Architectural, construction, engineering and inspection services (Германия - Тендер #45784259) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Wohnbau Gießen GmbH Номер конкурса: 45784259 Дата публикации: 05-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Weserstraße 28-30_Projektleitung
Reference number: 2023_066Projektleitung Neubau Weserstraße 28-30 in Gießen
• Vorbereitung der Vergabe
• Mitwirkung bei den Vergaben
• Objektüberwachung und Dokumentation
• Objektbetreuung
Weserstraße 28-30
35394 Gießen
Deutschland
Projektleitung Neubau Weserstraße 28-30 in Gießen
• Vorbereitung der Vergabe
• Mitwirkung bei den Vergaben
• Objektüberwachung und Dokumentation
• Objektbetreuung
Teilnahmeberechtigt sind Bieter, die zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" oder
"Ingenieur" berechtigt sind oder über eine vergleichbare Befähigung nach den Richtlinien
2005/36/EG und 89/48/EWG verfügen.
1. Die Bieter haben für die letzten drei abgeschlossenen Jahre (2020, 2021, 2022) den jeweiligen Jahresumsatz anzugeben.
2. Nachweis einer bestehenden oder einer projektbezogenen Berufshaftpflichtversicherung.
Minimum level(s) of standards possibly required:Zu 1. Dieser muss mindestens 250.000 € pro Jahr betragen.
Gefordert wird ein Mindestjahresumsatz in Höhe des Zweifachen des Auftragswertes.
1. Die Bieter haben zum Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit eine Referenzliste vorzulegen.
2. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (Eigenerklärung) Angaben zur Qualifikation und Erfahrung des Projektleiters (Berufserfahrung, persönliche Referenzen)
Bietergemeinschaften haben anzugeben, welches Mitglied die jeweilige Referenz bzw. welche konkreten Teilleistungen das Mitglied bearbeitet hat.
Minimum level(s) of standards possibly required:Zu 1. Der Auftraggeber verlangt als Mindestanforderungen namentlich zur Überprüfung der Eignung des Bieters den Nachweis über bereits erbrachte Planungsleistungen.
Diese Referenzleistungen haben folgende Mindestanforderungen:
‐ Nachweis von zwei Neubauten im Geschosswohnungsbau mit jeweils mindestens 20 Wohneinheiten; davon sollte eine Referenz Gewerbenutzung beinhalten
‐ bei denen mindestens die Leistungsphasen 6‐8 erbracht wurden,
‐ deren Inbetriebnahme nicht vor dem 01.01.2018 war, und bei denen
‐ Baukosten (KG 300) von mindestens 6.000.000 € netto gegeben waren
Teilnahmeberechtigt sind Bieter, die zur Führung der
Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Ingenieur" berechtigt sind
oder über eine vergleichbare Befähigung nach den Richtlinien
2005/36/EG und 89/48/EWG verfügen.
Contract performance conditions:Berufshaftpflichtversicherung mit folgender Mindestdeckungssumme von
‐ Personenschäden/Sachschäden: je Schadensfall 5,0 Mio. €
‐ Vermögensschäden: je Schadensfall 1,0 Mio. €
je mit zweifacher Maximierung pro Jahr
entfällt
entfällt
Ein Nachprüfungsverfahren bei der zuständigen
Vergabekammer aufgrund eines erkannten Verstoßes gegen
Vergabevorschriften ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB nur zulässig,
soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 4. nicht mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Nachprüfungsverfahren bei der zuständigen
Vergabekammer aufgrund eines erkannten Verstoßes gegen
Vergabevorschriften ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB nur zulässig,
soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 4. nicht mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt