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Horticultural services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45824154)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: TenneT TSO GmbH
Номер конкурса: 45824154
Дата публикации: 06-09-2023
Сумма контракта: 182 988 175 (Российский рубль) Цена оригинальная: 3 100 000 (Евро)
Источник тендера:


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Регистрация
2023090120231002Utilities entityContract noticeServicesNegotiated procedureEuropean UnionSubmission for all lotsThe most economic tenderElectricity01G0501
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      TenneT TSO GmbH
      Bernecker Straße 70
      Bayreuth
      95448
      Germany
      Telefon: +49 921507402054
      E-Mail: joachim.prefi.extern@tennet.eu
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://platform.negometrix.com/PublishedTenders.aspx?tenderid=224718
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenan die oben genannten Kontaktstellen
    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
    5. Haupttätigkeit(en):
      Strom
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        A060 SuedOstLink: Artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen

      2. CPV-Code Hauptteil:
        77300000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Im Rahmen unseres Projektes "A060 SuedOstLink" werden hier die artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen ausgeschrieben.

        Details entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsdokumenten im Bereich "Meine Dokumente".

        Ausschreibungsunterlagen:

        Zur Teilnahme an der Ausschreibung füllen Sie bitte das u.a. NDA aus und senden es per E-Mail an: joachim.prefi.extern@tennet.eu .

        Eine Freischaltung zu den weiteren Unterlagen erfolgt umgehend nach Eingang und Prüfung des Dokuments.

        TenneT TSO GmbH wird die von Ihnen eingereichten Unterlagen und die darin enthaltenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gemäß §5 Sektorenverordnung vertraulich behandeln.

        Abweichend von dem Hinweis in Ziffer II.1.6) ist aus technischen Gründen auf die Darstellung der Aufteilung in Lose in dieser Bekanntmachung verzichtet worden.

      5. Geschätzter Gesamtwert:
        Wert ohne MwSt.: 3 100 000.00 EUR
      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        77000000
      3. Erfüllungsort:
      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Im Rahmen der Herstellung der Höchstspannung-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) des SuedOstLink werden artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen benötigt. Es umfasst die folgende Teilabschnitte im SuedOstLink (Münchenreuth bis Isar):

        C1

        D1

        D2

        D3b

        Abweichend von dem Hinweis in Ziffer II.1.6) wird die Ausschreibung in 8 Lose aufgeteilt. Aus technischen Gründen ist auf die Darstellung der Aufteilung in Lose in dieser Bekanntmachung verzichtet worden.

      5. Zuschlagskriterien:
        Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2024-01-08
        Ende: 2026-12-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:

        Das Projekt SuedOstLink wird mit der Fördernummer INEA/CEF/ENER/M2017/1 509932 von der Europäischen Kommission (INEA - Innovation and Networks Executive Agency)

        in Teilen Bundesfachplanung und Planfeststellung gefördert.

        Die hier ausgeschriebene Leistung ist jedoch nicht Bestandteil der EU-Förderung.

      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Unternehmensorganisation:

        Der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat eine Darstellung der Unternehmensorganisation als Bestandteil seines Teilnahmeantrags einzureichen, die auch Hinweise auf das Geschäftsmodell enthält. Des Weiteren sollte diese Unternehmenspräsentation folgendes beinhalten:

        - Rechtsform des Bieters

        - Informationen über die Bietergemeinschaft sofern angedacht

        - Zahl eigener Mitarbeiter

        Zur Nachweisführung ist das Formblatt Anlage A4 zu verwenden und ein Handelsregisterauszug beizulegen.

        Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB

        Abgabe einer Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gem. §§123, 124 GWB nicht vorliegen.

        Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied des Konsortiums abzugeben.

        Bitte verwenden Sie das bereitgestellte Formblatt A7.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        • Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist. Der Bewerber hat in den letzten drei Geschäftsjahren durchschnittlich einen Umsatz mit leistungsspezifischen Aufträgen von mindestens 50.000 Euro pro Jahr nachzuweisen

        • Nachweis einer in Deutschland marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden mit mindestens folgenden Deckungssummen:

        - für Personenschäden 3,0 Mio. Euro

        - für sonstige Schäden (Sach- und / oder Vermögensschäden) 3,0 Mio. Euro

        Soweit diese nicht bereits vorliegt, ist eine Eigenerklärung abzugeben, eine solche Versicherung unmittelbar nach Erhalt des Zuschlages abzuschließen, für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten und eine entsprechende Bescheinigung unaufgefordert vorzulegen.

        Zur Nachweisführung ist das Formblatt Anlage A5 zu verwenden.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        (a) Referenzen

        Erfahrung mit vergleichbaren Aufgabenstellungen. Als vergleichbar gilt die Umsetzung von Artenschutzmaßnahmen als Subunternehmer.

        Die Eignung ist durch drei durchgeführte Projekte und/ oder noch laufende Projekte nachzuweisen.

        Die geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge sind in Form einer Liste der in den letzten sieben Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist erbrachten wesentlichen Leistungen, u.a. mit Angabe des Auftraggebers, der Hauptleistungsinhalte und der Bausumme sowie der Dauer des Projektes vorzulegen.

        Der entsprechende Abschnitt in Anlage A6 ist auszufüllen und gegebenenfalls um eigene Anlagen zu ergänzen.

        Anzugeben sind jeweils Ansprechpartner mit Telefonnummer der Firma, Ort, Länge, Auftragswert, geeignete Nachweise über die erfolgreiche Umsetzung, Hauptleistungsinhalte und Dauer. Es ist möglich, noch nicht vollständig abgeschlossene Projekte anzugeben, wenn ein Abschluss innerhalb der nächsten 12 Monate zu erwarten ist.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
      5. Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
      6. Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
      7. Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

        Falls sich verschiedene Bieter zu einem Konsortium zusammenschließen, wird vom Auftraggeber nur eine gesamtschuldnerische Haftung des Konsortiums akzeptiert. Darüber hinaus muss das Konsortium einen Konsortialführer benennen. Außerdem muss die genaue Konsortialkonstellation erläutert und die rechtliche Konstruktion dargestellt werden. Die in der Präqualifikation dargestellte Konsortialstruktur gilt als fest und darf im weiteren Verlauf nicht verändert werden.

        *** Für den Fall, dass der Bewerber/Bieter die Kapazitäten eines anderen Wirtschaftsteilnehmers (außerhalb des Konsortiums) in Anspruch nimmt (z. B. Konzernunternehmen), ist nachzuweisen, dass der andere Wirtschaftsteilnehmer im Auftragsfall entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe mit dem Bieter gesamtschuldnerisch haften wird.

    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-10-02
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      Falls sich verschiedene Bieter zu einem Konsortium zusammenschließen, wird vom Auftraggeber nur eine gesamtschuldnerische Haftung des Konsortiums akzeptiert. Darüber hinaus muss das Konsortium einen Konsortialführer benennen. Außerdem muss die genaue Konsortialkonstellation erläutert und die rechtliche Konstruktion dargestellt werden. Die in der Präqualifikation dargestellte Konsortialstruktur gilt als fest und darf im weiteren Verlauf nicht verändert werden.

      *** Für den Fall, dass der Bewerber/Bieter die Kapazitäten eines anderen Wirtschaftsteilnehmers (außerhalb des Konsortiums) in Anspruch nimmt (z. B. Konzernunternehmen), ist nachzuweisen, dass der andere Wirtschaftsteilnehmer im Auftragsfall entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe mit dem Bieter gesamtschuldnerisch haften wird.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
        Postfach 606
        Ansbach
        91511
        Germany
        Kontaktstelle(n): 91511
        Telefon: +49 981531277
        E-Mail: vergabekammer.nordbayern@regmfr.bayern.de
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Marktteilnehmer haben die Möglichkeit, eine von ihnen angenommene Verletzung von Vergabevorschriften mit einer Rüge und einem Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer zu beanstanden. Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:

        1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

        2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird zudem auf folgende Fristen hingewiesen:

        — ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 GWB),

        — die Unwirksamkeit eines Vertrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135Abs. 2 GWB)

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Marktteilnehmer haben die Möglichkeit, eine von ihnen angenommene Verletzung von Vergabevorschriften mit einer Rüge und einem Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer zu beanstanden. Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:

        1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

        2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird zudem auf folgende Fristen hingewiesen:

        — ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 GWB),

        — die Unwirksamkeit eines Vertrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135Abs. 2 GWB)

        Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
        Postfach 606
        Ansbach
        91511
        Germany
        Kontaktstelle(n): 91511
        Telefon: +49 981531277
        E-Mail: vergabekammer.nordbayern@regmfr.bayern.de
    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-09-01

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