Natural gas (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45754978) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landratsamt Landkreis Leipzig Номер конкурса: 45754978 Дата публикации: 04-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Lieferung von Gas 2024
Referenznummer der Bekanntmachung: LKL-2023-0117Lieferung von Erdgas für 1 Jahr
Liegenschafts- und Kultusamt
SG Hochbau und Liegenschaften
Heinrich-Zille-Str. 5
04668 Grimma
Lieferung von ca. 6.663.170 KW/h Erdgas an 45 Abnahmestellen, darunter 45 Abnahmestellen ohne Leistungsmessung. Die Abrechung erfolgt nach tatsächlichen Verbrauch.
Mit dem Angebot vorzulegende Erklärungen/Nachweise:
- Erklärung, dass Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung nicht vorliegen für (§ 123 Abs. 1
GWB - Entspricht Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche
Europäische Eigenerklärung Teil III: Ausschlussgründe Buchst. A):
o Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
o Korruption
o Betrug, Subventionsbetrug
o Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang
mit terroristischen Aktivitäten
o Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
o Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
- Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Zusammenhang
mit der Entrichtung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen bestehen (§ 123 Abs. 4 GWB - Entspricht Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche
Europäische Eigenerklärung Teil III: Ausschlussgründe Buchst. B):
o Entrichtung von Steuern
o Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Erklärung, dass keine Gründe im Zusammenhang mit
Insolvenz, Interessenkonflikten oder beruflichem Fehlverhalten
vorliegen für (§ 124 Abs. 1 GWB - Entspricht Eigenerklärung
zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung Teil
III: Ausschlussgründe Buchst. C)
o Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
o Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
o Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
o Zahlungsunfähigkeit
o Insolvenz
o Vergleichsverfahren
o der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage
o Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
o Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
o Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
o Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur
Verzerrung des Wettbewerbs o Interessenkonflikt aufgrund
seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren o Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
o Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
o Schuldig der Täuschung, Zurückhaltung von Informationen,
Unfähigkeit zur Vorlage verlangter Unterlagen und Erhalt
vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
- Erklärung zur Befähigung zur Berufsausübung (§ 44 VgV -
Entspricht Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche
Europäische Eigenerklärung Teil IV: Eignungskriterien Buchst. A)
o Eintragung in einem einschlägigen Berufsregister /
Handelsregister
- Erklärung zur EU-Sanktions-VO
II). Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind
vorzulegen:
Bescheinigungen/Nachweise zuständiger Stellen der
gemachten Eigenerklärungen, insbesondere:
o Gewerbeanmeldung
o Berufs-, Handels-, Vereinsregisterauszug
o Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung
über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben
wurde)
o Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse,
falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
o Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw.
Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine
solche Bescheinigung ausstellt
o Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
o Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung
Fehlende oder auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist nach- bzw. angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt,
führt dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende(n) Leistung(en) durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis gemäß § 48 Abs. 8 VgV (AVPQ) und ergänzend durch Vorlage auftragsspezifischer Eignungsnachweise (z.B. Referenzen), die im amtlichen Verzeichnis nicht die geforderten Mindestanforderungen erfüllen bzw. nicht hinterlegt sind.
Bei Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) ist § 50 Abs. 2 Satz 2 VgV zu beachten.
Alle eingereichten Unterlagen müssen in deutscher Sprache verfasst sein.
Mit dem Angebot vorzulegende Erklärungen/Nachweise:
- Angaben über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 Abs. 1 VgV - Entspricht Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung Teil IV: Eignungskriterien Buchst. B):
o Allgemeiner Jahresumsatz von mindestens 250.000 Euro
o Gründung des Wirtschaftsteilnehmers, sofern die Information
zum allgemeinen Jahresumsatz nicht für den gesamten vorgegebenen Zeitraum erhältlich ist
o Betriebshaftpflichtversicherung
II). Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind
vorzulegen:
o Preisermittlungsunterlagen (z.B. Urkalkulation, Auszüge aus
der Urkalkulation) zur Aufklärung von einem oder mehreren Einheitspreisen
o Zur Höhe des Umsatzes Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen
Fehlende oder auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist nach- bzw. angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt,
führt dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende(n) Leistung(en) durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis gemäß § 48 Abs. 8 VgV (AVPQ)
und ergänzend durch Vorlage auftragsspezifischer Eignungsnachweise (z.B. Referenzen), die im amtlichen Verzeichnis nicht die geforderten Mindestanforderungen erfüllen bzw. nicht hinterlegt sind.
Bei Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) ist § 50 Abs. 2 Satz 2 VgV zu beachten.
Alle eingereichten Unterlagen müssen in deutscher Sprache verfasst sein.
Mit dem Angebot vorzulegende Erklärungen/Nachweise:
- Angaben über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 Abs. 1 VgV - Entspricht Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung Teil IV: Eignungskriterien Buchst. C):
o Referenzen über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen der genannten Art des Bieters:
? Mindestanforderung:
? mindestens 3 Stück innerhalb der letzten 3 Jahre
? dem Auftragsvolumen entsprechend
? der Komplexität des Auftragsgegenstandes entsprechend
? mit Bezeichnung, Auftragswert, Anschrift des
Referenzgebers, Ansprechpartner, Telefonnummer).
Werden Referenzen nur für ein/einzelne Los/Lose abgegeben, so sind die Anforderungen entsprechend nachzuweisen.
o Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl
- Eigenerklärung zur Zahlung eines Mindestlohnes (Formblatt
Eigenerklärung zur Zahlung eines Mindestlohnes)
- Erklärung Gemeinsame Bedingungen für den Liefervertrag
- Erklärung Bietergemeinschaft
- Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen (Formblatt
Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen - sofern
erforderlich)
- Verzeichnis zur Eignungsleihe (Formblatt Verzeichnis zur
Eignungsleihe - sofern erforderlich)
II). Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind
vorzulegen:
- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt -
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - sofern
erforderlich)
Fehlende oder auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist nach- bzw. angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt,
führt dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende(n) Leistung(en) durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis gemäß § 48 Abs. 8 VgV (AVPQ)
und ergänzend durch Vorlage auftragsspezifischer Eignungsnachweise (z.B. Referenzen), die im amtlichen Verzeichnis nicht die geforderten Mindestanforderungen erfüllen bzw. nicht hinterlegt sind.
Bei Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) ist § 50 Abs. 2 Satz 2 VgV zu beachten.
Alle eingereichten Unterlagen müssen in deutscher Sprache verfasst sein.
- Zahlung eines gesetzlichen Mindestlohnes
- Einhaltung des Sanktionstatbestände des Artikel 5k der VO
(EU) 2022/576
- gemäß Leistungsbeschreibung
entfällt
2024
entfällt
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.