Sludge removal services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45783775) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Abwasserbetrieb Troisdorf, AöR Номер конкурса: 45783775 Дата публикации: 05-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Klärschlammentsorgung KA Müllekoven
Referenznummer der Bekanntmachung: 23-10-11Rahmenvereinbarung für die Jahre 2024-2027 zur Abfuhr und energetischen Verwertung des anfallenden Klärschlammes der Kläranlage Müllekoven.
Kläranlage Müllekoven Zur Siegaue 12 53844 Troisdorf
Abfuhr und energetische Verwertung des anfallenden Klärschlammes (Anfall pro Jahr):
- KA Müllekoven (ca. 3 400 t).
Angaben, die mit dem Angebot vorzulegen sind:
1.) Eigenerklärung des Bieters, dass in seiner Person oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die ihm zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB begründet sind.
2.) Eigenerklärung des Bieters, dass in seiner Person oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die ihm zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB und nach §§ 19, 21 MiLoG begründet sind.
3.) Eigenerklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist.
4.) Eigenerklärung des Bieters zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
5.) Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen.
6.) Nachweis des Bieters über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. ein den Rechtsvorschriften seines Sitzstaates entsprechender Nachweis (wie Handelsregister, Berufskammern der Länder, Handwerksrolle)
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Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 124_LD, Formblatt 217A).
Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung.
Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen.
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Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen als Nachweise vorzulegen:
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes zum Nachweis der steuerlichen Zuverlässigkeit, die nicht älter als 12 Monate sein darf,
- Bescheinigungen der zuständigen Krankenkasse, tariflichen Sozialkasse über die vollständige Entrichtung von Beiträgen, die nicht älter als 12 Monate sein dürfen.
- gültige Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die vollständige Entrichtung von Beiträgen
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen.
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Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären.
Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben.
Angaben, die mit dem Angebot vorzulegen sind:
1.) Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der Maßnahme vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
2.) Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber/Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient.
Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 124_LD, Formblatt 235).
Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung.
Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen.
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Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen.
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Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte/Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären.
Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte/Nachweise auch vom Dritten abzugeben.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Mit dem Angebot vorzulegen ist eine Kopie des Versicherungsscheines zum Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen:
Eine ausreichende Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung inklusive Deckung für die Haftung nach Umweltschadensgesetz für die vom Auftrag umfassten Tätigkeiten, einschließlich einer daraufbezogenen Umwelthaftpflichtversicherung, mit einer Deckungshöhe von mindestens 3 000 000,00 EUR für Personenschäden, Sachschäden (einschl. Umweltschäden) und Vermögensschäden je Schadensfall. Pro Jahr muss für alle Schadensereignisse mindestens das Doppelte vorgenannter Deckungssummen vertraglich vereinbart sein. Der Bieter hat im Auftragsfall nachzuweisen, dass die genannten Deckungssummen für die Dauer der Vertragslaufzeit zur Verfügung stehen. Eine Bescheinigung über das Bestehen der Versicherung ist beizufügen, mindestens jedoch die Zusicherung des Bieters zum Abschluss dieser Versicherung im Auftragsfall und die schriftliche Zusicherung der Versicherungsgesellschaft über die Möglichkeit des Abschlusses einer entsprechenden Versicherung.
Angaben, die mit dem Angebot vorzulegen sind:
1.) Eigenerklärung über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten drei Jahren
2.) Eigenerklärung über die Bereithaltung der für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte
3.) Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient.
4.) Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb, Tätigkeit muss beinhalten: Befördern mit Abfallschlüsselnummern: Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser (Abfallschlüsselnr. 190805)
5.) Mind. 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren über vergleichbare Aufträge, davon muss mind. 1 Referenz den folgenden Mindestanforderungen (siehe Ziffer a-c) entsprechen:
a) Aufladung und Transport von Klärschlamm aus Kläranlage(n) in einer Gesamtmenge von mind. 2 000 t pro Jahr;
b) Energetische Verwertung von Klärschlamm aus einer Gesamtmenge von mind. 2 000 t pro Jahr;
c) Leistung in Form einer Rahmenvereinbarung mit einer Vertragslaufzeit von mind. 2 Jahren mit folgenden Angaben:
- Ansprechpartner,
- Art der ausgeführten Leistung,
- Auftragssumme,
- Ausführungszeitraum; stichwortartige Beschreibung des Leistungsumfanges einschl. Angabe der verwerteten
Mengen; Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer),
- Entsorgungswege gem. Definition des KrWG. Die energetische Verwertung von Klärschlamm hat die nach
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), siehe auch KrWG Anlage 2 Verwertungsverfahren R1, (Fußnote 1)
geforderte Energieeffizienz.
6.) Angaben zu Art, Ort und Betreiber der energetischen Verwertungsanlage:
Für mind. 1 Anlage der energetischen Verwertung sind Auszüge aus behördlichen Genehmigungsbescheiden (z. B. BlmSchG-Genehmigung) vorzulegen, aus denen die Zuverlässigkeit für die Verwertung von Klärschlamm (Abfallschlüssel 190805) hervorgeht.
Die Betriebsgenehmigung muss mind. für die ausgeschriebene Leistungszeit der Verwertung vorliegen. Aus der Genehmigung der Entsorgungsanlage (z. B. BImSchG-Genehmigung) muss ersichtlich sein, dass die energetische Verwertung der ausgeschriebenen Kläranlagenabfälle in der anfallenden Menge für die Dauer des Leistungszeitraums genehmigt ist. Auszüge aus der Genehmigung, die dies nachweisen, sowie zusätzlich die Teile der Genehmigung, die die Anlage und den Genehmigungsinhaber benennen sowie die Unterschrift unter der Genehmigung enthalten, muss der Nachweis enthalten. Der Bieter muss nachweisen,dass die vorgesehene Anlage der geforderten Energieeffizienz nach KrWG, siehe auch KrWG Anlage 2 Verwertungsverfahren R1, Fußnote 1) entspricht oder die Anlage als energetische Verwertungsanlage von einer Behörde anerkannt ist. Der Auftragnehmer muss über die Kapazitäten zur energetischen Verwertung verfügen,in der ca. 3 400 t/a entwässerter Klärschlamm der Auftragnehmerin entsorgt werden können und die dafür auch genehmigt ist - bspw. durch (Vor-)Vertrag mit dem Betreiber der Anlage (soweit er nicht selbst Betreiber ist) bzw. Verpflichtungserklärung des Betreibers über die Abnahme der jeweiligen Kläranlagenabfälle mit der zuvor beschriebenen Eigenschaft und Menge für die Leistungszeit.
Bei einer Verwertung im Ausland sind die Anforderungen der Bewerbungsbedingungen (Formblatt 632 der Vergabeunterlagen, hier: Ziffer 8. Stichwort "Notifizierung") aus rechtlichen Gründen zusätzlich zu erbringen.
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Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 124_LD, Formblatt 235).
Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung.
Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen.
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Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen folgende Nachweise vorzulegen:
- Angaben zu Arbeitskräften: Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
- ggf. Erklärung, dass die Kapazitäten anderer Unternehmen im Auftragsfall zur Verfügung stehen (Formblatt 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen).
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen.
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Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte/Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären.
Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte/Nachweise auch vom Dritten abzugeben.
Der Auftraggeber wendet das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG) an.
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter VI. 4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen.
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter VI. 4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen.