Engineering services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45785489) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Gemeinde Baienfurt Номер конкурса: 45785489 Дата публикации: 05-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Neubau Sportheim Achperle in Baienfurt
Das bestehende, nicht mehr zeitgemäß nutzbare, Sportheim soll durch einen Neubau in einem neuen Baufeld ersetzt werden. Der Ersatzneubau wird nahezu außerhalb der Überschwemmungsgebietes (HQ100) in der Nähe des bisherigen Sportheims liegen. Das Gebäude soll gemeinschaftlich von den bei den Vereinen SG Fußball und SG Tennis genutzt werden und gleichzeitig ein neuer Treffpunkt für die Gemeinde Baienfurt darstellen. Die beiden mitgliederstarken Vereine mit aktiver Jugendarbeit planen das Gebäude gemeinsam zu nutzen. Des Weiteren ist für den Turnverein ein Besprechungsraum vorgesehen. Das neue Sportheim soll zwischen den Sportplätzen des SG Fussball und des SG Tennis platziert werden und somit Mittelpunkt der umliegenden Sportlandschaft werden. Die Maßnahme weist eine BGF von ca. 1.395 m² auf.
Die voraussichtlichen Brutto-Bauksoten (KGR 300 und 400) betragen ca. 3.570.000 Mio. Euro.
Breite Straße in Baienfurt
1. Gegenstand und Ziel des Verfahrens:
Vergabe von Leistungen für die Tragwerksplanung nach HOAI 2021 Teil 4 Abschnitt 1,
Leistungsphasen 4 bis 6 sowie 8 gemäß § 49 ff. HOAI. Die Leistungsphasen 1 - 3 wurden durch einen Dritten erstellt.
2. Verfahrensablauf:
Das VgV-Verfahren gliedert sich in 2 Stufen: In der 1. Stufe werden Ingenieurbüros anhand der im Teilnahmeantrag aufgeführten Auswahlkriterien zur Teilnahme an den Verhandlungsgesprächen ausgewählt. Hierzu sind geforderte Ausschluss-, Auswahl- und Eignungskriterien zu erbringen und nachzuweisen (siehe Abschnitt III.1 und Teilnahmeunterlagen). Die für die 2. Stufe ausgewählten Bieter werden zur Teilnahme an den Bietergesprächen eingeladen. In diesem dürfen sich alle Bieter beim Auftraggeber persönlich vorstellen. Die für die 2. Phase eingeladenen Bieter erhalten die vom Auftraggeber freigegebene Entwurfsplanung zur Einarbeitung. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches nach Wertung der Zuschlagskriterien (siehe Abschnitt II.2.5 und Vergabeunterlagen) insgesamt die höchste Punktzahl erreichen kann.
3. Beauftragung:
Die Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit der Projektgenehmigung durch den Gemeinderat der Gemeinde Baienfurt im Rahmen von Abrufverträgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Leistung bis einschließlich Leistungsphase 8 HOAI zu übernehmen, wenn das Vorhaben zur Realisierung kommt. Der Auftraggeber
beabsichtigt die Leistungen stufenweise- und abschnittsweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsstufen besteht nicht.
Bei dem o.g. Endtermin handelt es sich um de angestrebte Baufertigstellung. Es werden keine Vertragstermine vereinbart. Die o.g. Termine dienen lediglich der Orientierung. Der Vertrag endet mit der Fertigstellung der vertraglich geschuldeten Leistungen (Ende LPH 8).
Die 3 bis 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los.
Teilnahmeberechtigt sind Ingenieure. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG - „Berufsanerkennungsrichtlinie“ - gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn ein bevollmächtigter Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn ein Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Die Arbeitsgemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Teilnahmehindernisse sind in § 4 Abs. 2 RPW beschrieben.
Umsatz gem. § 45 Abs. 1 VgV
Unser Umsatz für Leistungen in der Tragwerksplanung nach HOAI hat im angegebenen Zeitraum betragen:
im Mittel 2020 - 2022:
- kleiner 200.000 EUR: 10 Punkte,
- ab 200.000 EUR bis kleiner 400.000 EUR: 20 Punkte,
- ab 400.000 EUR: 30 Punkte.
2) Beschäftigte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV
Das jährliche Mittel der in den letzten drei Jahren (2020 - 2022) Beschäftigten inkl. der Führungskräfte im Bereich Tragwerksplanung betrug: (Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit addiert werden.)
- weniger als 2 Vollzeitbeschäftigte: 10 Punkte,
- 2 bis weniger als 4 Vollzeitbeschäftigten: 20 Punkte,
ab 4 Vollzeitbeschäftigen: 30 Punkte.
3) Örtliche Präsenz (Vor-Ort-Termin) während Planung und Bauausführung:
Reaktionszeit Projektleitung während der Planung:
- wenn über 12 Stunden sichergestellt werden kann: 5 Punkte,
- wenn unter 12 Stunden sichergestellt werden kann: 15 Punkte.
Reaktionszeit Projektleitung während der Bauausführung:
- wenn über 2 Stunden sichergestellt werden kann: 5 Punkte,
- wenn unter 2 Stunden sichergestellt werden kann: 15 Punkte.
Referenzobjekt 1 des Bewerbers: Gebäude Neubau
(es darf sich hierbei nicht um das Referenzobjekt 2 handeln)
1) Gebäudetyp:
- sonstiges Gebäude: 40 Punkte,
- Gebäude mit Versammlungsstätte: 60 Punkte.
2) Bauwerkskosten Kostengruppe 300 + 400 (in EUR inkl. Mehrwertsteuer;
- kleiner 1,5 Mio EUR: 30 Punkte,
- ab 1,5 Mio bis kleiner 2,0 Mio EUR: 40 Punkte,
- ab 2,0 Mio EUR: 50 Punkte.
3) Realisierte und vollständig abgeschlossene Leistungsphasen nach HOAI durch den Bewerber
- Leistungsphase 4: 15 Punkte,
- Leistungsphase 5: 19 Punkte,
- Leistungsphase 6: 1 Punkt,
- BL: ing.techn. Kontrolle: 5 Punkte
4) Jahr der Inbetriebnahme
- bis 31.12.2010: 5 Punkte,
- 01.01.2011 bis 31.12.2017: 10 Punkte,
- ab 01.01.2018: 15 Punkte.
Referenzobjekt 2 des Bewerbers: Gebäude Neubau
(es darf sich hierbei nicht um das Referenzobjekt 1 handeln)
1) Gebäudetyp:
- Gebäude bis Honorarzone II: 20 Punkte,
- Gebäude ab Honorarzone III: 40 Punkte.
2) Auftraggeber:
- sonstige Auftraggeber: 10 Punkte,
- Öffentliche Hand bzw. Auftraggeber gem. § 99 oder § 100 GWB: 20 Punkte.
3) Bauwerkskosten Kostengruppe 300 + 400 (in EUR inkl. Mehrwertsteuer;
- kleiner 1,0 Mio EUR: 10 Punkte,
- ab 1,0 Mio bis kleiner 2,0 Mio EUR: 20 Punkte,
- ab 2,0 Mio EUR: 30 Punkte.
4) Realisierte und vollständig abgeschlossene Leistungsphasen nach HOAI durch den Bewerber
- Leistungsphase 4: 15 Punkte,
- Leistungsphase 5: 19 Punkte,
- Leistungsphase 6: 1 Punkt,
- BL: ing.techn. Kontrolle: 5 Punkte
5) Jahr der Inbetriebnahme
- bis 31.12.2010: 5 Punkte,
- 01.01.2011 bis 31.12.2017: 10 Punkte,
- ab 01.01.2018: 15 Punkte.
Die zuvor beschriebenen Referenzen müssen im Unternehmen des/der Bewerber erbracht worden sein. Bei Bewerbergemeinschaften aus mehreren Planern gelten die Angaben und die Referenzen in Summe für die ARGE. Die Referenz gilt auch als erfüllt, wenn die Leistung als verantwortlicher Projektleiter in einem anderen Büro erbracht wurde. In diesem Fall ist über die verantwortliche Projektleitung eine schriftliche Bestätigung des anderen Büros oder des Auftraggebers mit einzureichen (weitere Informationen sind dem Teilnahmeantrag zu entnehmen).
Teilnahmeberechtigung (siehe auch III.1.1)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:- § 123 und § 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Ausschlusskriterium, bei den Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB entscheidet die Vergabestelle über den Ausschluss),
- § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung, dass die Durchführung der Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt (Ausschlusskriterium).
- Erklärungen gemäß Tariftreuegesetz des Landes Baden-Württemberg sind abzugeben.
- Erklärung des Bewerbers zum Nichtvorliegen eines Bezugs zu Russland im Sinne der Russland-Sanktionen gem. 5. EU-Sanktionspaket nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Ausschlusskriterium).
Der Auftraggeber behält sich vor, gemäß § 43, Absatz 3 VgV nach Zuschlagserteilung eine bestimmte Rechtsform vorzuschreiben.
Die 3 bis 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB) oder soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem nach Zuschlagserteilung unzulässig (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post, unabhängig davon, ob die Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB abgelaufen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB) oder soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem nach Zuschlagserteilung unzulässig (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post, unabhängig davon, ob die Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB abgelaufen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).
Vergabekammer Baden-Württemberg