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Security software package (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45784857)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Stadt Heilbronn - Personal und Organisationsamt -
Номер конкурса: 45784857
Дата публикации: 05-09-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023083120231005 09:30Regional or local authorityContract noticeSuppliesCompetitive procedure with negotiationEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderGeneral public services01B0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Stadt Heilbronn - Personal und Organisationsamt -
      Titotstraße 7-9
      Heilbronn
      74072
      Germany
      Telefon: +49 7131/56-1241
      E-Mail: vergabemanagement@heilbronn.de
      Fax: +49 7131/56-161241
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      http://www.subreport.de/E59895884
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: http://www.subreport.de/E59895884
      an die oben genannten Kontaktstellen
    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Endpunktgeräteschutz mit Antivirus

      2. CPV-Code Hauptteil:
        48730000
      3. Art des Auftrags:
        Lieferauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung einer Lösung auf Basis EVB-IT oder gleichwertig einer zertifizierten und DSGVO konformen Security-as-a-Service Plattform sowie Viren-/Endgeräteschutz inklusive der externen kompletten Betriebsdienstleistung 24/7/365 Tage, sowie deren professionellen SOC Dienstleistungen 24/7/365 Tage durch den Hersteller. Dadurch sollen Cyberangriffe, Datendiebstahl, Systemausfälle, Manipulation, Störungen von Kommunikations- kanälen und IT gestützten Prozessen verhindert, mitigiert, sowie in Echtzeit abgewehrt werden.

        Der Vertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten mit einer jährlichen Verlängerungsoption für maximal 4 Jahre.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Stadtverwaltung Heilbronn

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung einer Lösung auf Basis EVB-IT oder gleichwertig einer zertifizierten und DSGVO konformen Security-as-a-Service Plattform sowie Viren-/Endgeräteschutz inklusive der externen kompletten Betriebsdienstleistung 24/7/365 Tage, sowie deren professionellen SOC Dienstleistungen 24/7/365 Tage durch den Hersteller. Dadurch sollen Cyberangriffe, Datendiebstahl, Systemausfälle, Manipulation, Störungen von Kommunikations- kanälen und IT gestützten Prozessen verhindert, mitigiert, sowie in Echtzeit abgewehrt werden.

        Grundsätzliche technische Mindestanforderungen siehe https://nextcloud.heilbronn.de/s/E9CMe2nF8RWJKmj.

        Der Vertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten mit einer jährlichen Verlängerungsoption für maximal 4 Jahre.

      5. Zuschlagskriterien:
        Qualitätskriterium - Name: Technische Anforderungen / Gewichtung: 70 %
        Preis - Gewichtung: 30 %
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2024-01-01
        Ende: 2024-03-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Der Vertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten.

        3-mal um jeweils 1 Jahr, sofern zum Zeitpunkt der möglichen Verlängerung keine wesentlichen Änderungen des Auftrages im Sinne von § 132 GWB erforderlich sind und deshalb ein neues Vergabeverfahren notwendig wird.

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
        Geplante Mindestzahl: 3
        Höchstzahl: 20
        Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

        - siehe Eignungskriterien Abschnitt III.

        - bei Erfüllung aller o.g. Eignungskriterien behält sich der Auftraggeber vor, alle Bieter zur Abgabe eines Erstangebotes aufzufordern.

      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:

        weitere mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Unterlagen:

        - 05 VgV 9-1 Erklärung Russlandsanktionen

  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates.

        Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter/Bewerber:

        - nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter/Bewerber in Frage stellt,

        - die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt, in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist,

        - eine gültige Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat.

        weitere mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Unterlagen:

        - 05 VgV 9-1 Erklärung Russlandsanktionen

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates.

        Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter/ Bewerber:

        — weder die Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über sein Vermögen beantragt hat, noch dass ein solches Verfahren eröffnet ist oder mangels Masse abgelehnt wurde,

        — sich nicht in Liquidation befindet,

        — seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist,

        — in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist.

        Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.

        Mindestanforderung: Für die letzten drei Geschäftsjahre.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.

        Vom AG definierter Mindestumsatz pro Geschäftsjahr: 100.000.000,00 EUR brutto.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates.

        Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen vorzulegen:

        - Tabellarische Aufstellung mit den in Ziff. 2.2.7 geforderten Mindestangaben über die Ausführung von Leistungen des Unternehmens in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung quantitativ vergleichbar sind, gerechnet vom Tag des Fertigstellungstermins der Leistung an.

        Mindestanforderung: mindestens zwei Leistungen,

        Zahl der in den letzten drei Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.

        Vom AG vorgegebene Mindestanzahl von Arbeitskräften einer bestimmten Lohngruppe: insgesamt 30 Arbeitskräfte

        Weitere auf den Auftragsgegenstand bezogene Eignungskriterien: siehe Eigenerklärung Eignungskriterien unter https://nextcloud.heilbronn.de/s/E9CMe2nF8RWJKmj

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Referenzen:

        Leistungserbringung für mind. 1.000 bis 2.000 Endgeräte pro Auftrag.

        Arbeitskräfte:

        Vom AG vorgegebene Mind.anzahl von Arbeitskräften einer bestimmten Lohngruppe: insgesamt 30 Arbeitskräfte

        Weitere technische Eignungskriterien an Produkt:

        Funktionen und Aufgaben der Lösung:

        • Volle DSGVO Konformität der Lösung u. der Dienstleistungsservices

        • Funktion Intrusion Detection and Response

        • Managed Detection and Response

        • Automatisierte Exploit Blockierung

        • Maschinelles Lernen u. Verhaltensanalyse der Endpunkte

        • Abwehr bekannte Malware

        • Abwehr unbekannte Malware (aufgrund maschinellem Lernen)

        • Abwehr Zero Day Angriffe

        • Selbstschutz der Lösung im Arbeitsspeicher und in der Ausführung

        • Abwehr v. Identitätsdiebstahl z.B. AD-Anmeldedaten

        • Funktionen/Modul zur Erkennung, Reaktion, Forensik im Detail

        • Identifizierung nicht autorisierter Systeme/Anwendungen/Privilegierter Accounts

        • Active Directory Prüfung

        • Komplette Softwarelösung in mind. engl. Sprache

        • Schutz der Maschinen im Betriebszustand Netzwerk ONLINE u. OFFLINE (Internetkonnektivität, Konnektivität Managementserver)

        • Komplettlösung stellt ein zentrales Dashboard u. Administrationsinterface bereit

        • Managementkonsole der Lösung muss zur Bewertung der aktuellen Lage eine Risikobewertung mit automatischer Aktualisierung als zentrale Größe im Dashboard enthalten.

        • Erkennt u. repariert inkonsistente ACLs automatisch, z.B. Firewall-Regelwerke am geschützten Endpunkt

        • Management/Benutzerschnittstelle ist durch Multifaktorauthentisierung geschützt

        • Bei der administrativen Richtlinienumsetzung müssen Hosts aufgrund von AD, OU, Tags oder sonstigen Hostindikatoren gruppierbar sein.

        • Lösung bietet eine Möglichkeit zur techn. Echtzeiterkennungswarnung durch Emailbenachrichtigung

        • Auditlog muss für alle Aktivitäten (Vorfall/Verwaltung/API Aufrufe) vorgehalten werden

        • Lösung bietet für administrative Endpunktremotezugriffe eine integrierte Managementkonsole

        • Lösung bietet einen Schutz von Terminalserverlösungen, insbesondere Citrix

        • Lösung bietet eine Unterstützung zur Verteilung des Agenten über marktübliche Bereitstellungstools, z.B. skriptbasierte Installationen, GPOs

        • Lösung muss Möglichkeiten zur Regelung v. Whitelists und Blocklists aufweisen (Dateien, Verzeichnisse, Hashwerte, Prozesse, Registry, IP Kommunikation, Domains)

        • Lösung muss ein Einschleusen von Daten in bestehende Prozesse (Injection) verhindern, ohne den Zielprozess negativ zu beeinflussen oder zu unterbrechen

        • Lösung muss Angriffe basierend auf PowerShell u. weitere skriptbasierte Angriffe erkennen sowie blockieren, die ausgeführten Befehle müssen transparent einsehbar sein

        • Lösung muss die Möglichkeit bieten, unter Quarantäne gestellte Dateien direkt wiederherzustellen oder auf die Allowlist zu setzen

        Betriebssysteme:

        • Unterstützung aktueller Microsoft Betriebssysteme

        USB Kontrolle:

        • USB Endgerätekontrolle mit Regelwerken

        • USB Endgerätekontrolle Logging Aktivitäten z.B. Filetransfers

        • Kontrolle von USB Endgeräten im ONLINE und OFFLINE Netzwerkbetrieb ist möglich

        Leistungserbringung/Dienstleistungsanteil:

        • Kompletter Betrieb der Sicherheitslösung, Prävention, Erkennung und Abwehr durch Bewerber/Bieter/Auftragnehmer 24/7/365

        • Onboarding Unterstützung mindestens 40 h, Administrator Schulungen für Auftraggeber inkludiert

        • Eskalation über Technischen Account Manager

        • Nachvollziehbare Dokumentation aller Tätigkeiten und Vorfälle mindestens 30 Tage innerhalb der angebotenen Lösung

        • Forensik Rohdaten stehen im Rahmen der geltenden gesetzlichen Fristen zur Verfügung

        • Support in mind. engl. Sprache

        • Technischer Account Manager in mind. engl. Sprache

        • Monatliches Reporting/SLA Reporting in Form eines Berichts durch Bewerber/Bieter/Auftragnehmer

        SLA Softwarelösung/Dienstleistung:

        • Sicherheitsdienstleistungen durch AN durchgehend 24 Stunden/7 Tage/365 Tagen

        • Erkennung Angriff/Vorfall - kleiner gleich 5 Min.

        • Untersuchung Angriff/Vorfall Bearbeitung, Abwehr kleiner gleich 5 Min.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Liste der Unterauftragnehmer, siehe Angebotsunterlagen, muss dann mit der Angebotsabgabe ausgefüllt worden sein).

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Verhandlungsverfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
      Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-10-05
      Ortszeit: 09:30
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
      Tag: 2023-10-26
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-12-29
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      weitere mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Unterlagen:

      - 05 VgV 9-1 Erklärung Russlandsanktionen

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
        Durchlacher Allee 100
        Karlsruhe
        76137
        Germany
        Kontaktstelle(n): 76137
        Telefon: +49 721926-8730
        E-Mail: vergabekammer@rpk.bw.de
        Fax: +49 721926-3985
        Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)

        (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

        (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

        (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.

        Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant.

        Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB):

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)

        (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

        (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

        (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.

        Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant.

        Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB):

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

        Stadt Heilbronn - Rechtsamt -
        Moltkestraße 35
        Heilbronn
        74072
        Germany
        Kontaktstelle(n): 74072
        Telefon: +49 7131-561241
        E-Mail: vergabemanagement@heilbronn.de
        Fax: +49 7131-56161241
        Internet-Adresse: www.heilbronn.de
    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-08-31

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