Architectural, engineering and planning services (Германия - Тендер #45755329) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: DB Netz AG (Bukr 16) Номер конкурса: 45755329 Дата публикации: 04-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Germany-Frankfurt-on-Main: Architectural, engineering and planning services
2023/S 169-532718
Modification notice
Modification of a contract/concession during its term
Section I: Contracting authority/entity
Section II: Object
2. S-Bahn-Stammstrecke München – Optimierung Planung
Die Planungen der Stationen Hauptbahnhof, Marienhof, Ostbahnhof und Leuchtenbergring inkl. Gleisanlagen sowie die Streckenführung / Tunnel / Rettungsschächte / Trogbauwerke sind in grundlegender Weise zu optimieren, um Funktionalität, Baubarkeit, Kostenrahmen sowie Ausführungs- und Inbetriebnahmetermine des Gesamtprojektes zu sichern. Die beinhaltet:
- Objektplanung Lph 1-4, 6/7 für die oben genannten Stationen;
- Tragwerksplanung Lph 1-3, 6 für die oben genannten Stationen sowie für die Tunnelplanung und Rettungsschächte;
- TGA-Planung Lph 1-4, 6/7 für die oben genannten Stationen ;
- LST-Planung Lph 1-4 und 6/7 sowie Neuerstellung der PT1-Planung;
- OLA-Planung Lph 3-4 und 6/7 aufgrund notwendiger Anpassungen in der Trassierung, sowie Anpassung von Rückstromführung, Bahnerdung und Schutzmaßnahmen unterirdisch;
- 50Hz-Planung Lph 1-4 und 6/7 aufgrund vorgenannter Maßnahmen in den unterirdischen und oberirdischen Bereichen.
Section IV: Procedure
Section V: Award of contract/concession
2. S-Bahn-Stammstrecke München – Optimierung Planung
Section VI: Complementary information
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Section VII: Modifications to the contract/concession
München
Die Planungen der Stationen Hauptbahnhof, Marienhof, Ostbahnhof und Leuchtenbergring inkl. Gleisanlagen sowie die Streckenführung / Tunnel / Rettungsschächte / Trogbauwerke sind in grundlegender Weise zu optimieren, um Funktionalität, Baubarkeit, Kostenrahmen sowie Ausführungs- und Inbetriebnahmetermine des Gesamtprojektes zu sichern. Die beinhaltet:
- Objektplanung Lph 1-4, 6/7 für die oben genannten Stationen;
- Tragwerksplanung Lph 1-3, 6 für die oben genannten Stationen sowie für die Tunnelplanung und Rettungsschächte;
- TGA-Planung Lph 1-4, 6/7 für die oben genannten Stationen ;
- LST-Planung Lph 1-4 und 6/7 sowie Neuerstellung der PT1-Planung;
- OLA-Planung Lph 3-4 und 6/7 aufgrund notwendiger Anpassungen in der Trassierung, sowie Anpassung von Rückstromführung, Bahnerdung und Schutzmaßnahmen unterirdisch;
- 50Hz-Planung Lph 1-4 und 6/7 aufgrund vorgenannter Maßnahmen in den unterirdischen und oberirdischen Bereichen.
Zur weiteren Detailierung des Bauablaufes, sollen für die Projekte prov. Treppe 1.SBSS, EZ Treppe 1.SBSS, prov. Zugang über E-1 zur U1/U2, Umverlegung NSUV Ost, Interims IBN 2.SBSS Terminpläne erstellt werden.
Weiterhin hat sich aus neuen Anforderungen des Brandschutzes eine Installation der BMA im Schließfachbereich und im Nordbau ergeben. Hierbei wird als Übergangslösung eine mobile Lösung vorgesehen.
Durch die ausstehende Beauftragung vom BA20 für die Planung der SAA im IRZ wurde aufgrund der Kurzfristigkeit das Planpaket in I.NIM 61 überführt.
LÄ209
Der AN hat für die oben aufgeführten Projekte zur Terminplanerstellung bereits die EP abgeschlossen. Weiterhin hat der AN die EP für die Schließfächer und den Nordbau erstellt und erfolgreich abgeschlossen, hierbei ist nur noch das Gewerk BMA zu ergänzen. Zudem hat der AN die SAA der Fluchtwege um das IRZ herum geplant und kann damit ergänzt werden. Der AN ist in dem Bereich der Weiterversorgung fachlich sehr versiert, da dieser bereits die Planungen für die TGA Infrarstruktur erstellt hat. Diese Erweiterung der Infrarstruktur würde in einer Hand der Planung liegen, sodass eine zusätzliche Einarbeitung und die damit verbudnenen vor Ort Begehungen reduziert werden können. Weiterhin verringert sich der Abstimmungsbedarf.