Sewage services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45824336) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Ruhrverband, Abteilung Zentrale Dienste, Einkauf Номер конкурса: 45824336 Дата публикации: 06-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Einsatz von Saug- und Spülfahrzeugen im Regionalbereich Nord
Einsatz von Saug- und Spülfahrzeugen auf den vom Ruhrverband im Regionalbereich Nord betriebenen Anlagen und Kanalnetzen. Bei diesen Anlagen handelt es sich um Kläranlagen und Niederschlagswasserbehandlungsanlagen (Regenüberlaufbecken und Stauraumkanäle mit allen Nebenanlagen), Überleitungssammler und Pumpwerke sowie um Kanalnetze von vier Kommunen. Diese Reinigungsarbeiten, inklusive Entsorgung eventuell anfallender Reststoffe, fallen in unregelmäßigen Abständen an, sie sollen auf Stundenlohnbasis vergeben werden.
Kamerabefahrungen mit einer TV-Kanalinspektionseinheit sind optionale Leistungen, ebenfalls auf Stundenlohnbasis.
Einsatz von Saug- und Spülfahrzeugen im Regionalbereich Nord
Los-Nr.: 1 - Betriebsschwerpunkt Iserlohn-BaarbachtalEinzugsgebiet Schwerte und Iserlohn- Letmathe
Einsatz von Saug- und Spülfahrzeugen auf den vom Ruhrverband im Regionalbereich Nord betriebenen Anlagen mit dem Betriebsschwerpunkt Iserlohn-Baarbachtal (Einzugsgebiete Iserlohn-Baarbachtal, Schwerte, Iserlohn-Letmathe).
Diese Reinigungsarbeiten, inklusive Entsorgung eventuell anfallender Reststoffe, fallen in unregelmäßigen Abständen an, sie sollen auf Stundenlohnbasis vergeben werden.
Kamerabefahrungen mit einer TV-Kanalinspektionseinheit sind optionale Leistungen, ebenfalls auf Stundenlohnbasis.
Dreimal optionale Verlängerung um jeweils ein Jahr möglich.
Ortsbesichtigungen sind nach vorheriger Anmeldung möglich. Kontaktdaten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Einsatz von Saug- und Spülfahrzeugen im Regionalbereich Nord
Los-Nr.: 2 - Betriebsschwerpunkt MendenEinzugsgebiete Menden, Balve, Hemer, Wickede und Stadtgebiete Menden und Balve
Einsatz von Saug- und Spülfahrzeugen auf den vom Ruhrverband im Regionalbereich Nord betriebenen Anlagen mit dem Betriebsschwerpunkt Menden (Einzugsgebiete Menden, Balve, Hemer, Wickede und Stadtgebiete Menden und Balve).
Diese Reinigungsarbeiten, inklusive Entsorgung eventuell anfallender Reststoffe, fallen in unregelmäßigen Abständen an, sie sollen auf Stundenlohnbasis vergeben werden.
Kamerabefahrungen mit einer TV-Kanalinspektionseinheit sind optionale Leistungen, ebenfalls auf Stundenlohnbasis.
Dreimal optionale Verlängerung um jeweils ein Jahr möglich.
Ortsbesichtigungen sind nach vorheriger Anmeldung möglich. Kontaktdaten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Einsatz von Saug- und Spülfahrzeugen im Regionalbereich Nord
Los-Nr.: 3 - Betriebsschwerpunkt Arnsberg-NeheimEinzugsgebiete Arnsberg-Neheim, Arnsberg, Sundern, Ense-Bremen
Einsatz von Saug- und Spülfahrzeugen auf den vom Ruhrverband im Regionalbereich Nord betriebenen Anlagen mit dem Betriebsschwerpunkt Arnsberg-Neheim (Einzugsgebiete Arnsberg-Neheim, Arnsberg, Sundern, Ense-Bremen).
Diese Reinigungsarbeiten, inklusive Entsorgung eventuell anfallender Reststoffe, fallen in unregelmäßigen Abständen an, sie sollen auf Stundenlohnbasis vergeben werden.
Kamerabefahrungen mit einer TV-Kanalinspektionseinheit sind optionale Leistungen, ebenfalls auf Stundenlohnbasis.
Dreimal optionale Verlängerung um jeweils ein Jahr möglich.
Ortsbesichtigungen sind nach vorheriger Anmeldung möglich. Kontaktdaten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Einsatz von Saug- und Spülfahrzeugen im Regionalbereich Nord
Los-Nr.: 4 - Betriebsschwerpunkt WarsteinEinzugsgebiete Warstein, Brilon, Brilon-Scharfenberg, Rüthen, Warstein-Belecke, Möhnesee-Völlinghausen
Einsatz von Saug- und Spülfahrzeugen auf den vom Ruhrverband im Regionalbereich Nord betriebenen Anlagen mit dem Betriebsschwerpunkt Warstein (Einzugsgebiete Warstein, Brilon, Brilon-Scharfenberg, Rüthen, Warstein-Belecke, Möhnesee-Völlinghausen).
Diese Reinigungsarbeiten, inklusive Entsorgung eventuell anfallender Reststoffe, fallen in unregelmäßigen Abständen an, sie sollen auf Stundenlohnbasis vergeben werden.
Kamerabefahrungen mit einer TV-Kanalinspektionseinheit sind optionale Leistungen, ebenfalls auf Stundenlohnbasis.
Dreimal optionale Verlängerung um jeweils ein Jahr möglich.
Ortsbesichtigungen sind nach vorheriger Anmeldung möglich. Kontaktdaten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Einsatz von Saug- und Spülfahrzeugen im Regionalbereich Nord
Los-Nr.: 5 - Betriebsschwerpunkt Arnsberg-WildshausenEinzugsgebiete Arnsberg-Wildshausen, Bestwig-Velmede, Eslohe-Bremke, Eslohe, Winterberg-Niedersfeld sowie die Stadtgebiete Meschede und Eslohe
Einsatz von Saug- und Spülfahrzeugen auf den vom Ruhrverband im Regionalbereich Nord betriebenen Anlagen mit dem Betriebsschwerpunkt Warstein (Einzugsgebiete Arnsberg-Wildshausen, Bestwig-Velmede, Eslohe-Bremke, Eslohe, Winterberg-Niedersfeld sowie die Stadtgebiete Meschede und Eslohe).
Diese Reinigungsarbeiten, inklusive Entsorgung eventuell anfallender Reststoffe, fallen in unregelmäßigen Abständen an, sie sollen auf Stundenlohnbasis vergeben werden.
Kamerabefahrungen mit einer TV-Kanalinspektionseinheit sind optionale Leistungen, ebenfalls auf Stundenlohnbasis.
Dreimal optionale Verlängerung um jeweils ein Jahr möglich.
Ortsbesichtigungen sind nach vorheriger Anmeldung möglich. Kontaktdaten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
1. Eigenerklärung Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB und § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 GWB. Es sind die Formblätter aus den Vergabeunterlagen zu verwenden. Diese sind im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen. Für Unterauftragnehmer sind die Erklärungen spätestens vor Auftragsvergabe einzureichen.
2. Angabe der Handelsregisternummer und Sitz des Amtsgerichts, Bieter aus dem europäischen Ausland haben vergleichbare Daten anzugeben.
3. Nachweis oder Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich einer darauf bezogenen Umwelthaftpflichtversicherung. Die Versicherungssumme zur Betriebshaftpflichtversicherung beträgt je Versicherungsfall mindestens 2,5 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden.
4. Nachweis oder Eigenerklärung über das Bestehen einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, einschließlich einer auf den Beförderungsvorgang bezogenen Umwelthaftpflichtversicherung. Die Deckungssumme muss mindestens 50 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden, bei Personenschäden mindestens 8 Mio. EUR je geschädigter Person und Schadensereignis betragen. In den Versicherungsschutz sind auch Be- und Entladevorgänge sowie die Benutzung von Anhängern einzubeziehen.
5. Angabe der Gesamtumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
6. Mindestens ein Referenzkunde ist mit Angabe einer innerhalb der letzten 3 Jahre erbrachten vergleichbaren Leistung (Kanalreinigung, Industriereinigung) anzugeben.
7. Beschreibung des Fuhrparks
8. Eigenerklärung über das Bestehen einer 24-stündigen Einsatzbereitschaft für Notfalleinsätze
Der Ruhrverband ist verpflichtet, bei Aufträgen über 30 000 EUR netto für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einzuholen. Die hierzu erforderlichen Angaben sind an entsprechender Stelle in den Vergabeunterlagen einzutragen.
Gem. § 55 VgV sind Bieter bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Ortsbesichtigungen sind nach vorheriger Anmeldung möglich. Kontaktdaten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Der Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.