Central-heating installation work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45785887) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Schongau Номер конкурса: 45785887 Дата публикации: 05-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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VE 013 Heizungsinstallation, Generalsanierung der Mittelschule Schongau
Referenznummer der Bekanntmachung: VE 013Heizungsinstallation im Rahmen der Generalsanierung der Mittelschule Schongau
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Neubau / Sanierung:
- Fernwärmestation 320 kW, 3 Heizkreise
- Fußbodenheizung EG: 2.300 m² Klettboard, 14.500 m Rohr, 14 Hkr-Verteiler
- Röhrenradiatoren 1.+2.OG: 56 Stück
- Heizungs-Rohrleitungen schwarz und C-St. DN 15 – DN 100: 1.700 m
Angebotsöffnung elektronisch
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.