Motorway construction works (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45824339) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Die Autobahn GmbH des Bundes - NL West Номер конкурса: 45824339 Дата публикации: 06-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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BA1_BP4-7 ENB Kasbruchtalbrücke FRS_0+000-0+900
Referenznummer der Bekanntmachung: 05-22-2065BAB 8 AS NK/Oberstadt-AK Neunkirchen
BA1_BP4-7 ENB Kasbruchtalbrücke FRS_0+000-0+900
BAB 8 AS NK/Oberstadt-AK Neunkirchen
Ersatzneubau der Kasbruchtalbrücke im Zuge der A8, Ersatzneubau des Anschlussstellenbauwerks der Anschlussstelle Neunkrichen Oberstadt, Abbruch einer Wirtschafswegeunterführung, Abbruch einer Geh- und Radweg-Brücke, 131.800 m3 Erdbau, 41.600 m2 Straßenbau, 2.250 m Abbruch und Herstellung von Entwässerungsanlagen
Eigenerklärung,
- dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen.
- dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.
- dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
- ob ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt;
- ob zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen
Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Weiterhin wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten
Selbstreinigung anfordern.
Eigenerklärung,
- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit das Unternehmen der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt wurde. Der Auftraggeber wird sich vom Bieter, dessen Angebot in die engere Wahl kommt, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes auf gesondertes Verlangen
vorlegen lassen.
Eigenerklärung,
- dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse
abgelehnt wurde und das Unternehmen nicht in Liquidation befindet bzw. seine Tätigkeit eingestellt hat.
- ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
- ob das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist;
- ob das Unternehmen für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen ist;
- ob das Unternehmen bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen ist;
- ob das Unternehmen zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet ist
.
Bei Angeboten, die in die engere Wahl kommen, sind auf gesondertes Verlangen einzureichen: Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug,
Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise;
Eigenerklärung,
- dass das Unternehmen Mitglied bei der Berufsgenossenschaft ist.
Der Auftraggeber wird sich vom Bieter, dessen Angebot in die engere Wahl kommt, eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
des für den Bieter zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen lassen.
Nachweis der Eignung durch Angabe,
- des Umsatzes des Unternehmens jeweils bezogen auf die
letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der geforderte
Mindestumsatz beträgt 3.000.000 €.
- des Umsatzes des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich
des Auftrags jeweils bezogen auf die letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der geforderte
Mindestumsatz beträgt 3.000.000 €.
Bei Angeboten, die in die engere Wahl kommen, sind auf
gesondertes Verlangen einzureichen:
Bestätigungen der Umsätze durch einen vereidigten
Wirtschaftsprüfer /Steuerberater oder entsprechend testierte
Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und
Verlustrechnungen
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:-
Nachweis der Eignung durch
- Vorlage von geeigneten Referenzen über die abgeschlossene Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Als vergleichbare Leistungen werden anerkannt:
- Min. 3 Referenzen zu "Abbruch und Neubau von Brückenbauwerken an
Bundesfernstraßen oder Autobahnen" und
- min. 3 Referenzen zu "Ausbau oder Erneuerung von Bundesfernstraßen oder
Autobahnen."
Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als fünf Jahre zurückliegen
Präqualifizierte Unternehmen in den ausgeschriebenen Leistungsbereichen müssen dann keine Referenzen gesondert benennen, wenn die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Referenzen jeweils Leistungen umfassen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und die geforderte Mindestanzahl der einzureichenden Referenzen hierdurch erreicht wird.
Sofern und soweit die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Referenzen nicht mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, müssen präqualifizierte Unternehmen in den
ausgeschriebenen Leistungsbereichen die Referenzen jeweils mit Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes des auf sein Unternehmen entfallenden Anteils, des Ausführungszeitraums und des Auftraggebers in der Eigenerklärung zur Eignung unter Ziffer I.4 benennen.
In diesem Fall sind bei Angeboten, die in die engere Wahl kommen, auf gesondertes Verlangen einzureichen: Für die vorgenannten Referenzleistungen Bescheinigungen
über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis in Anlehnung an das HVA B-StB Formblatt "3101 Referenzbescheinigung Vordruck".
Nicht präqualifizierte Unternehmen in den ausgeschriebenen Leistungsbereichen benennen die Referenzen jeweils mit Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes des auf sein Unternehmen entfallenden Anteils, des Ausführungszeitraums
und des Auftraggebers in der Eigenerklärung zur Eignung unter Ziffer I.4.
Bei Angeboten, die in die engere Wahl kommen, sind auf gesondertes Verlangen einzureichen: Für die vorgenannten Referenzleistungen Bescheinigungen
über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis in Anlehnung an das HVA B-StB Formblatt "3101 Referenzbescheinigung Vordruck".
- Angabe, dass dem Bieter die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Bei Angeboten, die in die engere Wahl kommen, sind auf gesondertes Verlangen einzureichen: Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen und gesondert ausgewiesenen technischen Leitungspersonal.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Gültige Präqualifikationsnachweise (PQ VOB) für die folgenden PQ-Leistungsbereiche:
- 211_01 (Erdarbeiten)
- 311_01 (Betonarbeiten)
- 311_12 (Abdichtungsarbeiten)
- 112_08 (Gussasphaltarbeiten)
- 411_01 (Oberbauschichten ohne Bindemittel)
- 411_03 (Oberbauschichten aus Asphalt)
- 611_01 (umfassende Bauleistungen Neubau)
- 613_01 (umfassende Bauleistungen für Brücken, Tunnel, Schächte und
Unterführungen)
- 614_01 (umfassende Bauleistungen für Fernstraßen und Brückenbau)
Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft für einzelne der vorgenannten Leistungsbereiche nicht präqualifiziert ist, sind auf den Leistungsbereich bezogene Eigenerklärungen gem. Formblatt HVA B-StB "Eigenerklärung Eignung", auch für ggf. vorgesehene Nachunternehmer, die zugleich Eignungsverleiher sind, mit dem Angebot vorzulegen.
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL WestBahnhofsplatz 156410 MontabaurDeutschland
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:Keine Teilnahme zugelassen
Keine Teilnahme zugelassen
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Die Autobahn GmbH des Bundes