Electricity (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45755287) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: WVVW Wasserversorgungsverband Kreis St. Wendel Номер конкурса: 45755287 Дата публикации: 04-09-2023 Сумма контракта: 126 556 983 (Российский рубль) Цена оригинальная: 2 144 000 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Lieferung von elektrischer Energie 2024 und 2025 für die WVVW und die WVW
Lieferung von elektrischer Energie für die WVVW Wasserversorgungsverband Kreis St. Wendel
Los 1 und Los 2: Lieferjahr 2024
Los 3 und Los 4: Lieferjahr 2025
Los 1 und Los 3: Netzgebiet energis-Netzgesellschaft mbH
Los 2 und Los 4: Netzgebiet Stadtwerke St. Wendel Netz GmbH
Los 1 und Los 3: 7.000 kWh
Los 2 und Los 4: 500.000 kWh
Lieferung von elektrischer Energie für die WVW Wasser- und Energieversorgung Kreis St.Wendel GmbH
Los 5 und Los 6: Lieferjahr 2024
Los 7 und Los 8: Lieferjahr 2025
Los 5 und Los 7: Netzgebiet energis-Netzgesellschaft mbH
Los 6 und Los 8: Netzgebiet Stadtwerke St. Wendel Netz GmbH
Los 5 und Los 7: 800.000 kWh
Los 6 und Los 8: 1.400.000 kWh
Lieferjahr 2024 die Lose 1 und 2 bzw. die Lose 5 und 6; Lieferjahr 2025 die Lose 3 und 4 bzw. die Lose 7 und 8
Lieferung von elektrischer Energie 2024
Los-Nr.: 1Netzgebiet energis-Netzgesellschaft mbH
Lieferung von elektrischer Energie: 7.000 kWh
Lieferung von elektrischer Energie 2024
Los-Nr.: 2Netzgebiet Stadtwerke St. Wendel Netz GmbH
Lieferung von elektrischer Energie: 500.000 kWh
Lieferung von elektrischer Energie 2025
Los-Nr.: 3Netzgebiet energis-Netzgesellschaft mbH
Lieferung von elektrischer Energie: 7.000 kWh
Lieferung von elektrischer Energie 2025
Los-Nr.: 4Netzgebiet Stadtwerke St. Wendel Netz GmbH
Lieferung von elektrischer Energie: 500.000 kWh
Lieferung von elektrischer Energie 2024
Los-Nr.: 5Netzgebiet energis-Netzgesellschaft mbH
Lieferung von elektrischer Energie: 800.000 kWh
Lieferung von elektrischer Energie 2024
Los-Nr.: 6Netzgebiet Stadtwerke St. Wendel Netz GmbH
Lieferung von elektrischer Energie: 1.400.000 kWh
Lieferung von elektrischer Energie 2025
Los-Nr.: 7Netzgebiet energis-Netzgesellschaft mbH
Lieferung von elektrischer Energie: 800.000 kWh
Lieferung von elektrischer Energie 2025
Los-Nr.: 8Netzgebiet Stadtwerke St. Wendel Netz GmbH
Lieferung von elektrischer Energie: 1.400.000 kWh
Die Abgabe der Angebote gemäß § 53 Abs. 1 VgV erfolgt ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal.
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:Es sind keine Bieter oder Bevollmächtigte zugelassen.
Es sind keine Bieter oder Bevollmächtigte zugelassen.
Siehe § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Siehe § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.