Ausbildung in Fahrschulen Klasse B (6002525771-BAIUDBw DL II 6.2 EK PersDL) (Германия - Тендер #45800556) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: e-Vergabe Номер конкурса: 45800556 Дата публикации: 06-09-2023 Источник тендера: e-Vergabe |
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Veröffentlichungsdatum:06.09.2023 (vorläufig)
Teilnahme aktivieren bis:13.10.2023 08:00
Abgabefrist Angebot:13.10.2023 08:00
Geschäftszeichen:6002525771-BAIUDBw DL II 6.2 EK PersDL
Vergabestelle:Bundeswehrverwaltung
Letzte Änderung:06.09.2023 09:15
Meine e-VergabeDer Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Weitere Auskünfte erteilen/erteilt: die oben genannten Kontaktstellen. Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:an die oben genannten Kontaktstellen.
I.4) Art des öffentlichen AuftraggebersMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5) Haupttätigkeit(en)Verteidigung
Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags Bezeichnung:Ausbildung in Fahrschulen Klasse B
Referenznummer der Bekanntmachung:6002525771-BAIUDBw DL II 6.2 EK PersDL
II.1.2) CPV-Code Hauptteil:Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht (80400000)
II.1.3) Art des AuftragsDienstleistungen
II.1.3) Art des AuftragsDienstleistungen
II.1.4) Kurze BeschreibungErwerb der Dienstfahrerlaubnis Klasse B der Bundeswehr
II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose:Ja
Angebote sind möglich für:alle Lose
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
II.2) Beschreibung Los 1 II.2.1) Bezeichnung von Los 1Leistungsfremdvergabe Erwerb Klasse B
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) Hauptteil:Ausbildung in Fahrschulen (80411000)
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code:Städteregion Aachen (DEA2D, NUTS 3)
Hauptort der Ausführung:Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
II.2.4) Beschreibung der BeschaffungIm Rahmen der Kraftfahrgrundausbildung (KfGA) werden Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer der Bundeswehr (KfBw) ausgebildet und durch die Prüforganisation der Bundeswehr (Bw) gemäß der Prüfungsrichtlinie der Bw1 geprüft.
Dadurch wird die sach- und zeitgerechte Verfügbarkeit von KfBw mit der
Dienstfahrerlaubnis (DFE) der Klasse B sichergestellt. Dabei entspricht die Definition der DFE Klasse B der Definition der allgemeinen Fahrerlaubnisklasse B gemäß § 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Ziel der KfGA ist die Ausbildung von KfBw mit der Befähigung zum verkehrsgerechten und sicheren Führen von Dienstfahrzeugen (DFzg) der DFE B sowie die Erziehung zur bzw. zum verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmerin und Verkehrsteilnehmer.
Die in der KfGA B erreichte Befähigung beeinflusst den Inhalt und Umfang der weiterführenden Kraftfahrfort- (KfFB) und -weiterbildung (KfWB), für die in der Regel keine hochqualifizierte Fahrlehrerinnen der Bw bzw. Fahrlehrer der Bw als Ausbilder/-in zur Verfügung stehen. Die KfGA B bildet zudem den Ausgangspunkt für eine Erweiterung der DFE in der KfGA.
Durch den Auftragnehmer sollen in diesem Rahmen die Ausbildungsthemen gemäß Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) zur Erlangung der Prüfungsreife vermittelt und zusätzlich anteilig organisatorische Aufgaben wahrgenommen werden.
Der Leistungszeitraum beginnt am 01. Juli 2024 und umfasst 6 Jahre.
II.2.7) Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung Beginn:01.07.2024
Ende:30.06.2030
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:nein
Los 2 II.2.1) Bezeichnung von Los 2Leistungsfremdvergabe Erwerb Klasse B
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) Hauptteil:Ausbildung in Fahrschulen (80411000)
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code:Alb-Donau-Kreis (DE145, NUTS 3)
Hauptort der Ausführung:Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
II.2.4) Beschreibung der BeschaffungIm Rahmen der Kraftfahrgrundausbildung (KfGA) werden Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer der Bundeswehr (KfBw) ausgebildet und durch die Prüforganisation der Bundeswehr (Bw) gemäß der Prüfungsrichtlinie der Bw1 geprüft.
Dadurch wird die sach- und zeitgerechte Verfügbarkeit von KfBw mit der
Dienstfahrerlaubnis (DFE) der Klasse B sichergestellt. Dabei entspricht die Definition der DFE Klasse B der Definition der allgemeinen Fahrerlaubnisklasse B gemäß § 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Ziel der KfGA ist die Ausbildung von KfBw mit der Befähigung zum verkehrsgerechten und sicheren Führen von Dienstfahrzeugen (DFzg) der DFE B sowie die Erziehung zur bzw. zum verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmerin und Verkehrsteilnehmer.
Die in der KfGA B erreichte Befähigung beeinflusst den Inhalt und Umfang der weiterführenden Kraftfahrfort- (KfFB) und -weiterbildung (KfWB), für die in der Regel keine hochqualifizierte Fahrlehrerinnen der Bw bzw. Fahrlehrer der Bw als Ausbilder/-in zur Verfügung stehen. Die KfGA B bildet zudem den Ausgangspunkt für eine Erweiterung der DFE in der KfGA.
Durch den Auftragnehmer sollen in diesem Rahmen die Ausbildungsthemen gemäß Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) zur Erlangung der Prüfungsreife vermittelt und zusätzlich anteilig organisatorische Aufgaben wahrgenommen werden.
Der Leistungszeitraum beginnt am 01. Juli 2024 und umfasst 6 Jahre.
II.2.7) Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung Beginn:01.07.2024
Ende:30.06.2030
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:nein
Los 3 II.2.1) Bezeichnung von Los 3Leistungsfremdvergabe Erwerb Klasse B
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) Hauptteil:Ausbildung in Fahrschulen (80411000)
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code:Leipzig (DED52, NUTS 3)
Hauptort der Ausführung:Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
II.2.4) Beschreibung der BeschaffungIm Rahmen der Kraftfahrgrundausbildung (KfGA) werden Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer der Bundeswehr (KfBw) ausgebildet und durch die Prüforganisation der Bundeswehr (Bw) gemäß der Prüfungsrichtlinie der Bw1 geprüft.
Dadurch wird die sach- und zeitgerechte Verfügbarkeit von KfBw mit der
Dienstfahrerlaubnis (DFE) der Klasse B sichergestellt. Dabei entspricht die Definition der DFE Klasse B der Definition der allgemeinen Fahrerlaubnisklasse B gemäß § 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Ziel der KfGA ist die Ausbildung von KfBw mit der Befähigung zum verkehrsgerechten und sicheren Führen von Dienstfahrzeugen (DFzg) der DFE B sowie die Erziehung zur bzw. zum verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmerin und Verkehrsteilnehmer.
Die in der KfGA B erreichte Befähigung beeinflusst den Inhalt und Umfang der weiterführenden Kraftfahrfort- (KfFB) und -weiterbildung (KfWB), für die in der Regel keine hochqualifizierte Fahrlehrerinnen der Bw bzw. Fahrlehrer der Bw als Ausbilder/-in zur Verfügung stehen. Die KfGA B bildet zudem den Ausgangspunkt für eine Erweiterung der DFE in der KfGA.
Durch den Auftragnehmer sollen in diesem Rahmen die Ausbildungsthemen gemäß Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) zur Erlangung der Prüfungsreife vermittelt und zusätzlich anteilig organisatorische Aufgaben wahrgenommen werden.
Der Leistungszeitraum beginnt am 01. Juli 2024 und umfasst 6 Jahre.
II.2.7) Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung Beginn:01.07.2024
Ende:30.06.2030
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:nein
Los 4 II.2.1) Bezeichnung von Los 4Leistungsfremdvergabe Erwerb Klasse B
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) Hauptteil:Ausbildung in Fahrschulen (80411000)
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code:Lüneburg, Landkreis (DE935, NUTS 3)
Hauptort der Ausführung:Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
II.2.4) Beschreibung der BeschaffungIm Rahmen der Kraftfahrgrundausbildung (KfGA) werden Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer der Bundeswehr (KfBw) ausgebildet und durch die Prüforganisation der Bundeswehr (Bw) gemäß der Prüfungsrichtlinie der Bw1 geprüft.
Dadurch wird die sach- und zeitgerechte Verfügbarkeit von KfBw mit der
Dienstfahrerlaubnis (DFE) der Klasse B sichergestellt. Dabei entspricht die Definition der DFE Klasse B der Definition der allgemeinen Fahrerlaubnisklasse B gemäß § 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Ziel der KfGA ist die Ausbildung von KfBw mit der Befähigung zum verkehrsgerechten und sicheren Führen von Dienstfahrzeugen (DFzg) der DFE B sowie die Erziehung zur bzw. zum verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmerin und Verkehrsteilnehmer.
Die in der KfGA B erreichte Befähigung beeinflusst den Inhalt und Umfang der weiterführenden Kraftfahrfort- (KfFB) und -weiterbildung (KfWB), für die in der Regel keine hochqualifizierte Fahrlehrerinnen der Bw bzw. Fahrlehrer der Bw als Ausbilder/-in zur Verfügung stehen. Die KfGA B bildet zudem den Ausgangspunkt für eine Erweiterung der DFE in der KfGA.
Durch den Auftragnehmer sollen in diesem Rahmen die Ausbildungsthemen gemäß Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) zur Erlangung der Prüfungsreife vermittelt und zusätzlich anteilig organisatorische Aufgaben wahrgenommen werden.
Der Leistungszeitraum beginnt am 01. Juli 2024 und umfasst 6 Jahre.
II.2.7) Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung Beginn:01.07.2024
Ende:30.06.2030
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:nein
Los 5 II.2.1) Bezeichnung von Los 5Leistungsfremdvergabe Erwerb Klasse B
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) Hauptteil:Ausbildung in Fahrschulen (80411000)
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code:München, Landkreis (DE21H, NUTS 3)
Hauptort der Ausführung:Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
II.2.4) Beschreibung der BeschaffungIm Rahmen der Kraftfahrgrundausbildung (KfGA) werden Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer der Bundeswehr (KfBw) ausgebildet und durch die Prüforganisation der Bundeswehr (Bw) gemäß der Prüfungsrichtlinie der Bw1 geprüft.
Dadurch wird die sach- und zeitgerechte Verfügbarkeit von KfBw mit der
Dienstfahrerlaubnis (DFE) der Klasse B sichergestellt. Dabei entspricht die Definition der DFE Klasse B der Definition der allgemeinen Fahrerlaubnisklasse B gemäß § 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Ziel der KfGA ist die Ausbildung von KfBw mit der Befähigung zum verkehrsgerechten und sicheren Führen von Dienstfahrzeugen (DFzg) der DFE B sowie die Erziehung zur bzw. zum verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmerin und Verkehrsteilnehmer.
Die in der KfGA B erreichte Befähigung beeinflusst den Inhalt und Umfang der weiterführenden Kraftfahrfort- (KfFB) und -weiterbildung (KfWB), für die in der Regel keine hochqualifizierte Fahrlehrerinnen der Bw bzw. Fahrlehrer der Bw als Ausbilder/-in zur Verfügung stehen. Die KfGA B bildet zudem den Ausgangspunkt für eine Erweiterung der DFE in der KfGA.
Durch den Auftragnehmer sollen in diesem Rahmen die Ausbildungsthemen gemäß Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) zur Erlangung der Prüfungsreife vermittelt und zusätzlich anteilig organisatorische Aufgaben wahrgenommen werden.
Der Leistungszeitraum beginnt am 01. Juli 2024 und umfasst 6 Jahre.
II.2.7) Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung Beginn:01.07.2024
Ende:30.06.2030
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:nein
Los 6 II.2.1) Bezeichnung von Los 6Leistungsfremdvergabe Erwerb Klasse B
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) Hauptteil:Ausbildung in Fahrschulen (80411000)
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code:Oldenburg, Landkreis (DE94D, NUTS 3)
Hauptort der Ausführung:Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
II.2.4) Beschreibung der BeschaffungIm Rahmen der Kraftfahrgrundausbildung (KfGA) werden Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer der Bundeswehr (KfBw) ausgebildet und durch die Prüforganisation der Bundeswehr (Bw) gemäß der Prüfungsrichtlinie der Bw1 geprüft.
Dadurch wird die sach- und zeitgerechte Verfügbarkeit von KfBw mit der
Dienstfahrerlaubnis (DFE) der Klasse B sichergestellt. Dabei entspricht die Definition der DFE Klasse B der Definition der allgemeinen Fahrerlaubnisklasse B gemäß § 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Ziel der KfGA ist die Ausbildung von KfBw mit der Befähigung zum verkehrsgerechten und sicheren Führen von Dienstfahrzeugen (DFzg) der DFE B sowie die Erziehung zur bzw. zum verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmerin und Verkehrsteilnehmer.
Die in der KfGA B erreichte Befähigung beeinflusst den Inhalt und Umfang der weiterführenden Kraftfahrfort- (KfFB) und -weiterbildung (KfWB), für die in der Regel keine hochqualifizierte Fahrlehrerinnen der Bw bzw. Fahrlehrer der Bw als Ausbilder/-in zur Verfügung stehen. Die KfGA B bildet zudem den Ausgangspunkt für eine Erweiterung der DFE in der KfGA.
Durch den Auftragnehmer sollen in diesem Rahmen die Ausbildungsthemen gemäß Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) zur Erlangung der Prüfungsreife vermittelt und zusätzlich anteilig organisatorische Aufgaben wahrgenommen werden.
Der Leistungszeitraum beginnt am 01. Juli 2024 und umfasst 6 Jahre.
II.2.7) Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung Beginn:01.07.2024
Ende:30.06.2030
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:nein
Los 7 II.2.1) Bezeichnung von Los 7Leistungsfremdvergabe Erwerb Klasse B
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) Hauptteil:Ausbildung in Fahrschulen (80411000)
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code:Potsdam-Mittelmark (DE40E, NUTS 3)
Hauptort der Ausführung:Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
II.2.4) Beschreibung der BeschaffungIm Rahmen der Kraftfahrgrundausbildung (KfGA) werden Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer der Bundeswehr (KfBw) ausgebildet und durch die Prüforganisation der Bundeswehr (Bw) gemäß der Prüfungsrichtlinie der Bw1 geprüft.
Dadurch wird die sach- und zeitgerechte Verfügbarkeit von KfBw mit der
Dienstfahrerlaubnis (DFE) der Klasse B sichergestellt. Dabei entspricht die Definition der DFE Klasse B der Definition der allgemeinen Fahrerlaubnisklasse B gemäß § 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Ziel der KfGA ist die Ausbildung von KfBw mit der Befähigung zum verkehrsgerechten und sicheren Führen von Dienstfahrzeugen (DFzg) der DFE B sowie die Erziehung zur bzw. zum verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmerin und Verkehrsteilnehmer.
Die in der KfGA B erreichte Befähigung beeinflusst den Inhalt und Umfang der weiterführenden Kraftfahrfort- (KfFB) und -weiterbildung (KfWB), für die in der Regel keine hochqualifizierte Fahrlehrerinnen der Bw bzw. Fahrlehrer der Bw als Ausbilder/-in zur Verfügung stehen. Die KfGA B bildet zudem den Ausgangspunkt für eine Erweiterung der DFE in der KfGA.
Durch den Auftragnehmer sollen in diesem Rahmen die Ausbildungsthemen gemäß Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) zur Erlangung der Prüfungsreife vermittelt und zusätzlich anteilig organisatorische Aufgaben wahrgenommen werden.
Der Leistungszeitraum beginnt am 01. Juli 2024 und umfasst 6 Jahre.
II.2.7) Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung Beginn:01.07.2024
Ende:30.06.2030
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:nein
Los 8 II.2.1) Bezeichnung von Los 8Leistungsfremdvergabe Erwerb Klasse B
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) Hauptteil:Ausbildung in Fahrschulen (80411000)
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code:Unna (DEA5C, NUTS 3)
Hauptort der Ausführung:Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
II.2.4) Beschreibung der BeschaffungIm Rahmen der Kraftfahrgrundausbildung (KfGA) werden Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer der Bundeswehr (KfBw) ausgebildet und durch die Prüforganisation der Bundeswehr (Bw) gemäß der Prüfungsrichtlinie der Bw1 geprüft.
Dadurch wird die sach- und zeitgerechte Verfügbarkeit von KfBw mit der
Dienstfahrerlaubnis (DFE) der Klasse B sichergestellt. Dabei entspricht die Definition der DFE Klasse B der Definition der allgemeinen Fahrerlaubnisklasse B gemäß § 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Ziel der KfGA ist die Ausbildung von KfBw mit der Befähigung zum verkehrsgerechten und sicheren Führen von Dienstfahrzeugen (DFzg) der DFE B sowie die Erziehung zur bzw. zum verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmerin und Verkehrsteilnehmer.
Die in der KfGA B erreichte Befähigung beeinflusst den Inhalt und Umfang der weiterführenden Kraftfahrfort- (KfFB) und -weiterbildung (KfWB), für die in der Regel keine hochqualifizierte Fahrlehrerinnen der Bw bzw. Fahrlehrer der Bw als Ausbilder/-in zur Verfügung stehen. Die KfGA B bildet zudem den Ausgangspunkt für eine Erweiterung der DFE in der KfGA.
Durch den Auftragnehmer sollen in diesem Rahmen die Ausbildungsthemen gemäß Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) zur Erlangung der Prüfungsreife vermittelt und zusätzlich anteilig organisatorische Aufgaben wahrgenommen werden.
Der Leistungszeitraum beginnt am 01. Juli 2024 und umfasst 6 Jahre.
II.2.7) Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung Beginn:01.07.2024
Ende:30.06.2030
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:nein
Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) VerfahrensartOffenes Verfahren
IV.1.3) Angaben zur RahmenvereinbarungDie Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung.
Bei Rahmenvereinbarungen - Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung sechs Jahre übersteigt:Die Rahmenvereinbarung soll über sechs Jahre geschlossen werden (Ausnahmetatbestand gem. § 65 Abs. 2 VgV)
IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag:13.10.2023
Ortszeit:08:00
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenAufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3) Zusätzliche AngabenDie zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf bereit.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Postanschrift: Villemomblerstraße 76 Postleitzahl: 53123 Ort: Bonn Land: Deutschland (DE) Telefon: +49 2289499-0 Fax: +49 2289499-163 E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
§ 135 Unwirksamkeit
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
31.08.2023
Ausschreibungsunterlagen einsehen PDF XML XVergabe GUID: 8c7a4eae-b7c8-4a4a-821c-a57e077d1d21 Link zu dieser Bekanntmachung: SeitenfunktionenDie e-Vergabe nutzt zum Speichern von Onlineaktivitäten und Informationen Sitzungs-IDs (auch Session-IDs genannt), die in der Regel in Cookies gespeichert werden. Diese sind erforderlich zur zusammenhängenden Kommunikation zwischen Webbrowser und Webserver. Durch Anklicken der Schaltfläche wird Ihre aktuelle Sitzung beendet, die Verbindungsdaten dieser Sitzung werden gelöscht und es wird eine neue Sitzung eröffnet. Alternativ wird Ihre Sitzung nach einstündiger Inaktivität automatisch beendet.