Engineering-design services for traffic installations (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45783877) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: DB Netz AG (Bukr 16) Номер конкурса: 45783877 Дата публикации: 05-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Planung DSTW/Verkehrsstation/Reisendenübergang Bentwisch
Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI67441Planung DSTW NB Rostock Serie 01 - Abschnitt Bentwisch Lph 3+4 (opt. 5-7) und Planung Grunderneuerung Verkehrsstation Bentwisch Lph 1-4 (opt. 5-7):
Los 1: Anpassung der Leit- und Sicherungstechnik des Bahnhofs Bentwisch auf den Stand der Technik DSTW zzgl. Gewerke im Kluster Tk- und Elektrischen Energieanlagen.
Los 2: Ersatzneubau der Bahnsteige im Bahnhof Bentwisch zu 2 den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Außenbahnsteigen.
Los 3: Neubau eines Reisendenübergangs über das Gleis 4 als Zuwegung zu dem neu zu errichtenden Bahnsteig 2.
Planung DSTW Bentwisch
Bentwisch
Anpassung der Leit- und Sicherungstechnik des Bahnhofs Bentwisch auf den Stand der Technik DSTW zzgl. Gewerke im Kluster Tk- und Elektrischen Energieanlagen.
Beauftragung opt. Lph 5-7
Planung Verkehrsstation Bentwisch inkl. Umwelt und Vermessung
Bentwisch
Ersatzneubau der Bahnsteige im Bahnhof Bentwisch zu 2 den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Außenbahnsteigen.
Beauftragung opt. Lph 5-7
Planung Reisendenüberweg Bentwisch
Bentwisch
Neubau eines Reisendenübergangs über das Gleis 4 als Zuwegung zu dem neu zu errichtenden Bahnsteig 2
Beauftragung opt. Lph 5-7
Planung DSTW Bentwisch
Los-Nr.: 2Planung Verkehrsstation Bentwisch inkl. Umwelt und Vermessung
Los-Nr.: 3Planung Reisendenüberweg Bentwisch
Es ist geplant, dieses Vorhaben erneut an den Markt zu bringen.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.