünftige Beauftragung weiterer Stufen noch auf eine Vergütung dieser Leistungen abgeleitet werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, auf eine Übertragung der Leistungen der weiteren Stufen nach der 1. Stufe zu verzichten. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungen dieses Verfahrens besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Die im Honorarformblatt aufgeführten besonderen Leistungen werden optional angefragt und nicht automatisch mit Abschluss des Verfahrens beauftragt. Die Beauftragung erfolgt mit separatem Schreiben des Auftraggebers gem. Erfordernis. Ein Anspruch auf Beauftragung der Leistungen besteht nicht. Diese Leistungen sind nach Abruf entsprechend dem Projektfortschritt und Bauablauf zu erbringen.
Als vorläufigen Beleg der Eignung akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE), sofern diese alle in dieser Bekanntmachung benannten Erklärungen beinhaltet. Die Vorlage der EEE entbindet nicht von der Verpflichtung, die in Abschnitt III benannten Nachweise zum dort benannten Zeitpunkt vorzulegen.
Zusammen mit dem Angebot einzureichen:
• Dokument „Angebotsschreiben“ mit den Eigenerklärungen
• über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder anderweitige Erlaubnis zur Berufsausübung
• über die Gewerbeanmeldung.
Zusammen mit dem Angebot sind einzureichen:
• Eigenerklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung, der Anlagengruppe 1-3, 7 & 8) für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre Geschäftsjahren (Eintrag im Dokument „Angebotsschreiben“). Bei Bietergemeinschaften ist als Anlage für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine Umsatzerklärung beizufügen.
• Nachweis einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung
Dabei ist dem Angebot keine Versicherungspolice, sondern eine Deckungsbestätigung über eine den veröffentlichten Mindestanforderungen entsprechende Versicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherer beizufügen, die zum Ende der Frist zur Einreichung der Angebote nicht älter als 12 Monate ist oder alternativ eine rechtsverbindliche Zusage eines in der EU zugelassenen Versicherers zum Abschluss einer den veröffentlichten Mindestanforderungen entsprechenden Versicherung im Auftragsfall (im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft separat und in voller Höhe),
• Eigenerklärung zur Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung hinsichtlich der Ausschöpfung einer ggf. vereinbarten Jahreshöchstleistung (Eintrag im Dokument „Angebotsschreiben“).
Minimum level(s) of standards possibly required:• Mindestanforderungen an den Umsatz
Der Mittelwert des Netto-Jahresumsatzes für die Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung, der Anlagengruppe 1-3, 7 & 8 der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft muss mindestens 150.000 € netto betragen.
Kleine und mittlere Büroorganisationen werden im Sinne des § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV auch gewertet, sofern sie zeitlich noch keine Jahresumsätze über alle drei Jahre nachweisen können.
• Mindestanforderungen an die Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung:
• Deckungssummen mindestens in folgender Höhe:
• Personenschäden: 1,5 Mio. €,
• Sach- und Vermögensschäden: 0,25 Mio.
• Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssummen pro Jahr betragen und die Leistungsbereiche der Nachunternehmer einschließen.
• Die Versicherung muss mindestens für die Dauer der Ausführungsfrist, z. B. unbefristet, sich automatisch verlängernd o. ä. abgeschlossen sein.
• Sofern eine Jahreshöchstleistung vereinbart ist, müssen die o.g. Summen zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebotes für Personen-, Sach- und Vermögensschäden für das aktuelle Versicherungsjahr in voller Höhe zur Verfügung stehen.
• Die Deckungsbestätigung/ rechtsverbindliche Zusage der Versicherungsgesellschaft ist nicht älter als 12 Monate zum Ende der Frist zur Einreichung der Angebote.
• Bei Bietergemeinschaften muss jeder Bieter die geforderte Deckungsbestätigung einzeln und in voller Höhe erbringen.
Zusammen mit dem Angebot sind einzureichen:
• Eigenerklärung über zu diesem Auftrag vergleichbare erbrachte Leistungen (Referenzen) im Bereich der Technische Gebäudeausrüstung für die Anlagengruppe 1-3, 7 & 8 aus den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, im Referenzformblatt in Dokument „Angebotsschreiben“.
Für jedes Referenzprojekt ist ein separates Referenzformblatt im Dokument „Angebotsschreiben“ auszufüllen.
Minimum level(s) of standards possibly required:Mindestens 1 der vorgenannten in Form von Eigenerklärungen vorgelegten Referenz/en erfüllt/erfüllen alle der folgenden Anforderungen:
• Bei dem Referenzauftrag handelt es sich um die Fachplanung Heizung, Lüftung, Sanitär, nutzungsspezifische Anlagen und MSR-Technik gem. Anlage 15 HOAI, bei der
• für den Bereich Heizung, Sanitär und nutzungsspezifische Anlagen mindestens die Leistungsphasen 1-3 und 5 -8 und
• für den Bereich Lüftung mindestens die Leistungsphasen 1-8 und
• für den Bereich Mess- und Regeltechnik (MSR-Technik) mindestens die Leistungsphasen 1-3 erbracht worden sind
von dem Bieter, bzw. von dem Mitglied der Bietergemeinschaft oder dem Unterauftragnehmer, der für diesen Auftrag die Planung übernehmen soll und
• das Projekt ist mindestens der Honorarzonen II (Heizung, Sanitär, nutzungsspezifische Anlagen und Lüftung Anlagengruppen 1-3) sowie der Honorarzone III (MSR Anlagengruppe 8) zugeordnet und
• die Referenz umfasst entweder Neubau oder Erweiterung oder Kernsanierung (oder eine Kombination dieser drei genannten Schwerpunkte) und
• die Baukosten der Anlagengruppen 1-3 und 8 der KG 400 nach DIN 276 betrugen mindestens 2,0 Mio. € netto
Alle Referenzaufträge werden nur gewertet, wenn sie erfolgreich mit der werkvertraglichen Abnahme der Bauleistungen des Projekts (z.B. Abschluss der LPH 8 gem. § 34 HOAI) abgeschlossen sind nach dem 01.08.2018.
Der Bieter kann die Referenzen auch durch Vorlage des Eintrages in das PQ-Verzeichnis erbringen. Tut er dies nicht, muss er separate Referenzformblätter einreichen.
Werden die Referenzen nicht mit dem Angebot eingereicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung erfolgt nicht.
• Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft oder die Beteiligung an mehreren Bietergemeinschaften, sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffenen Angebote, sofern die betroffenen Bieter nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.
• Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
• Eine Änderung der Person des Bieters oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft ist unzulässig. Auf der Ebene der Nachunternehmer sind Veränderungen nur nach Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer hat dabei jedenfalls die mindestens gleichwertige Fachkunde und Zuverlässigkeit des Nachunternehmers nachzuweisen.
Am Clef 60, 42275 Wuppertal
Als vorläufigen Beleg der Eignung akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE), sofern diese alle in dieser Bekanntmachung benannten Erklärungen beinhaltet. Die Vorlage der EEE entbindet nicht von der Verpflichtung, die in Abschnitt III benannten Nachweise zum dort benannten Zeitpunkt vorzulegen.
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Stadt Wuppertal