Financial leasing services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45786550) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Kliniken Ostallgäu-Kaufbeuren AöR Номер конкурса: 45786550 Дата публикации: 05-09-2023 Сумма контракта: 52 476 286 (Российский рубль) Цена оригинальная: 889 000 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Ausschreibung eines Rahmenvertrages Fahrradleasing
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-002Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings gemäß TV-Fahrradleasing und des landesbezirklichen Tarifvertrages TV-Fahrradleasing-Ärzte/Bayern für die Beschäftigten der Kliniken Ostallgäu-Kaufbeuren AöR.
Siehe die detaillierten Ausführungen im Leistungsverzeichnis.
Kaufbeuren, DE
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings gemäß TV-Fahrradleasing und des landesbezirklichen Tarifvertrages TV-Fahrradleasing-Ärzte/Bayern für die Beschäftigten der Kliniken Ostallgäu-Kaufbeuren AöR.
Siehe die detaillierten Ausführungen im Leistungsverzeichnis.
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Möglicherweise geforderte Mindeststandards:-
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Kaufbeuren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.