Urban planning and landscape architectural services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45786289) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Gemeinde Haar Номер конкурса: 45786289 Дата публикации: 05-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Deutschland-Haar: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
2023/S 170-533849
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener Realisierungswettbewerb mit Ideenteil "Entwicklungen in der Ortsmitte Haar - Leibstraße"
Die Leibstraße stellt als Teil der lebendigen Ortsmitte die zentrale Einkaufslage und einen wichtigen Treffpunkt der Gemeinde Haar dar. Um diese Funktionen zukunftsfähig zu erhalten und zu stärken soll der Straßenraum aufgewertet werden. Ziel ist die Sicherung des Einzelhandels und der Gastronomie, die Verbesserung der Aufenthaltsqualität sowie die sichere Nutzung des Straßenraums für alle Verkehrsteilnehmer.
Abschnitt IV: Verfahren
Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten wurden gemäß nachfolgend aufgeführten Gesichtspunkten beurteilt. Die Beurteilung erfolgte durchgängig nach einheitlichen Maßstäben vorbehaltlich Gewichtung oder geringfügiger Veränderungen durch das Preisgericht aus den Erkenntnissen der Wettbewerbsarbeiten:
- Leitidee, räumliche Qualität und Aufenthaltsqualität
- Qualität des Gesamtkonzeptes (Funktionen) und der Gestaltung
- Qualität und Nutzbarkeit der Freiräume und Verkehrsflächen
- Berücksichtigung der Nutzungsanforderungen, - angebote und Funktionalität
- Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit hinsichtlich Bauunterhalt und der Folgekosten
- Berücksichtigung der Auswirkungen des Klimawandels
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.