Erection of railings (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45786176) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Markt Ergolding Номер конкурса: 45786176 Дата публикации: 05-09-2023 Сумма контракта: 19 479 386 (Российский рубль) Цена оригинальная: 330 000 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Kommunaler Wohnungsbau Bargrabenstraße - Schlosserarbeiten Außengeländer
Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/01.01.21.01Schlosserarbeiten - Außengeländer
Neubau von 70 Wohneinheiten, einer Tagespflege, einer Sozialstation, Gemeinschaftsflächen und einer eingeschoßigen Tiefgarage in Ziegel- und Stahlbetonbauweise.
ca. 166 m Laubenganggeländer
ca. 110 m Gitterrostabdeckungen
ca. 9500 Stück feststehende Sonnenschutzlamellen
ca. 210 m Geländer
gemäß Auftragsunterlagen
Markt ErgoldingLindenstraße 2584030 ErgoldingDeutschland
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:Keine Bewerber zugelassen. Elektronische Angebotseröffnung.
Keine Bewerber zugelassen. Elektronische Angebotseröffnung.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig gem § 160
Abs. 3
GWB soweit:
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig gem § 160
Abs. 3
GWB soweit:
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Vergabekammer Südbayern - Regierung Oberbayern