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Compressed-air generating plant construction work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45824396)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Hafen Nürnberg-Roth GmbH
Номер конкурса: 45824396
Дата публикации: 06-09-2023
Источник тендера:


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Регистрация
20230901OtherContract award noticeWorksOpen procedureEuropean UnionNot applicableLowest priceOther01A0301
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Hafen Nürnberg-Roth GmbH
      Rotterdamer Str. 2
      Nürnberg
      90451
      Germany
      Telefon: +49 911642940
      E-Mail: ausbau-KVM1@bayernhafen.de
      Fax: +49 9116429410
    2. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Andere: Güterverkehr- und Logistikzentrum
    3. Haupttätigkeit(en):
      Andere Tätigkeit: Hafeneinrichtungen
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Erneuerung und Erweiterung der bestehenden Bremsprobenanlage

        Referenznummer der Bekanntmachung: KV_M1+_0015
      2. CPV-Code Hauptteil:
        45251143, 45234116
      3. Art des Auftrags:
        Bauauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Die Hafen Nürnberg-Roth GmbH plant den Ausbau der trimodalen KV- Umschlagsanlage Modul 1 am

        bestehenden Standort, Hamburger Straße 59, 90451 Nürnberg, Gemarkung Eibach.

        Innerhalb der KV-Umschlaganlage wird das östliche Umschlaggleis (Gleis Nr.1) zurückgebaut.

        Die bestehende LKW-Lade- und Fahrstraße wird in westlichre Richtung direkt an das Umschlaggleis 2 verlegt.

        Die Abstellfläche für LE unter dem Kran für die transportbedingte Zwischenabstellung um 2

        weitere Abstellspuren von 3 auf 5 Abstellspuren erweitert.

        Die bestehende Bremsprobenanlage im Gleisbereich muss entsprechend umgebaut und erneuert werden.

      5. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
      6. Gesamtwert der Beschaffung:
        Wert
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        45234116
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Nürnberg

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Liefern und Aufstellen von 6 Bremsprobengeräten und einem Drucklufttank in einer bestehenden Container-

        Terminalanlage im laufenden Betrieb sowie Herstellung von Gleisquerungen unter Bestandsgleisen mittels

        Druckluftleitungen sowie herstellen von entsprechenden Schächten im Gleisbereich.

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      7. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      8. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt IV
  4. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur elektronischen Auktion:
    4. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
  5. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
      Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 088-267458
    2. Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems:
    3. Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation:
  • Abschnitt V
  • Abschnitt VI
    1. Zusätzliche Angaben
    2. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
        Postfach 606
        Ansbach
        91511
        Germany
        Telefon: +49 981531277
        E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
        Fax: +49 981531837
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        1)Die in Ziffer VI.4.1) genannte Stelle (Vergabekammer) ist nur für Nachprüfungsverfahren nach dem

        Vergaberecht zuständig. Sie wird nur auf Antrag (Nachprüfungsantrag) tätig. Ein Nachprüfungsantrag ist nur

        statthaft, wenn der Antragsteller damit zugleich geltend macht, dass der Auftraggeber ein öffentlicher

        Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB sei und ein öffentlicher Auftrag im Sinne des § 103 GWB vorliegen würde

        (beachte Ziffer VI.3 Absatz 1). Für sonstige Rechtsbehelfe ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten

        eröffnet.

        (2)Der Auftraggeber unterliegt der Aufsicht des Freistaats Bayern darüber, dass er sich bei Ausübung seiner

        Tätigkeit im Rahmen der für ihn geltenden Rechtsvorschriften hält. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist das

        Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie, Prinzregentenstr. 28, 80538

        München.

        (3)Ein Nachprüfungsantrag oder Rechtsbehelf gemäß Absatz 1 setzt voraus, dass der Antragssteller den

        angeblichen Rechtsverstoß zuvor rechtzeitig beim Auftraggeber gerügt hat. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit

        ist der Eingang der Rüge beim Auftraggeber (Ziffer VI.4.4). Nicht rechtzeitig ist eine Rüge in jedem Fall

        dann, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt erhoben wurde, ab dem

        der Antragsteller Kenntnis von dem angeblichen Rechtsverstoß erlangt oder sich dieser Kenntnis mutwillig

        verschlossen hat. Nicht rechtzeitig ist eine Rüge außerdem dann, wenn der angebliche Rechtsverstoß aufgrund

        der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar war und die Rüge nicht bis zum Schlusstermin für

        den Eingang der Angebote (Ziffer IV.2.2) erhoben wurde.

        (4)Ein Nachprüfungsantrag gemäß Absatz 1 setzt im Übrigen voraus, dass seit dem Eingang der Mitteilung

        des Auftraggebers beim Antragsteller, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, nicht mehr als 15 Kalendertage

        vergangen sind.

        (5)Ein Nachprüfungsantrag oder auf Unterlassung des Vertragsschlusses gerichteter Rechtsbehelf gemäß

        Absatz 1 setzt weiterhin voraus, dass der Vertrag noch nicht wirksam geschlossen wurde. Der Vertragsschluss

        kann erfolgen entweder (a) 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation über die

        Vergabeentscheidung an die betroffenen Bieter oder (b) 10 Kalendertage nach Übermittlung dieser Information

        per Fax oder auf elektronischem Weg. Die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur in einem

        Nachprüfungsverfahren und nur geltend gemacht werden, wenn keine der folenden Fristen abgelaufen ist: (a)

        30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Vertragsschluss,

        (b) 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der

        Europäischen Union oder (c) sechs Monate nach Vertragsschluss.


    3. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-09-01

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