Ausbildung in Fahrschulen Klasse D (6002525750-BAIUDBw DL II 6.2 EK PersDL) (Германия - Тендер #45800557) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: e-Vergabe Номер конкурса: 45800557 Дата публикации: 06-09-2023 Источник тендера: e-Vergabe |
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Veröffentlichungsdatum:06.09.2023 (vorläufig)
Teilnahme aktivieren bis:13.10.2023 08:00
Abgabefrist Angebot:13.10.2023 08:00
Geschäftszeichen:6002525750-BAIUDBw DL II 6.2 EK PersDL
Vergabestelle:Bundeswehrverwaltung
Letzte Änderung:06.09.2023 09:15
Meine e-VergabeDer Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Weitere Auskünfte erteilen/erteilt: die oben genannten Kontaktstellen. Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:an die oben genannten Kontaktstellen.
I.4) Art des öffentlichen AuftraggebersMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5) Haupttätigkeit(en)Verteidigung
Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags Bezeichnung:Ausbildung in Fahrschulen Klasse D
Referenznummer der Bekanntmachung:6002525750-BAIUDBw DL II 6.2 EK PersDL
II.1.2) CPV-Code Hauptteil:Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht (80400000)
II.1.3) Art des AuftragsDienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung6002525750-BAIUDBw DL II 6.2 EK PersDL
II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose:Ja
Angebote sind möglich für:alle Lose
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
II.2) Beschreibung Los 1 II.2.1) Bezeichnung von Los 1Leistungsfremdvergabe Erwerb Klasse "D"
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) Hauptteil:Ausbildung in Fahrschulen (80411000)
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code:Unna (DEA5C, NUTS 3)
Hauptort der Ausführung:Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
II.2.4) Beschreibung der BeschaffungIm Rahmen der Kraftfahrgrundausbildung (KfGA) werden Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer der Bundeswehr (KfBw) ausgebildet und durch die Prüforganisation der Bundeswehr (Bw) gemäß der Prüfungsrichtlinie der Bw1 geprüft.
Dadurch wird die sach- und zeitgerechte Verfügbarkeit von KfBw mit der
Dienstfahrerlaubnis (DFE) der Klasse D sichergestellt. Dabei entspricht die Definition der DFE Klasse D der Definition der allgemeinen Fahrerlaubnisklasse D gemäß § 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Ziel der KfGA ist die Ausbildung von KfBw mit der Befähigung zum verkehrsgerechten und sicheren Führen von Dienstfahrzeugen (DFzg) der DFE D sowie die Erziehung zur bzw. zum verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmerin und Verkehrsteilnehmer.
Die in der KfGA D erreichte Befähigung beeinflusst den Inhalt und Umfang der weiterführenden Kraftfahrfort- (KfFB) und -weiterbildung (KfWB), für die in der Regel keine hochqualifizierte Militärkraftfahrlehrerinnen der Bw bzw. Militärkraftfahrlehrer der Bw2 als Ausbilder/-in zur Verfügung stehen.
Durch den Auftragnehmer sollen in diesem Rahmen die Ausbildungsthemen gemäß Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) zur Erlangung der Prüfungsreife vermittelt und zusätzlich anteilig organisatorische Aufgaben wahrgenommen werden.
Der Leistungszeitraum beginnt am 01. Juli 2024 und umfasst 6 Jahre.
II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien:Preis
II.2.7) Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung Beginn:01.07.2024
Ende:30.06.2030
II.2.10) Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen:nein
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:nein
Los 2 II.2.1) Bezeichnung von Los 2Leistungsfremdvergabe Erwerb Klasse "D"
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) Hauptteil:Ausbildung in Fahrschulen (80411000)
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code:Unna (DEA5C, NUTS 3)
Hauptort der Ausführung:Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
II.2.4) Beschreibung der BeschaffungIm Rahmen der Kraftfahrgrundausbildung (KfGA) werden Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer der Bundeswehr (KfBw) ausgebildet und durch die Prüforganisation der Bundeswehr (Bw) gemäß der Prüfungsrichtlinie der Bw1 geprüft.
Dadurch wird die sach- und zeitgerechte Verfügbarkeit von KfBw mit der
Dienstfahrerlaubnis (DFE) der Klasse D sichergestellt. Dabei entspricht die Definition der DFE Klasse D der Definition der allgemeinen Fahrerlaubnisklasse D gemäß § 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Ziel der KfGA ist die Ausbildung von KfBw mit der Befähigung zum verkehrsgerechten und sicheren Führen von Dienstfahrzeugen (DFzg) der DFE D sowie die Erziehung zur bzw. zum verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmerin und Verkehrsteilnehmer.
Die in der KfGA D erreichte Befähigung beeinflusst den Inhalt und Umfang der weiterführenden Kraftfahrfort- (KfFB) und -weiterbildung (KfWB), für die in der Regel keine hochqualifizierte Militärkraftfahrlehrerinnen der Bw bzw. Militärkraftfahrlehrer der Bw2 als Ausbilder/-in zur Verfügung stehen.
Durch den Auftragnehmer sollen in diesem Rahmen die Ausbildungsthemen gemäß Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) zur Erlangung der Prüfungsreife vermittelt und zusätzlich anteilig organisatorische Aufgaben wahrgenommen werden.
Der Leistungszeitraum beginnt am 01. Juli 2024 und umfasst 6 Jahre.
II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien:Preis
II.2.7) Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung Beginn:01.07.2024
Ende:30.06.2030
II.2.10) Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen:nein
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Teilnahmebedingungen III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen- Eigenerklaerung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- Eigenerklaerung Russland-Sanktionen
III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen- Erklärung zur Mehrwertsteuer
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen- Eigenerklaerung Nachhaltigkeit
- Nachweis des Besitzes einer wirksamen Fahrschulerlaubnis Klasse DE gemäß Fahrlehrergesetz
- Nachweis der Fahrlehrerlaubnis in der Fahrlehrerlaubnisklasse DE gemäß
§ 1 Fahrlehrergesetz von mindestens 4 Fahrlehrerinnen bzw. Fahrlehrern
- Nachweis über das Vorliegen von mindestens 3 Ausbildungs- und Prüfungsfahrzeugen sowie schnell verfügbare Ersatzfahrzeuge
- Nachweis, dass die eingesetzten Lehrmittel § 4 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz entsprechen
- Formlose Zusicherung, dass bei Vertragsbeginn mindestens 12 Theorietrainier auch nach Dienstschluss durch den Bieter bereitgestellt werden können
- Vorlage einer Bestätigung von der nach jeweiligem Landesrecht zuständigen Behörde gem. Anlage 2 zu § 3 Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz, dass in dem Unterrichtsraum bzw. den Unterrichtsräumen mindestens 6 Fahrschüler gleichzeitig unterrichtet werden dürfen
- Formlose Zusicherung, dass der aufgezeigte Bedarf, inklusive steigender Bedarfsschwankungen von bis zu 30 % an dem Standort Unna durch den Bieter übernommen und damit den steigenden personellen (Fahrlehrer), materiellen (Ausbildungs- Prüfungsfahrzeuge und Ausbildungsmittel) und infrastrukturellen (U-Raum) Forderungen Rechnung getragen wird
- Nachweis, dass sich der Leistungsort der theoretischen Ausbildung im Einzugsbereich des jeweiligen Kraftfahrausbildungszentrums gemäß Anlage 4.2 der Leistungsbeschreibung befindet (d.h. nicht mehr als 25 Minuten Fahrzeit zur Ausbildungseinrichtung des Bieters)
- Zusicherung der Einhaltung der Vorgaben bzgl. der Anzahl der Mindestausbildungsstunden
- Eigenerklärung, dass die eingesetzten Fahrlehrer/innen die Muttersprachlichkeit Deutsch oder Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau B1 nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen besitzen
Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) VerfahrensartOffenes Verfahren
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung.Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 2
Bei Rahmenvereinbarungen - Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:Gemäß § 21 Abs. 6 VgV darf die Laufzeit einer Rahmenvereinbarung höchstens vier Jahre betragen, es sei denn, es liegt ein im Gegenstand der Rahmenvereinbarung begründeter Sonderfall vor.
Gemäß § 65 Abs. 2 VgV darf die Laufzeit einer Rahmenvereinbarung abweichend von § 21 Abs. 6 VgV höchstens sechs Jahre betragen, es sei denn, es liegt ein im Gegenstand der Rahmenvereinbarung begründeter Sonderfall vor
Im Hinblick auf personenbezogene Dienstleistungen (Ausbildung von Fahrschülern) liegt ein abweichender Sonderfall im Sinne des Artikels 33 Abs. 1 Unterabsatz 3 der Richtlinie 2014/24/EU vor. Die Abweichung liegt im Rahmen der von Artikel 76 Abs. 1 der Richtlinie 2014/24/EU vorgesehen Verfahrensgestaltung durch die Mitgliedstaaten im Bereich der sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen.
Quelle: Anhang XIV zu RL 2014/24/EU Dienstleistungen nach Artikel 74
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen:nein
IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag:13.10.2023
Ortszeit:08:00
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können31.01.2024
IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag:13.10.2023
Ortszeit:08:05
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des AuftragsDies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2) Angaben zu elektronischen ArbeitsabläufenAufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3) Zusätzliche AngabenDie zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf bereit.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Postanschrift: Villemomblerstraße 76 Postleitzahl: 53123 Ort: Bonn Land: Deutschland (DE) Telefon: +49 2289499-0 Fax: +49 2289499-163 E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
§ 135 Unwirksamkeit
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
30.08.2023
Ausschreibungsunterlagen einsehen PDF XML XVergabe GUID: d18aa6b1-90fa-4b2a-bd35-7dfec819b7e3 Link zu dieser Bekanntmachung: SeitenfunktionenDie e-Vergabe nutzt zum Speichern von Onlineaktivitäten und Informationen Sitzungs-IDs (auch Session-IDs genannt), die in der Regel in Cookies gespeichert werden. Diese sind erforderlich zur zusammenhängenden Kommunikation zwischen Webbrowser und Webserver. Durch Anklicken der Schaltfläche wird Ihre aktuelle Sitzung beendet, die Verbindungsdaten dieser Sitzung werden gelöscht und es wird eine neue Sitzung eröffnet. Alternativ wird Ihre Sitzung nach einstündiger Inaktivität automatisch beendet.