Business and management consultancy services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45784095) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Altmarkkreis Salzwedel, SG Vergabe Номер конкурса: 45784095 Дата публикации: 05-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Altmarkkreis Salzwedel
Referenznummer der Bekanntmachung: 0.83-L-1/23-MEDurchführung des LEADER-Managements inkl. Sensibilisierung für die LAG "Westliche Altmark" von 2024 bis 2028 (EU-Förderperiode 2021 - 2027)
Altmarkkreis Salzwedel
Karl-Marx-Str. 32
29410 Hansestadt Salzwedel
Mit dieser europaweiten Ausschreibung wird ein externer Dienstleister für das LAG-Management und die Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung der Bevölkerung im Gebiet der Lokalen Aktionsgruppe "Westliche Altmark" gesucht. Auf Grundlage der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) soll der EU-Förderansatz LEADER/CLLD zunächst im Zeitraum 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 begleitet werden. Das gegenwärtig geplante Gesamtbudget im Ausführungszeitraum liegt bei 995.000 EUR. In Abhängigkeit von der Fortschreibung der Richtlinie EFRE LAG und der Bewilligung entsprechender Fördermittel besteht die Option einer Verlängerung um 2 Jahre mit Ausführungsende am 31.12.2030.
Arbeitsgrundlage des hier zu vergebenden Auftrages ist die LES. Zu beachten sind darüber hinaus insbesondere die oben genannte Richtlinie sowie die allgemeinen Vorschriften der EU und des LSA zur Umsetzung von Fördermitteln im Zusammenhang LEADER/CLLD. Der Auftrag wird im offenen Verfahren ausgeschrieben und an einen externen Dienstleister mit entsprechender Expertise vergeben. Im Einvernehmen mit dem LAG Westliche Altmark e.V. und auf Basis einer bilateralen Vereinbarung erfolgt diese Ausschreibung durch den Altmarkkreis Salzwedel, welcher als künftiger Träger des LAG-Managements Fördermittel nach letztgenannter Landesrichtlinie beantragt hat. Für die operative Umsetzung der LES wird der LAG Trägerverein mit seinen Gremien Hauptansprechpartner für den Auftragnehmer sein.
Hintergrund: Das Land Sachsen-Anhalt (LSA) hat die Strukturen zur Umsetzung des EU-Förderansatzes LEADER/CLLD in der Förderperiode 2021-2027 durch einen Wettbewerb neu bestimmt. Im Westen der Region Altmark haben sich dazu eine Vielzahl von Kommunen sowie Wirtschafts- und Sozialpartner unter dem Dach des 2022 neu gegründeten Trägervereins "LAG Westliche Altmark e.V." zusammengeschlossen und am Landeswettbewerb beteiligt. Die eingereichte LES und die neue LAG-Region "Westliche Altmark" wurden durch das LSA genehmigt.
Der Ausführungszeitraum beginnt am 01.01.2024 und endet am 31.12.2028.
In Abhängigkeit von der Fortschreibung der RL EFRE LAG und der Bewilligung entsprechender Fördermittel besteht die Option einer Verlängerung um 2 Jahre mit Ausführungsende am 31.12.2030.
IB-Vorgangs-Nr.: ZS/2023/08/178408
Finanzierung aus Mitteln des EFRE, des Landes Sachsen-Anhalt sowie des Altmarkkreises Salzwedel
Eigenerklärung zur Eignung (VHB 124 LD) nebst Nachweisen sowie Angaben zu:
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellen
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Belege zum Unternehmensgegenstand anhand Eigenerklärung 124 LD mittels Bestätigung
a) bei Freiberuflern vom zuständigen Finanzamt oder Berufsverband, -kammer oder
b) bei Gewerbetreibenden vom Gewerbeamt oder Handelsregister.
Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen für die geforderten Nachweise gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorlegen.
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse
Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen für die geforderten Nachweise gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorlegen.
Gemäß Pkt. 4.8 der RL EFRE LAG ist eine Eigenerklärung als Anlage 7 (Übersicht Personaleignung/ -Einsatzzeit - Punkte A und B) beizufügen, dass diese personellen Ressourcen zur ausschließlichen Unterstützung der LAG Westliche Altmark vorhanden sind. Mit der Eigenerklärung ist außerdem zu bestätigen, dass der/die, im Gesamtumfang von 1 Vollzeiteinheit, einzusetzende/n LAG-Manager, die nach Pkt. 5.5.2 Buchst. a der RL EFRE LAG geltenden Anforderungen erfüllt:
mindestens Fachhochschul- / Bachelor- oder gleichwertiger Abschluss (zum Beispiel Angestelltenlehrgang II) und dementsprechende Tätigkeit
alternativ müssen mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllt sein:
Leitungsverantwortung für kleine, untergeordnete Einheiten,
Tätigkeit ist maßgeblich von wissenschaftlichen, Lehr-, Schulungs- oder Ausbildungsaufgaben geprägt, Berufserfahrung, in der tätigkeitsbezogene Fachkompetenz in Verbindung mit einschlägigen Qualifikationen erworben wurde, die mit entsprechend fachlich anspruchsvolleren oder eigenverantwortlich wahrgenommenen Aufgaben verbunden ist.
Nachweis von Unternehmensreferenzen anhand Anlage 6 (mindestens drei Referenzen mit Inhalt Bezeichnung der Maßnahme, Bundesland/Region/Ort, Umsetzungszeitraum, Name u. Anschrift des Auftraggebers, Kontaktdaten des AG, Ansprechpartner, Telefon, E-Mail);
Nachweis der Anzahl der in den letzten drei Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal
Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen für die geforderten Nachweise gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorlegen.
entfällt
Finanzierung aus Mitteln des EFRE, des Landes Sachsen-Anhalt sowie des Altmarkkreises Salzwedel
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gem. § 160 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfantrag unzulässig ist, wenn er mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Pkt. 4 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung an o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gem. § 160 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfantrag unzulässig ist, wenn er mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Pkt. 4 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung an o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.