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Sludge disposal services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45755068)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Abwasserzweckverband Dithmarschen
Номер конкурса: 45755068
Дата публикации: 04-09-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023083020230929 10:00Regional or local authorityContract noticeServicesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderEnvironment01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Abwasserzweckverband Dithmarschen
      Meldorfer Str. 17
      Hemmingstedt
      25770
      Germany
      Telefon: +49 481680810
      E-Mail: reimers@dhsv-dithmarschen.de
      Fax: +49 481481380860
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D451407314
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt GKMP Partnerschaftsgesellschaft mbB
      Flughafenallee 20
      Bremen
      28199
      Germany
      Kontaktstelle(n): 28199
      Telefon: +49 421335360
      E-Mail: vergabe@gkmp.de
      Fax: +49 4213353633
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse: https://www.gkmp.de
      elektronisch via: https://bi-medien.de

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Umwelt
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Leerung von Klärgruben und Faulbecken

      2. CPV-Code Hauptteil:
        90513900
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Der Auftrag betrifft die Fäkalschlammabfuhr und die Schlammspiegelmessung innerhalb des Verbandsgebiets des Abwasserverbands Dithmarschen.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        90513700, 90513600, 90513800
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        25770 Hemmingstedt

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Der Auftrag betrifft die Fäkalabfuhr und Schlammspiegelmessung für die im Verbandsgebiet ca. vorhandenen 6.000 Hauskläranlagen, Sammelgruben und Gemeinschaftsanlagen. Jährlich ist mit der Abfuhr von etwa 800 Anlagen und einem jährlichen Schlammaufkommen von 2.400 m3 zu rechnen. Die Schlämme sind zur Fäkalienbehandlungsanlage in Wolmersdorf zu transportieren.

      5. Zuschlagskriterien:
        Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2024-01-01
        Ende: 2026-12-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Als Eigenerklärung vorzulegen:

        - Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft

        - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung

        - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt

        - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation

        - Angaben zur Eintragung ins Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Als Eigenerklärung vorzulegen:

        - Angaben zum Umsatz des Unternehmens, Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind

        - Nachweis des bestehens einer Umwelthaftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungssumme

        - Nachweis des bestehens einer Haftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungssumme

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Mindestvoraussetzung für die Betriebshaftpflicht- sowie die Umwelthaftpflichtversicherung ist, dass diese eine jeweilige Deckungssumme von mind.

        EUR 2.500.000,- je Schadenfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäde aufweisen.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Als Eigenerklärung vorzulegen:

        - Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb

        - Angaben zu den für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehenden Arbeitskräften

        - Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind

        - Angaben zu dem zur Verfügung stehenden Fuhrpark

        - Nachweis Fachkunde bei Schlammspiegelmessungen gem. DIN 4261-1

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-09-29
      Ortszeit: 10:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-10-31
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-09-29
      Ortszeit: 10:00
      Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

      Bieter oder deren Bevollmächtigte sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      Bieter oder deren Bevollmächtigte sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer des Landes Schleswig-Holstein
        Düsternbrooker Weg 94
        Kiel
        24105
        Germany
        Kontaktstelle(n): 24105
        Telefon: +49 4319884640
        Fax: +49 4319884702
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und die Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und die Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-08-30

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