Расширенный поиск
Поиск по тендерам РФ Иностранные закупки Поставщики Реализация собственности Заказчики Еще
Главная Иностранные тендеры и госзакупки Тендеры Германии


Digital transmission apparatus (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45785122)


Поделиться

Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением:


Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Zweckverband Verkehrsverbund Großraum Ingolstadt, VGI
Номер конкурса: 45785122
Дата публикации: 05-09-2023
Источник тендера:


Продвигайте Вашу продукцию на мировые рынки
Доступ к полной информации по данной закупке закрыт.
Зарегистрируйтесь для получения бесплатных рассылок по новым тендерам и просмотра дополнительной информации.

.
Регистрация
2023083120231004 12:00OtherContract noticeSuppliesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderOther01B0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Zweckverband Verkehrsverbund Großraum Ingolstadt, VGI
      Am Nordbahnhof 3
      Ingolstadt
      85049
      Germany
      Telefon: +49 511545817645
      E-Mail: vergabe.hannover@luther-lawfirm.com
      Fax: +49 5115458110
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/b9070ad3-fab7-4f5f-8765-26456eeb59d5
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/b9070ad3-fab7-4f5f-8765-26456eeb59d5

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Andere: Zweckverband Verkehr
    5. Haupttätigkeit(en):
      Andere Tätigkeit: ÖPNV
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Beschaffung von akkubetriebenen Dynamischen Fahrgastinformationsanzeigern an Haltestellen (DFI-Light-Anzeiger)

      2. CPV-Code Hauptteil:
        32270000
      3. Art des Auftrags:
        Lieferauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Das Teilprojekt „Kundenseitige Digitalisierungsoffensive“ beinhaltet Maßnahmen, die Attraktivitäts- und Nutzungssteigerung des ÖPNV durch die Ausweitung der Digitalisierung an Fahrgastschnittstellen insbesondere in den drei Landkreisen abzielt. Daher möchte der VGI eine Höchstzahl von 100 akkubetriebenen Dynamischen Fahrgastinformationsanzeigern ("DFI-Light-Anzeiger") beschaffen.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        51411000, 50341100
      3. Erfüllungsort:
      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Das Teilprojekt „Kundenseitige Digitalisierungsoffensive“ beinhaltet Maßnahmen, die auf eine Attraktivitäts- und Nutzungssteigerung des ÖPNV durch die Ausweitung der Digitalisierung an Fahrgastschnittstellen insbesondere in den drei Landkreisen abzielt.

        Die Attraktivität des ÖPNV für Kunden ist vielfach von seiner Pünktlichkeit und verlässlicher informativer Fahrgastinformation zu Ankunftszeiten abhängig.

        Die Ausweitung des Fahrgastinformationssystems an Haltestellen ist hierbei ein zentraler Baustein bei der Digitalisierung der Kundenschnittstellen. Grundlage für die Umsetzung der Maßnahme ist u.a. die technische Ermöglichung der flächendeckenden Echtzeitinformation an Haltestellen.

        Derzeit sind in den drei Landkreisen lediglich vereinzelt Echtzeitanzeigen an zentralen Haltestellen installiert.

        Mit der Beschaffung von DFI-Light (Dynamisches-Fahrgast-Informationssystem-Light) Baustufe 1 beabsichtigt der AG (AG) eine kostengünstige Erweiterung des bestehenden DFI-Netzes an Bushaltestellen (Anlagen nach BOKraft).

        Mit der Einführung eines Intermodal Transport Control System (ITCS) im Jahr 2013 hat die INVG die Voraussetzung geschaffen, Fahrgäste mittels Fahrgastinformationssystemen früh-zeitig, umfassend und zuverlässig über die Abfahrtszeiten und sonstige Betriebszustände zu informieren.

        Die DFI-Light-Anzeiger werden in die Fahnen des Bushaltestellenschildes integriert und verfügen über eine autarke Stromversorgung per Akku. Der AN liefert neue Fahnen, in welche der DFI-Light-Anzeiger bereits integriert ist. Die DFI-Light-Anzeiger passen sich in das VGI-Design der Haltemasten ein. Die Datenübertragung erfolgt drahtlos über Mobilfunk. Ausgestattet werden die DFI-Light-Anzeiger mit jeweils einem zwei- bis maximal vierzeiligen Display auf beiden Seiten der Fahne und einer Vorleseeinrichtung für blinde und sehbehinderte Fahrgäste (text-to-speech-Modul).

        Aufgrund der peripheren Lage des Großteils der Standorte sind die Voraussetzungen für eine unkomplizierte Anbindung ans Stromnetz nicht gegeben.

        Zur Gewährleistung einer einfachen Installation, müssen alle DFI-Light-Anzeiger ohne eine externe Energieversorgung und stattdessen mit Wechsel-Akkus und ggf. einem Solarpanel betrieben werden.

        Nach Zuschlagserteilung werden Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam ein Pflichtenheft erstellen, in der Details der Leistungserbringung festgelegt werden. Hierbei wird der Leistungsgegenstand als solcher nicht mehr verändert; dieser ist in der Leistungsbeschreibung abschließend beschrieben. Stattdessen sollen organisatorische Abläufe und technische Details wie z.B. die konkrete Umsetzung der Anbindung der Geräte an das öffentliche Mobilfunknetz festgeschrieben werden.

        Nach Abschluss dieser Pflichtenheftphase soll es gegebenenfalls einen Pilottest mit einem DFI-Light-Anzeiger geben. Inhalt und Umfang dieses Pilottests werden im Pflichtenheft konkretisiert.

        Voraussichtlich im November 2023 soll mit dem Rollout der Geräte im Gebiet des VGI begonnen werden.

        Die Beschaffung erfolgt auf Basis des beigefügten Rahmenvertrages, der eine Nachbestellung weiterer Geräte ermöglicht. Der Auftraggeber ist verpflichtet, mindestens 75 DFI-Light-Anzeiger zu bestellen. Darüber hinaus kann der Auftraggeber auf Basis des abzuschließenden Rahmenvertrages bis zu 25 weitere DFI-Light-Anzeiger in Tranchen zu je mindestens 5 Stück abrufen. Hieraus ergibt sich eine maximale Höchstmenge von 100 DFI-Light-Anzeigern.

      5. Zuschlagskriterien:
        Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
        Laufzeit in Monaten: 48
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: jaBeschreibung der Optionen:

        Der Auftraggeber kann auf Basis des abzuschließenden Rahmenvertrages bis zu 25 weitere DFI-Light-Anzeiger in Tranchen zu je mindestens 5 Stück abrufen.

      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Jeder Bieter muss seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen. Ausländische Bieter können anstelle der nachfolgend genannten Eignungsnachweise auch vergleichbare, andere Eignungsnachweise vorlegen. Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben jeweils einzeln die aufgeführten Erklärungen mit ihrem Angebot vorzulegen. Alle vom Auftraggeber für die Angebotsabgabe unter dem unter Ziff. I.3) genannten Link bereit gestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne fehlende Eignungsnachweise nachzufordern, ist hierzu aber nicht verpflichtet.

        Die Bieter müssen ihre persönliche Lage gem. § 44 VgV wie folgt nachweisen können: [Die in Klammern gesetzten Verweise geben an, in welchen Unterlagen entsprechende Angaben einzu-tragen sind. Alle Unterlagen, in denen der Bieter gem. der nachfolgenden Ziffern Eintragungen vorzunehmen hat, sind mit seinem Angebot einzureichen.]

        a) Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Auftragsbekanntmachung; Vorlage einer Kopie ist ausreichend).

        b) Eigenerklärung, dass für den Bieter keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen [vgl. Formblatt „ Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB“]

        c) Eigenerklärung über die Einhaltung der EU-Russland-Sanktionen [Formblatt „EU-Russland-Sanktionen“].

        Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,

        — in der die Bildung einer Bietergemeinschaft erklärt ist,

        — in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufgeführt sind und der für die Durchführung des Auftrags vertragsbevollmächtigte Vertreter bezeichnet wird,

        — in der bestätigt wird, dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder – auch im Vergabeverfahren – rechtsverbindlich vertritt und

        – dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher vertraglicher und außervertraglicher Verpflichtun-gen als Gesamtschuldner haften.

        Hinweis zur Eignungsleihe: Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so ist durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers mit dem Angebot nachzuweisen, dass dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Nimmt der Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.

        Im Falle der Eignungsleihe ist das Formblatt das Formblatt „ Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB“ und das Formblatt „EU-Russland-Sanktionen“ auch vom Eignungsleihgeber auszufüllen und von dem Bieter zusammen mit der Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers mit dem Angebot einzureichen.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Die Bieter müssen ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV) wie folgt nachweisen können:

        [Die in Klammern gesetzten Verweise geben an, in welchen Unterlagen entsprechende Angaben einzutragen sind. Alle Unterlagen, in denen der Bieter gem. der nachfolgenden Ziffern Eintragungen vorzunehmen hat, sind mit seinem Angebot einzureichen.]

        d) Der Bieter legt den durchschnittlichen Umsatz für die Jahre 2020, 2021 und 2022 mit vergleichbaren Leistungen in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags dar, § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV. Der Umsatz ist in Euro netto per anno anzugeben.

        e) Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV zur Abdeckung

        sämtlicher Schäden, die unter diesem Auftrag entstehen können, mit Mindestdeckungssummen je

        Einzelschaden von:

        - mindestens 3,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden,

        - mindestens 2,0 Mio. EUR für Vermögensschäden.

        - Alternativ ist mit dem Angebot eine rechtverbindliche Erklärung des Bieters abzugeben, eine entsprechende Versicherung im Falle der Auftragserteilung umgehend abzuschließen, nebst der Erklärung/Bestätigung eines Versicherers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Die Bieter müssen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) wie folgt nachweisen können:

        [Die in Klammern gesetzten Verweise geben an, in welchen Unterlagen entsprechende Angaben einzutragen sind. Alle Unterlagen, in denen der Bieter gem. der nachfolgenden Ziffern Eintragungen vorzunehmen hat, sind mit seinem Angebot einzureichen.]

        f) Angabe von mindestens drei Referenzen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Belieferungen und Inbetriebnahmen von akkubetriebenen Dynamischen Fahrgastinformationsanzeigern im Bereich des ÖPNV aus den letzten fünf Jahren vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, mit folgenden Angaben:

        Anschrift, ggf. Ansprechpartner mit Kontaktdaten (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen). [vgl. Formblatt „Auftragsbezogene Referenzen"].

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Es müssen mindestens drei Referenzen angegeben werden (K.O.-Kriterium).

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        1. Im Fall der Aufftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.

        2. Im Fall der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haftet auch der Nachunternehmer gemäß § 47 Abs. 3 VgV.

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
      Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-10-04
      Ortszeit: 12:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-10-04
      Ortszeit: 12:00
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      1. Alle Anforderungen an die Angebotsabgabe ergeben sich aus dieser Auftragsbekanntmachung. Alle Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erfolgen, soweit sich aus der Ausschreibung nicht etwas anderes ergibt. Alle vom Auftraggeber unter dem unter Ziff. 1.3) genannten Link bereitgestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden.

      2. Alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie Änderungen der Leistungsbeschreibung, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden über die Vergabeplattform bereitgestellt. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich in digitaler Form an die unter Ziffer 1.3) angegebene Internet-Adresse der Deutschen eVergabe zu richten. Die Fragen sind spätestens bis zum 22.09.2023 vor dem Ablauf der Angebotsfrist zu stellen. Sie sollen möglichst frühzeitig gestellt werden. Die Antworten auf Fragen sind in digitaler Form aus der Datenbank der Deutschen eVergabe (gem. Ziffer 1.3) abrufbar.

      3. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen und bis spätestens zum Ende der Angebotsfrist vorzulegen. Das Angebot muss in elektronischer Form eingereicht werden. Die Abgabe des Angebots ist ausschließlich über das Portal der Deutschen eVergabe unter dem in Ziff. 1.3) angegebenen Link möglich.

      4. Eine Einreichung des Angebots per E-Mail, Telefax oder in schriftlicher Form ist nicht zulässig.

      5. Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die für die Erstellung der Angebote entstehen.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
        Maximilianstraße 39
        München
        80538
        Germany
        Kontaktstelle(n): 80538
        Telefon: +49 8921762411
        E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
        Fax: +49 892176847
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
        Nicht vorgesehen
        Nicht vorgesehen
        Germany
      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer wird hingewiesen, insbesondere auf die Vorschrift des § 160 GWB, die folgenden Wortlaut hat:

        "§ 160 GWB - Einleitung, Antrag

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession

        hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften

        geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der

        Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

        Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

        Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

        zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

        dem Auftraggeber gerügt werden;

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

        zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

        wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1

        Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer wird hingewiesen, insbesondere auf die Vorschrift des § 160 GWB, die folgenden Wortlaut hat:

        "§ 160 GWB - Einleitung, Antrag

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession

        hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften

        geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der

        Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

        Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

        Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

        zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

        dem Auftraggeber gerügt werden;

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

        zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

        wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1

        Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-08-31

  • Источник закупки

    Перейти

    Импорт - Экспорт по стране Германия

    Кроме мониторинга зарубежных тендеров для ведения успешного бизнеса изучите информацию о стране: какая продукция экспортируется и импортируется и на какие суммы. Определите коды ТН ВЭД интересующей вас продукции.

    Экспорт Импорт

    Еще тендеры и закупки за эти даты

    05-09-2023 Adult and other education services.

    05-09-2023 Dairy products.

    05-09-2023 Suction-sweeper vehicles.

    05-09-2023 Blood-grouping reagents.

    05-09-2023 Computer equipment and supplies.

    05-09-2023 Pathology dissection instruments and supplies.

    



    Copyright © 2008-2026, TenderGURU
    Все права защищены. Полное или частичное копирование запрещено.
    При согласованном использовании материалов сайта TenderGURU.ru необходима гиперссылка на ресурс.
    Электронная почта: info@tenderguru.ru
    Многоканальный телефон 8-800-555-89-39
    с любого телефона из любого региона для Вас звонок бесплатный!

    Портал отображает информацию о закупках, публикуемых в сети интернет
    и находящихся в открытом доступе, и предназначен для юрлиц и индивидуальных предпринимателей,
    являющихся участниками размещения государственного и коммерческого заказа.
    Сайт использует Cookie, которые нужны для авторизации пользователя.
    На сайте стоят счетчики Яндекс.Метрика, Google Analytics и LiveInternet,
    которые нужны для статистики посещения ресурса.

    Политика обработки персональных данных tenderguru.ru