Architectural, engineering and planning services (Германия - Тендер #45785014) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: DB Netz AG (Bukr 16) Номер конкурса: 45785014 Дата публикации: 05-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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ESTW Langlau - BÜW Leistungen
Reference number: 23FEI66362ESTW Langlau - BÜW Leistungen
-Los 1: BÜB Ob/KIB, FBÜ Ob, SÜ, Abfallmanagement, SiGeKo
-Los 2: BÜB LST, FBÜ LST
-Los 3: BÜB E / 50 Hz
Alle Loskombinationen sind möglich. Der Zuschlag wird auf die wirtschaftlichste Loskombination erteilt.
BÜB Ob/KIB, FBÜ Ob, SÜ, Abfallmanagement, SiGeKo
Lot No: 1Langlau
Der Streckenabschnitt Gunzenhausen – Langlau – Pleinfeld gehört zur eingleisigen, nicht elektrifizierten Strecke 5330 Nördlingen – Pleinfeld. Der Streckenabschnitt ist dem Streckenstandard R 80/120 zugeordnet und wird als Hauptbahn betrieben.
Im derzeit eingleisigen Streckenabschnitt Gunzenhausen-Pleinfeld soll durch die Errichtung eines Bahnhofes im Bereich des heutigen Haltepunktes Langlau die Möglichkeit geschaffen werden, zukünftig Zugkreuzungen durchzuführen. Mit der Reaktivierung des Streckenab-schnitts Gunzenhausen – Wassertrüdingen für den SPNV ist damit eine direkte Zugverbindung im Taktverkehr zwischen Wassertrüdingen und Pleinfeld möglich. Darüber hinaus leistet der Kreuzungsbahnhof einen Beitrag zur Fahrplanstabilität bei Verspätungen.
Neben der Errichtung eines Kreuzungsgleises und den notwendigen Weichen ist dazu auch die Neuerrichtung eines Mittelbahnsteiges in Langlau sowie die Anpassung aller Bahnübergangsanlagen zwischen Gunzenhausen und Pleinfeld notwendig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen.
Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
BÜB LST, FBÜ LST
Lot No: 2Langlau
Der Streckenabschnitt Gunzenhausen – Langlau – Pleinfeld gehört zur eingleisigen, nicht elektrifizierten Strecke 5330 Nördlingen – Pleinfeld. Der Streckenabschnitt ist dem Strecken-standard R 80/120 zugeordnet und wird als Hauptbahn betrieben.
Im derzeit eingleisigen Streckenabschnitt Gunzenhausen-Pleinfeld soll durch die Errichtung eines Bahnhofes im Bereich des heutigen Haltepunktes Langlau die Möglichkeit geschaffen werden, zukünftig Zugkreuzungen durchzuführen. Mit der Reaktivierung des Streckenab-schnitts Gunzenhausen – Wassertrüdingen für den SPNV ist damit eine direkte Zugverbindung im Taktverkehr zwischen Wassertrüdingen und Pleinfeld möglich. Darüber hinaus leistet der Kreuzungsbahnhof einen Beitrag zur Fahrplanstabilität bei Verspätungen.
Neben der Errichtung eines Kreuzungsgleises und den notwendigen Weichen ist dazu auch die Neuerrichtung eines Mittelbahnsteiges in Langlau sowie die Anpassung aller Bahnüber-gangsanlagen zwischen Gunzenhausen und Pleinfeld notwendig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen.
Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
BÜB E / 50 Hz
Lot No: 3Langlau
Der Streckenabschnitt Gunzenhausen – Langlau – Pleinfeld gehört zur eingleisigen, nicht elektrifizierten Strecke 5330 Nördlingen – Pleinfeld. Der Streckenabschnitt ist dem Strecken-standard R 80/120 zugeordnet und wird als Hauptbahn betrieben.
Im derzeit eingleisigen Streckenabschnitt Gunzenhausen-Pleinfeld soll durch die Errichtung eines Bahnhofes im Bereich des heutigen Haltepunktes Langlau die Möglichkeit geschaffen werden, zukünftig Zugkreuzungen durchzuführen. Mit der Reaktivierung des Streckenabschnitts Gunzenhausen – Wassertrüdingen für den SPNV ist damit eine direkte Zugverbindung im Taktverkehr zwischen Wassertrüdingen und Pleinfeld möglich. Darüber hinaus leistet der Kreuzungsbahnhof einen Beitrag zur Fahrplanstabilität bei Verspätungen.
Neben der Errichtung eines Kreuzungsgleises und den notwendigen Weichen ist dazu auch die Neuerrichtung eines Mittelbahnsteiges in Langlau sowie die Anpassung aller Bahnübergangsanlagen zwischen Gunzenhausen und Pleinfeld notwendig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen.
Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
-Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
Erklärung über die Zahl, der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls gegliedert nach Berufsgruppen (Los 1: BÜB Ob/KIB mindestens 1 Mitarbeiter, FBÜ mind. 2 Mitarbeiter, SÜ mind. 1 Mitarbeiter, Abfallmanagement mind. 1 Mitarbeiter, SiGeKo mind. 1 Mitarbeiter; Los 2: mind. 1 BÜB LST, mind. 2 FBÜ LST;
Los 3: mind. 1 BÜB E/ 50Hz)
- Referenznachweise des Bewerbers (nur für Los 1 notwendig)
Eine vergleichbare Leistung, die innerhalb der letzten 5 Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, sind nachzuweisen.
-Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
1. Einsatz als leitender BÜW in komplexen Projekten mit mindestens 3 gleichzeitig agierenden Fachgewerken aus der LST, 50 Hz, Oberbau und TK.
2. Baukosten im Sinne der Kostengruppen 300 und 400 der DIN 276 in einer Größenordnung von circa 5 Mio € (netto)
- Referenznachweise des Bewerbers (nur für Los 2 notwendig)
Eine vergleichbare Leistung, die innerhalb der letzten 5 Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurde, ist nachzuweisen.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderung erfüllt sind:
1. Übernahme der BÜW-Tätigkeit im Fachgewerke: LST
2. Baukosten im Sinne der Kostengruppen 400 der DIN 276 in einer Größenordnung von circa 4 Mio € (netto)
- Referenznachweise des Bewerbers (nur für Los 3 notwendig)
Eine vergleichbare Leistung, die innerhalb der letzten 5 Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurde, ist nachzuweisen.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderung erfüllt sind:
1. Übernahme der BÜW-Tätigkeit im Fachgewerke: 50 Hz / EEA
2. Baukosten im Sinne der Kostengruppen 400 der DIN 276 in einer Größenordnung von circa 500.000 € (netto)
gemäß den Vergabeunterlagen
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Bauüberwachung:
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
--Bauüberwacher Bahn Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau (nur für Los 1 notwendig)
--Fachbauüberwacher Oberbau (nur für Los 1 notwendig)
--Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung (Leit- und Sicherungstechnik, Elektrotechnik, Telekommunikation) (nur für Lose 2 & 3 notwendig)
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen.
Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.