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Kitchen furniture and equipment (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45784280)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: AOK Rheinland - Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Номер конкурса: 45784280
Дата публикации: 05-09-2023
Сумма контракта: 50 910 439 (Российский рубль) Цена оригинальная: 862 473 (Евро)
Источник тендера:


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Регистрация
2023083120231006 10:00Body governed by public lawContract noticeSuppliesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderHealth01B0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      AOK Rheinland - Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
      Virchowstraße 30
      Eisenberg
      67304
      Germany
      E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDK6P11/documents
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt AOK-Bundesverband GbR
      Rosenthaler Str. 31
      Berlin
      10178
      Germany
      Kontaktstelle(n): 10178
      E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse: www.aok.de
      elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDK6P11

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Einrichtung des öffentlichen Rechts
    5. Haupttätigkeit(en):
      Gesundheit
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Rahmenvereinbarung über den Kauf, die Lieferung und Inbetriebnahme von Küchenmöbeln inkl. Geräten und Zubehörteilen

        Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-09-01-RPS-PEN
      2. CPV-Code Hauptteil:
        39141000
      3. Art des Auftrags:
        Lieferauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über den Kauf, die Vermessung, die Anlieferung frei Verwendungsstelle, die Montage/Aufstellung, von Küchenmöbeln inkl. Geräten und Zubehörteilen (z. B. Seitenabschlüsse/Spritzschutz), inkl. notwendiger Sanitär-/Elektroarbeiten und Befestigungsmaterial.

      5. Geschätzter Gesamtwert:
        Wert ohne MwSt.: 862 473.00 EUR
      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        39710000
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Bundesländer Rheinland-Pfalz und Saarland

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Die angebotenen Küchenelemente müssen optisch und organisatorisch aufeinander abgestimmt sein und von einem Hersteller stammen. Es sollte grundsätzlich aus Serienprodukten lieferbar sein. Alle Elemente müssen optisch, funktional, technisch, organisatorisch, ergonomisch und formal eine Einheit darstellen. Sie müssen entsprechend ihrer Funktion und den Nutzer-Ansprüchen erweiterbar und veränderbar sein.

        Um eine bestmögliche Anpassung an die jeweilige Nutzung zu erreichen, müssen die Basiselemente in unterschiedlichen Materialien, Formen und Maßen zur Verfügung stehen.

        Die Auftraggeberin beabsichtigt langfristig eine einheitliche Ausstattung aller Standorte (Büroeinrichtungen, Küchen, Gestaltungsequipment) anzustreben und behält sich aus diesem Grund vor, die im Rahmen dieser Ausschreibung bezuschlagten Einrichtungsgegenstände, nach Beendigung dieser Rahmenvereinbarung, in einer produktbezogenen Ausschreibung fortführend auszuschreiben.

      5. Zuschlagskriterien:
        Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2024-01-01
        Ende: 2025-12-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht bis zum 31.08. des laufenden Vertragsjahres eine der beiden Vertragsparteien schriftlich gekündigt hat. Spätestens zum 31.12.2027 endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:

        a) Zu II.1.5) Geschätzte Gesamtkosten inklusive aller Optionen.

        b) In Anlehnung an das EuGH-Urteil vom 17.06.2021 wird als Höchstwert (Maximalabnahme) folgender Betrag

        festgelegt: 940.880 EUR.

        b) Verifizierende Teststellung:

        Die Auftraggeberin behält sich vor, zur Verifizierung ihrer Leistungsbeschreibung und der angebotenen Produkte entsprechende Muster zu verlangen. Dabei werden nach Abschluss der Angebotswertung die bestplatzierten Bieter aufgefordert, die in Anlage 3, Ziffer 5 aufgeführten Muster an die

        AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

        Die Gesundheitskasse

        Bosenheimer Str. 81-83

        55543 Bad Kreuznach

        zu liefern und aufzubauen. Die Lieferung und Vormontage der Küchenmöbel hat während der Geschäftszeiten der Auftraggeberin zu erfolgen. Die Auftraggeberin wird den Termin rechtzeitig bekanntgeben.

  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        (1) Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet:

        Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;

        (2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.

        (3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen"

        Der Bewerber erklärt, dass er nicht:

        a) russische(r) Staatsangehörige(r), in Russland ansässige natürliche Person oder in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist,

        b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder

        c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt,

        d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nimmt, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen.

        Es wird bestätigt und sichergestellt,

        dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen.

        Weiter erklärt der Bieter, dass er der Auftraggeberin unverzüglich Mitteilung machen wird,

        (1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d) genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe dieser Eigenerklärung auf ihn zutrifft und/oder,

        (2) sobald und soweit er zukünftig von "Russlandsanktionen", insbesondere solchen nach der VO (EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen Fassungen), betroffen sein sollte.

        (a) Hinweis Bietergemeinschaften:

        Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.

        (b) Hinweis Eignungsleihe:

        Im Fall der Eignungsleihe ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen:

        - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer,

        - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter .

        (c) Hinweis Unterauftragnehmer:

        Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Unterauftragnehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Unterauftragnehmer einzureichen:

        - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer,

        - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        (1) Betriebshaftpflichtversicherung:

        Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er unverzüglich nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt.

        (a) Hinweis Bietergemeinschaften:

        (a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung vom bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben und mit

        dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der

        Bietergemeinschaft der Auftraggeberin innerhalb von sechs Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Zu (1) Betriebshaftpflichtversicherung:

        - Sachschäden 2.000.000 EUR je Versicherungsfall

        - Personenschäden pro Person 1.000.000 EUR je Versicherungsfall

        - Vermögensschäden inkl. Datenschutz 100.000 EUR je Versicherungsfall

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Angaben von aktuellen Referenzen (Referenzliste), welche innerhalb der letzten 3 Jahre erbracht wurden und die jeweils nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind. Es ist jeweils eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden, zwingend sind Angaben zu Referenzansprechpartnern (inkl. Telefonnummer).

        Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist nachgewiesen, wenn der Bieter mindestens zwei Referenzen einreicht, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag (Lieferung, Montage/Inbetriebnahme von Küchensystemen) vergleichbar sind.

        (a) Hinweis Bietergemeinschaften:

        Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Eignungsnachweise gemeinsam

        erbracht werden. Dazu sind die Erklärungen und Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert

        auszufüllen und jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft

        übernommen hat. Diese Erklärungen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem

        Unternehmensstempel versehen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.

        (b) Hinweis Eignungsleihe

        Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen und Unterlagen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Erklärungen sind,

        soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen

        Eignungsentleiher mit dem Angebot einzureichen.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        (1) Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er den unter III.1.2 der Auftragsbekanntmachung aufgeführten Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertrags aufrechterhalten wird. Auf Nachfrage der Auftraggeberin ist dies durch Vorlage geeigneter Dokumente nachzuweisen.

        (a) Hinweis zu (1) Bietergemeinschaften:

        Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung vom bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben und mit

        dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der

        Bietergemeinschaft der Auftraggeberin vorzulegen.

        (2) Erklärung des Bieters gem. § 4 Abs. 1 LTTG (Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz) für öffentliche

        Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden.

        und/oder

        (3) Erklärung des Bieters gem. § 4 Abs. 2 LTTG (Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz)

        (a) Hinweis zu (2) und (3) Bietergemeinschaften:

        Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.

        (b) Hinweis zu (2) und (3) Eignungsleihe:

        Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen für jedes Drittunternehmen einzureichen.

        (c) Hinweis zu (2) und (3) Nachunternehmer:

        Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern sind die zuvor genannten Erklärungen für jeden Nachunternehmer einzureichen.

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
      Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-10-06
      Ortszeit: 10:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-10-06
      Ortszeit: 10:01
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      a) Zu II.1.5) Geschätzte Gesamtkosten inklusive aller Optionen.

      b) In Anlehnung an das EuGH-Urteil vom 17.06.2021 wird als Höchstwert (Maximalabnahme) folgender Betrag

      festgelegt: 940.880 EUR.

      b) Verifizierende Teststellung:

      Die Auftraggeberin behält sich vor, zur Verifizierung ihrer Leistungsbeschreibung und der angebotenen Produkte entsprechende Muster zu verlangen. Dabei werden nach Abschluss der Angebotswertung die bestplatzierten Bieter aufgefordert, die in Anlage 3, Ziffer 5 aufgeführten Muster an die

      AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

      Die Gesundheitskasse

      Bosenheimer Str. 81-83

      55543 Bad Kreuznach

      zu liefern und aufzubauen. Die Lieferung und Vormontage der Küchenmöbel hat während der Geschäftszeiten der Auftraggeberin zu erfolgen. Die Auftraggeberin wird den Termin rechtzeitig bekanntgeben.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
        Villemombler Straße 76
        Bonn
        53123
        Germany
        Kontaktstelle(n): 53123
        Fax: +49 2289499163
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        § 134 GWB Informations- und Wartepflicht.

        "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

        (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

        (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."

        § 135 GWB Unwirksamkeit.

        "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:

        1. gegen § 134 verstoßen hat..."

        § 160 GWB Einleitung, Antrag.

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

        zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."

        § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.

        "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.

        (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        § 134 GWB Informations- und Wartepflicht.

        "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

        (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

        (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."

        § 135 GWB Unwirksamkeit.

        "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:

        1. gegen § 134 verstoßen hat..."

        § 160 GWB Einleitung, Antrag.

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

        zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."

        § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.

        "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.

        (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-08-31

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    05-09-2023 Training services.

    05-09-2023 Health services.

    05-09-2023 Medical consumables.

    05-09-2023 Construction materials.

    05-09-2023 Tree-maintenance services.

    



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