Building installation work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45784607) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Gütersloh Номер конкурса: 45784607 Дата публикации: 05-09-2023 Сумма контракта: 9 385 523 (Российский рубль) Цена оригинальная: 159 000 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Zukunftsfähige Schulen GT - Vorhänge 12 Standorte / VE 60-09
Referenznummer der Bekanntmachung: SGT23-40-3-274Vorhangschienen liefern und montieren gemäß Detailplänen vom Architekten und örtlichen
Aufmaß. Vorhänge gemäß Farbkonzept bemustern und anbringen. Montage der Abhängung
an Hohlraumdecke durch Perforieren der Abhangdecke (bauseits). Komplett liefern und
montieren.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Vorhangschienen liefern und montieren gemäß Detailplänen vom Architekten und örtlichen
Aufmaß. Vorhänge gemäß Farbkonzept bemustern und anbringen. Montage der Abhängung
an Hohlraumdecke durch Perforieren der Abhangdecke (bauseits). Komplett liefern und
montieren.
Ausführungsfristen:
Beginn Abhängung: 12.02.2024; Ende Abhängung: 21.02.2025
Einzelfristen Abhängung:
Standort 1 NOH: vom 12.02.2024 bis 16.02.2024
Standort 2 BLU: vom 04.03.2024 bis 08.03.2024
Standort 3 JSF: vom 28.02.2024 bis 05.03.2024
Standort 4 SUN: vom 13.03.2024 bis 19.03.2024
Standort 5 PGS: vom 01.07.2024 bis 05.07.2024
Standort 6 KAT: vom 29.07.2024 bis 02.08.2024
Standort 8 AVB: vom 07.08.2024 bis 13.08.2024
Standort 9 KAP: vom 17.10.2024 bis 23.10.2024
Standort 11 BLA: vom 28.11.2024 bis 04.12.2024
Standort 12 GRH: vom 17.02.2025 bis 21.02.2025
Beginn Vorhänge: 24.06.2024; Ende Vorhänge: 28.08.2025
Einzelfristen:
Standort 1 NOH: vom 24.06.2024 bis 05.07.2024, 10 AT (Mo-Fr)
Standort 2 BLU: vom 22.07.2024 bis 02.08.2024, 10 AT (Mo-Fr)
Standort 3 JSF: vom 01.07.2024 bis 12.07.2024, 10 AT (Mo-Fr)
Standort 4 SUN: vom 08.07.2024 bis 19.07.2024, 10 AT (Mo-Fr)
Standort 5 PGS: vom 11.11.2024 bis 22.11.2024, 10 AT (Mo-Fr)
Standort 6 KAT: vom 09.12.2024 bis 20.12.2024, 10 AT (Mo-Fr)
Standort 8 AVB: vom 25.11.2024 bis 06.12.2024, 10 AT (Mo-Fr)
Standort 9 KAP: vom 25.02.2025 bis 10.03.2025, 10 AT (Mo-Fr)
Standort 11 BLA: vom 28.03.2025 bis 10.04.2025, 10 AT (Mo-Fr)
Standort 12 GRH: vom 15.08.2025 bis 28.08.2025 10 AT (Mo-Fr)
1) Eigenerklärung zur Eintragung im Handelsregister, in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer, soweit eine Pflicht zur Eintragung besteht (im Vordruck 124 mit dem Angebot).
2) Auf gesonderte Anforderung sind vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
1) Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere vergleichbare Leistungen betrifft (im Vordruck 124 mit dem Angebot).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:1) Eigenerklärung über vergleichbare Leistungen in den letzten fünf Kalenderjahren (im Vordruck 124 mit dem Angebot).
2) Auf gesonderte Anforderung sind drei Referenznachweise nach näherer Maßgabe des Vordruck 124 vorzulegen, insb.: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistungen, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, Leistungsumfang, Zahl der eingesetzten Arbeitnehmer, Kurzbeschreibung der Baumaßnahme, Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung.
3) Eigenerklärung, dass die erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (im Vordruck 124 mit dem Angebot).
4) Auf gesonderte Anforderung ist die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesen im Leitungspersonal, anzugeben.
5) Eigenerklärung über die Teile des Auftrags, die an Unterauftragnehmer vergeben werden, und über Eignungsleihe mit Namen des Unternehmens und bedienter Kapazität (im Vordruck 235 mit dem Angebot).
6) Auf gesonderte Anforderung ist eine Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Kapazität sich der Bieter bedient, vorzulegen (Vordruck 236).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Ausführungsfristen:
Beginn Abhängung: 12.02.2024; Ende Abhängung: 21.02.2025
Einzelfristen Abhängung:
Standort 1 NOH: vom 12.02.2024 bis 16.02.2024
Standort 2 BLU: vom 04.03.2024 bis 08.03.2024
Standort 3 JSF: vom 28.02.2024 bis 05.03.2024
Standort 4 SUN: vom 13.03.2024 bis 19.03.2024
Standort 5 PGS: vom 01.07.2024 bis 05.07.2024
Standort 6 KAT: vom 29.07.2024 bis 02.08.2024
Standort 8 AVB: vom 07.08.2024 bis 13.08.2024
Standort 9 KAP: vom 17.10.2024 bis 23.10.2024
Standort 11 BLA: vom 28.11.2024 bis 04.12.2024
Standort 12 GRH: vom 17.02.2025 bis 21.02.2025
Beginn Vorhänge: 24.06.2024; Ende Vorhänge: 28.08.2025
Einzelfristen:
Standort 1 NOH: vom 24.06.2024 bis 05.07.2024, 10 AT (Mo-Fr)
Standort 2 BLU: vom 22.07.2024 bis 02.08.2024, 10 AT (Mo-Fr)
Standort 3 JSF: vom 01.07.2024 bis 12.07.2024, 10 AT (Mo-Fr)
Standort 4 SUN: vom 08.07.2024 bis 19.07.2024, 10 AT (Mo-Fr)
Standort 5 PGS: vom 11.11.2024 bis 22.11.2024, 10 AT (Mo-Fr)
Standort 6 KAT: vom 09.12.2024 bis 20.12.2024, 10 AT (Mo-Fr)
Standort 8 AVB: vom 25.11.2024 bis 06.12.2024, 10 AT (Mo-Fr)
Standort 9 KAP: vom 25.02.2025 bis 10.03.2025, 10 AT (Mo-Fr)
Standort 11 BLA: vom 28.03.2025 bis 10.04.2025, 10 AT (Mo-Fr)
Standort 12 GRH: vom 15.08.2025 bis 28.08.2025 10 AT (Mo-Fr)
Auf die gesetzlichen Rügeobliegenheiten des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Auf die gesetzlichen Rügeobliegenheiten des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.