Lift-maintenance services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45786173) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Sprinkenhof GmbH Номер конкурса: 45786173 Дата публикации: 05-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Dienstleistungen Liftmanagement
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_SpriG_VS_LiftmanagementIn den unterschiedlichen Portfolien der Sprinkenhof GmbH wird eine Vielzahl an Aufzugsanlagen betrieben.
Diese umfänglich zu betreuen, bedeutet neben der regelhaften Ausführung von erforderlichen Prüfungen
durch die zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS), Aufzuugswärter-Kontrolle duch befähigte Person und den
festgelegten Wartungen durch Aufzugsfirmen auch die Beseitigung von -Betriebsstörunngen und
Durchführung der laufenden Instandsetzungen.
Um den Verkehrssicherungspflichten und den besonderen technischen Bedingungen der Instandhaltung von
Aufzugsanlagen gerecht zu werden, wird das Liftmanagement mit einem Dienstleister umgesetzt.
Im Vordergrund steht dabei neben der Verkehrssicherungspflicht, die Bündelung der Synergien, Ermittlung
von Kostenersparnissen, Definition der Erfordernisse vereinzelter Maßnahmen und ein vollumfänglicher
Dienstleister, der das Liftmanagement organisiert, begleitet und optimiert.
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/563bd3af-d6c5-4b27-aea3-2a6f3001f2f1
muss es heißen:Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/b2da34ba-3673-427a-9c11-758c2e6cabf2
Abschnitt Nummer: II.2.14)Die AG weist darauf hin, dass der Marktteilnehmer Hundt Consult GmbH derzeit mit den Dienstleistungen für das Liftmanagement beauftragt ist. Sollte sich dieser Marktteilnehmer an dem vorliegenden Vergabeverfahren beteiligen, beabsichtigt die AG nicht, diesen auszuschließen.
Sofern der im Vorwege bereits tätig gewordene Marktteilnehmer ein Angebot einreicht, wird das von diesem Marktteilnehmer angebotene Pauschalhonorar für die Erfassung der Bestandsdaten (Position 0.10 des LV) zur Vermeidung jeglicher Wettbewerbsverzerrung wie folgt gewertet: Für die Wertung wird hier der durchschnittliche Betrag der von den übrigen Bietern angebotenen Pauschalhonorare für die Bestandsdatenerfassung (Position 0.10 des LV) angenommen. Sollte der Angebotsbetrag des bereits tätig gewordenen Marktteilnehmers für die Bestandsdatenerfassung (Position 0.10 des LV) höher ausfallen als der Durchschnittsbetrag, wird das angebotene Pauschalhonorar des bereits tätig gewordenen Marktteilnehmers für die Bestandsdatenerfassung (Position 0.10 des LV) gewertet.
muss es heißen:Die AG weist darauf hin, dass der Marktteilnehmer Hundt Consult GmbH derzeit mit den Dienstleistungen für das Liftmanagement beauftragt ist. Sollte sich dieser Marktteilnehmer an dem vorliegenden Vergabeverfahren beteiligen, beabsichtigt die AG nicht, diesen auszuschließen.
Sofern der im Vorwege bereits tätig gewordene Marktteilnehmer ein Angebot einreicht, wird das von diesem Marktteilnehmer angebotene Pauschalhonorar für die Erfassung der Bestandsdaten (Position 0.10 des LV) zur Vermeidung jeglicher Wettbewerbsverzerrung wie folgt gewertet: Für die Wertung wird hier der durchschnittliche Betrag der von den übrigen Bietern angebotenen Pauschalhonorare für die Bestandsdatenerfassung (Position 0.10 des LV) angenommen. Sollte der Angebotsbetrag des bereits tätig gewordenen Marktteilnehmers für die Bestandsdatenerfassung (Position 0.10 des LV) höher ausfallen als der Durchschnittsbetrag, wird das angebotene Pauschalhonorar des bereits tätig gewordenen Marktteilnehmers für die Bestandsdatenerfassung (Position 0.10 des LV) gewertet.
Unvereinbarkeit
Die zu vergebende Leistung beinhaltet die Kontrolle und die Bewertung von Wartungs-, In-standhaltungs- und/ oder Errichtungsleistungen im Bereich Aufzüge. Es besteht daher zur Meidung von Interessenkonflikten eine Unvereinbarkeit der Leistungsvergabe an Unternehmen, die bereits durch die Auftraggeberin oder die weiteren Abrufberechtigten mit Wartungs-, Instand-haltungs- und/ oder Errichtungsleistungen im Bereich Aufzüge beauftragt sind. Die Unvereinbarkeit gilt auch für verbundene Unternehmen i. S. d. § 271 Abs. 2 HGB. Besteht seitens eines Bieters eine solche Beauftragung, führt dies zum Ausschluss im o.g. Vergabeverfahren.